Wie errechnet man die Notar Gebühren bei der Beurkundung einer Generalvollmacht?

1 Antwort

Bei einer Vollmacht wird der Notar grundsätzlich das halbe Aktivvermögen (ohne Berücksichtigung von Schulden) von euch beiden als Geschäftswert zugrundelegen. Die Höchstgrenze liegt bei 1 Million € (bedeutet also ein Aktivvermögen von 2 Millionen €).

Sofern der Bevollmächtigte nicht sofort über die Vollmacht verfügen kann, weil ihm das Original oder eine Ausfertigung nicht (sofort) ausgehändigt wird, dann ist vom halbierten Aktivvermögen ein Abschlag von 20-50 % durchzuführen. Hier liegt es im Ermessensspielraum des Notars, wie weit er runter geht.