Wie erkennt das Finanzamt den früheren Wohnort auf der Steuererklärung beim Umzug?

6 Antworten

die Frage habe ich auch schonmal gestellt als ich umgezogen war. Ich glaube bei dem Kapitel wo es um Wegstrecken geht muß (oder kann?) man doch die Start- und Zieladresse, also Wohnung und Arbeitsstelle, angeben. Da setzt man halt für das erste halbe Jahr die alte Wohnadresse ein, und für den Rest die neue.

Seit ein paar Jahren hat jeder Bundesbürger eine persönliche ID, die er bei Geburt bekommt und erst 20 Jahre nach Gebrauch des Ablebens wieder gelöscht wird. Diese kennt der Arbeitgeber, die Bank, die Versicherung, die Krankenkasse und natürlich auch das Finanzamt, den wegen denen wurde das Ganze ja eingeführt. Diese ID must Du nun natürlich auch beim neuen Finanzamt angeben. Diese macht Dich eindeutiger identifizierbar als die Steuernummer.

Ich mach sowas einfach Idiotensicher, da auch im Fi-Amt nur normale Menschen sitzen, die gern unter dem geringstmöglichen Aufwand arbeiten, Schreibe ich wichtige Infos einfach auf ein Zusatzblatt, dann ersparen sich unötige Nachfragen und Zeitverzögerung, und der Fi-Amt Mitarbeiten ist zumindest von meiner ST-ERKLÄRUNG nicht genervt.

...durch die Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes am neuen Wohnort...die würde ich beifügen.

Zunächst hast Du eine Steuernummer, unter der sämtliche Angaben von Dir gespeichert sind. Aus der Steuererklärung des Vorjahres erkennt das Finanzamt daher auch Deine ehemalige Adresse.

Könnte aber sein, dass man durch den Umzug in den Aktionsradius eines anderen Finanzamts gerät, oder?

@EnnoBecker

Das ist richtig, aber die Daten tauschen die Finanzämter untereinander aus, da Du eine Steuernummer hast.