Wie errechnet sich der Pflichteil?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

alles, was in den letzten zehn Jahren an Schenkungen an den Erben gegangen sind, darf der Pflichtteilsberechtigte sich anrechnen lassen. Beipsiel: Oma hat dem Erben im Jahr 2001 eine teure Kette für damals 3000 DM geschenkt. Der Erbe muss die Kette schätzen lassen. Sie hat heute einen Wert von 500 Euro. Pflichtteilsberechtigte hat Anspruch auf Geldauszahlung, also 25% von 500 Euro. Schlimmer ist es, wenn Oma z.B. dem Erben mal 5000 Euro für z.B. eine Steuerschuld überwiesen hat. Dann hat der Pflichtteilsberechtigte Anspruch auf 25% von 5000 Euro! Nur Anstandsschenkung (bis ca. 100 Euro zum Geburtstag, zu Weihnachten etc.) bleiben außen vor. Mit den Pflichtteilsergänzungsansprüchen kann ein Pflichtteilsberechtigter einen Erben richtig schön fertig machen. Er hat sogar Anspruch auf ein Inventarverzeichnis mit Wertgutachten aller Schenkungen und darf sogar Fristen setzen, zu wann er alles vorliegen haben will. Wenn der Erbe die Frist nicht einhalten kann, gibt es Ordnungsstrafenanträge. Nichts ist so schmutzig wie das Erbgeschäft, wenn beleidigte und rachsüchtige Pflichtteilsberechtigte vor Gericht ziehen. Also immer am besten gütlich einigen. Wenn das nicht geht, würde ich einen Schiedsmann vorschlagen. Ist alles besser als die Gerichtsklagen.

Gut das es Hier so wissende Menschen gibt – Danke! "Nichts ist so schmutzig wie das Erbgeschäft" Ohja das merke ich auch gerade :( Meine Oma und mein Opa waren nicht sehr vermögend, ich habe nie etwas Teures geschenkt bekommen. Ich habe mich seit dem Tod meiner Oma um meinen Opa gekümmert, auch finanziell - habe mir das aber nicht quittieren lassen, weil ich überhaupt nicht davon ausgegangen bin das ich mal alles Erbe, ich wollte ihm nur helfen. Jetzt laufen die Kinder Amok (Außer mein Vater) Ich habe gerade eine Tochter bekommen und bin in Elternzeit, also ist das Geld sehr knapp, ich bin zu unwissend an das Erbe angetreten, hätte mich vorher wohl besser informieren sollen, ein Anwalt sprengt mein Monatseinkommen im Moment total. Das Wertgutachten war schon so unglaublich teuer, kann ich das eigentlich von dem Pflichtteil abziehen?

Leider sind die vorstehenden Antworten falsch - Vorausgesetzt die Oma lebte zum Zeitpunkt des Todes von Opa nicht mehr, so wären die 6 Kinder zu 100 % gesetzliche Erben. Wegen des Testamentes können die Kinder den Pflichtteil von der Enkelin fordern, somit 50 % des Vermögens. Der Enkelin verbleiben somit von dem Überschuss in Höhe von 30.000 die Hälfte = 15.000 Euro.

Maßgeblich ist das Verkehrswertgutachten - unabhängig was beim Verkauf erzeilt wird. Ansonsten müsste gegen das Gutachten angegangen werden.

Guten Morgen, meine Oma ist schon vor einigen Jahren gestorben und hat kein Testament hinterlassen, alle Kinder, bis auf eins, haben auf den Pflichtteil von meiner Oma verzichtet- diese eine Tante hat Ihren Pflichtteil eingeklagt und hat einen „ Titel“ darauf weil mein Opa zum damaligen Zeitpunkt nicht zahlen konnte. Nun fordert sie von mir diesen Pflichtteil auch, ist das überhaupt möglich?

Seit wann ist Pflichtteil 50%??? 25% meines Wissens und bitte die Pflichtteilsergänzungsansprüche nicht vergessen.

Was sind Pflichteilsergänzungsansprüche?

Pflichtteil für die Kinder -> Häfte des "normalen" Erbteils.

Als Enkel steht dir nach dem vorliegenden Testament mindestens 50 % zu. Durch die Enterbung der anderen direkten Kinder (ursprünglich 50 %) erben diese nur 25 %. Du bekommst also 75 % des Erbes. Nach dem Abzug der Schulden bleiben von den 30.000 Euro also ca. 22.500 Euro - wenn das Haus überhaupt zu diesem angegebenen Wert verkauft werden kann.

Erstmal Danke für die Antwort :)

Ich habe da noch zwei Fragen, spielt es eine Rolle für wie viel ich das Haus verkaufe, wird das auf den Pflichtteil hinzugerechnet oder zählt nur das Verkehrswertgutachten? Und ich höre immer das der Pflichtteil die Hälfte nach Abzug der Schulden ist, wie auch von Scanner beschrieben, dass mit den 25% ist mir neu, gibt es da einen § ? Ich bin echt dankbar für Eure Hilfe ich bin in der Angelegenheit nämlich ziemlich unwissend und kann mir einen Anwalt nicht wirklich leisten.

ja, das Wertgutachten wird abgezogen. Es tut mir Leid, dass Sie so einen Stress haben, ich spreche leider auch aus eigener sehr übler Erfahrung. Es gibt nichts, was ich als Miterbin nicht erlebt habe. Also gern weiterfragen oder direkt an almutweber at web . de - Pseudonym

Danke schön das Angebot nehme ich gerne an :) die Kinder von meinem Opa lassen sich ständig eine neue Nettigkeit für mich einfallen ^^ Ist das mit den 25% sicher ? Nicht das ich einen Fehler bei der Berrechnung mache, dann werde ich wahrscheinlich direkt in Grund und Boden geklagt