Wie finde ich heraus, ob Teile einer Strasse zu einem privaten Grundstück gehören?

6 Antworten

das steht im Grundbuch, das wird beim Amtsgericht geführt

für eine Auskunft braucht man ein berechtigtes Interesse

ich weiß nicht, ob da parken zu dürfen, als berechtigtes Interesse gilt, vielleicht

der auszug kostet 10€

ich denke es reicht aber auch beim Ordnungsamt anzurufen

so aus dem bauch würde ich zu 99% sagen, dass es öffentlichen parkplätze sind

aber wenn du da parkst, wird er dein Auto beschädigen, ist mir auch passiert

und das war noch geiler, das war mein Parkplatz. nur einer meinte, dass der allen gehören würde

Letztlich kann Dir nur die Gemeinde sagen, ob die Plätze "privat" sind, aber nach meiner Erfahrung gibt es reichlich Menschen, die jeden Platz, der annähernd vor ihrem Haus ist, als ihren Privatplatz betrachten und sich furchtbar aufregen, wenn sich dort jemand anderes hinstellt.

Falls der Platz etwa zwischen Bürgersteig und Fahrbahn ist, dann ist das aber mit Sicherheit öffentlicher Grund und Boden und kein Privatplatz.

Diese Parkplätze sind mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit öffentlich.

er würde jeden Winter diesen Platz räumen (?) und ein halber meter vom Haus weg, würde zu ihm gehören. Er hätte außerdem 4 Wagen, die würden nicht alle auf seinen Hof passen, deswegen müsse er sie dort abstellen

Das begründet keinerlei Alleinnutzungsrechte an den Parkplätzen.

Als wir uns noch einmal mit unserem Auto dort hinstellten, wurde kurzerhand unser Auto zugeparkt, sodass wir nicht mehr rausfahren konnten.

Das könnte durchaus den Straftatbestand der Nötigung erfüllen.

Parkplätze an einer öffentlichen Straße werden grundsätzlich nicht einer bestimmten Person / einem bestimmten Haus zugeordnet (Ausnahme: Ausweisung eines Parkplatzes als Behindertenparkplatz für den Inhaber eines Behindertenausweises mit einer bestimmten Nummer, dies muss aber durch ein Verkehrszeichen ausdrücklich angeordnet sein). Auch kann man weder das Nutzungsrecht an solchen Parkplätzen noch die Parkplätze selbst kaufen.

Daher dürft ihr diese Parkplätze aus ordungsrechtlicher Sicht nutzen. Wie sich das auf das Verhältnis eurem Nachbarn gegenüber auswirkt ... ?

Parkplätze auf öffentlichen Strassen sind immer öffentlich und unterliegen der Straßenverkehrsordnung; anderenfalls müssen sie als Privatbesitz gekennzeichnet sein. Das Schneeräumen etc. rechtfertigt keine Inbesitznahme.

Also bei nochmaligem Zuparken Polizei bzw. Ordnungsamt holen oder fotographieren und anzeigen.

Die Flurkarte gibt Ihnen Aufschluß darüber, welche Grundstücke im einzelnen vorhanden sind und eine Anfrage bei katasteramt läßt Rückschlüsse auf den im Grundbuch eigetragen Eigentümer zu. Sie sollten lediglich eine berechtigtes Interesse an der Auskknft nachweisen können. - Nur reine Neugier nutzt da nichts. Ihre eigenen Flurstücke müßten Ihnens selber ja hinreichend bekannt sein!