Wie erfüllt man die kurze Anwartschaftszeit?
Guten Abend zusammen, ich letztes letztes Jahr von 16.11.2017 bis 20.11.2017 als Zeitarbeiter beschäftigt.
Es sind keine ein Jahr vorbei und ich wollte von der Hilfsarbeiter Stelle für 9 Euro die Stunde eine bessere Tätigkeit im gelernten Beruf und mit guter Verdienst aufnehmen.
Diese habe ich auch gemacht und habe die Zeitfirma gewechselt ohne die Kündigungsfristen einzuhalten, mein Vertrag war befristet und wäre am 15.11.2017 abgelaufen.
Nun weil die Zeitfirmen sofort Leute für ihre Kunden einsetzen wollen, können die sich nicht gedulden bis der Vertrag ausgelaufen wäre.
Ich habe danach meinen alten Vertrag mit Aufhebungsvertrag beendet und habe nahtlos bei der neuen begonnen, bis es in der Firma heißt ich muss Nachtschicht arbeiten, obwohl ich das der Personaldienstleiterin mitgeteilt habe und sie mir sagte das es nur Zweischicht wäre.
Am 23.11.17 war mein erster Arbeitstag und nach dem dritten Arbeitstag wurde ich abgemeldet und zum 27.11.17 fristlos gekündigt. Also habe ich jetzt hier die Anwartschaftszeit nicht erfüllt.
Hilft mir das mit kurzem Anwartschaftszeit (habe auch immerhin 11 Monate gearbeitet)? Wie kann man die Lücke noch erfüllen?
Über eure Antworten bin ich sehr dankbar.
mfg
2 Antworten
Wann du die kurze Anwartschaftszeit für das ALG - 1 erfüllt hättest kannst du aus dem Internet erfahren,gibst du einfach mal ein ,, Kurze Anwartschaftszeit ALG - 1 ",da kannst du alles nachlesen !
Ich kann dir aber jetzt schon sagen das du in deiner Situation die Voraussetzung nicht erfüllst.
Wenn du nur 11 Monate Versicherungspflicht zusammen hast,dann musst du dir wieder eine versicherungspflichtige Beschäftigung suchen und da dann min.noch 1 Monat arbeiten und wenn möglich nicht selber ohne wichtigen Grund kündigen.
Denn dann gibt es in der Regel eine Sperrzeit von 12 Wochen,die dir dann von deinem Gesamtanspruch abgezogen würde,es würde also die ersten 12 Wochen kein Geld geben.
Du könntest dann ggf.beim Jobcenter einen ALG - 2 Antrag stellen,dann bekommst du evtl.von da sanktionierte Leistungen gezahlt,also dann eine 3 monatige Sanktion über min.30 % deiner maßgebenden Regelleistung für deinen Lebensunterhalt,für ein Single beträgt diese derzeit 409 € pro Monat,würdest dann also min. 30 % weniger bekommen.
Anwartschaft für Rente beträgt 60 Monate !
Was meint der Fragesteller denn wirklich ?
Die Kurze Anwartschaftszeit für das Arbeitslosengeld ( ALG - 1 ) von der Agentur für Arbeit !