Wie errechnet man die Notar Gebühren bei der Beurkundung einer Generalvollmacht?
Hallo,mein Mann und ich, wir möchten eine Generallvollmacht gegenseitig beim Notar beurkunden lassen. Wird in diesem Fall der Vermögenswert im vollen Maße als Geschäftswert berechnet oder nur zur Hälfte?
1 Antwort
Bei einer Vollmacht wird der Notar grundsätzlich das halbe Aktivvermögen (ohne Berücksichtigung von Schulden) von euch beiden als Geschäftswert zugrundelegen. Die Höchstgrenze liegt bei 1 Million € (bedeutet also ein Aktivvermögen von 2 Millionen €).
Sofern der Bevollmächtigte nicht sofort über die Vollmacht verfügen kann, weil ihm das Original oder eine Ausfertigung nicht (sofort) ausgehändigt wird, dann ist vom halbierten Aktivvermögen ein Abschlag von 20-50 % durchzuführen. Hier liegt es im Ermessensspielraum des Notars, wie weit er runter geht.