Wie erfolt i.d.R. Bezahlung einer Immobilie? Einzug erst in 6 Monaten!

5 Antworten

Der Kaufpreis fließt in der Regel nachdem die Auflassungsvormerkung im Grundbuch eingetragen ist.

Es gibt keine Vorgaben, d. h. Verkäufer und Käufer einigen sich auf die Übergabe-Modalitäten. Es sollte jedoch ausgeglichen sein. Dem Verkäufer muss es reichen, wenn Ihr Eure gesicherte Finanzierung nachweist, aber erst bezahlt, wenn das Haus geräumt übergeben wird. Es birgt viele Risiken, wenn der Verkäufer noch im Haus bleibt. Er könnte Schäden anrichten, sein Neubau kann sich nochmals verzögern (egal aus welchen Gründen) und er zieht nicht aus. Es besteht ja auch die Gefahr, dass ihm seine Bank - egal aus welchen Gründen - das Darlehen kündigt und dann steht ihr im Regen. Es muss ihm also reichen, wenn er die Sicherheit Eurer Finanzierung hat. Dann muss auch nicht ein Mietverhältnis dargestellt werden und er ist bestrebt, schnell in sein neues Haus zu kommen, da er den Kaufpreis haben möchte.

Das kann vertraglich geregelt werden. Der ehemalige Eigentümer zahlt an dich Miete oder der Kaufpreis ist entsprechend.

Wichtig ist das ein wirklicher Übergabetermin inkl. Konsequenzen geregelt wird.

Wenn der mit seinem Bau pleite geht, ist dein Geld auch weg, weil er Insolvenz anmelden wird.

Wenn du im Voraus bezahlen sollst, was ich verstehen kann, denn der will seinen Neubau damit finanzieren, dann nur gegen eine erstklassige Bankbürgschaft.

Man kann durchaus kaufen und den Verkäufer im Haus belassen, ob gegen Mietzahlung oder mietfrei, ist eine Frage des Vertrages. Da hast du natürlich die Mitentscheidung, was dir 1/2 Jahr Vorauszahlung bringt. Verkauft er evtl. dann gar nicht an dich, wenn du ihn nicht im Haus belässt?

Mieteinnahmen musst du versteuern, das reduziert dann schon mal dein Ergebnis.

Möglich ist das auf jeden Fall! Wir haben das vor kurzem auch so ähnlich gemacht. Es gibt auch die Möglichkeit das die Immobilie sofort bezahlt wird und der Vorbesitzer solange wie er noch im alten Haus/Wohnung wohnt miete an dich zahlt.