Wie erfolgt eine Rückstufung (KFZ Versicherung)?

8 Antworten

Rückstufung in den SFR - Klassen (Kfz)

Im Normalfall wird ein Vertrag bei schadenfreiem Verlauf zu Beginn des nächsten Versicherungsjahres um eine Stufe angehoben und die Prämie wird dadurch günstiger.

Sollte jedoch ein rabattbelastendes Schadenereignis eingetreten sein, so wird der Vertrag zu Beginn des nächsten Versicherungsjahres nach einer festgelegten Rückstufungstabelle neu eingestuft.

Als relevant erachtet wird dabei das Jahr, in dem der Schaden dem Versicherer gemeldet wird, welches also nicht unbedingt mit dem Jahr des Schadenereignisses identisch sein muss. Es bestehen jeweils für die Haftpflicht- und die Vollkaskoversicherung unterschiedliche Rückstufungssätze .

http://www.deutsche-versicherungsboerse.de/verswiki/index_dvb.php?title=R%C3%BCckstufung_in_den_SFR_-_Klassen_(Kfz)

Deine Tabelle ist falsch - es gibt keine SF 72

Wenn die Versicherung für dich bezahlt, wirst du zwangsläufig zurückgestuft. 

Da ist es egal, ob der Schaden ein kleiner Kratzer ist oder ein Totalschaden.  

Schaden ist Schaden. Wenn du den Schaden aus eigener Tasche bezahlst, dann erfolgt natürlich keine Rückstufung. 

Also noch einmal: Sofern die Versicherung für dich eintritt, musst du die Rückstufung in Kauf nehmen. 

Es gibt aber auch Versicherungen, die haben einen sogenannten "Rabattretter". So eine habe ich, den Rabattretter muss man natürlich extra abschliessen. Bei einem einmaligen Schaden im Kalenderjahr wird man dann nicht zurückgestuft.   

den Rabattretter muss man natürlich extra abschliessen.


Nöö, den Rabattretter muss man nicht zusätzlich abschließen. Dabei handelt es sich nämlich um einen "Bonus", der bei vielen Versicherungen dazu führt, dass man bei den gleichen Prozenten bleibt, wenn man in einer sehr günstigen SF-Klasse ist.

Bei älteren Verträgen war das oft der Fall, wenn man in SF25 war, bei neueren (guten) Tarifen bei SF35.


Was du sicher meinst, ist der kostenpflichtige Rabattschutz.

@kim294

Bei meiner Versicherung, der Allsecur, heisst das Rabattretter. Den musste ich extra abschliessen. Da ich bei SF 22 bin, habe ich das gemacht, um bei einem eventuellen Schadensfall nicht zurückgestuft zu werden. . 

@kim294

Hartnäckige Frauen mag ich ! Vielleicht lernt meine das ja auch noch ... Du hast recht. 

@RobinHood111

wie das der Versicherer nennt, ist ja eigentlich auch egal, sinngemäß geht es darum, dass die Rückstufung im Schadenfall ausgesetzt oder entfällt. Das gibt es gegen Mehrpreis oder manchmal auch obligatorisch ab einer bestimmten SF-Klasse. Sofern es zuschlagspflichtig ist, zahlt man also vorschüssig freiwillig schon mehr Prämie, damit man nicht mehr Prämie zahlen muß, falls man mal einen Schaden haben sollte.

@Versichfachwirt

Danke :-)  Wieder was dazugelernt.  

Bei einem einmaligen Schaden im Kalenderjahr wird man dann nicht zurückgestuft...

...und kann keinen Versichererwechsel mehr durchführen, da in der Regel der Rabattschutz nur intern beim aktuellen Versicherer gilt - also beim Versichererwechsel wird die Schlechterstufung durch den Schaden weitergemeldet :-((

@siola55

Das stimmt. Man nennt soetwas auch Kundenbindung. 

Lieber ballhund97,

eine Schlechterstufung erfolgt grundsätzlich zum nächsten 1.1., falls du eine Schadenmeldung bei deinem Versicherer gemacht hast!
Rückgestuft wird nach deinen AKB (Allg. Kraftfahrtbedingungen) anhand deiner Rückstufungstabelle!

Bei der Schlechterstufung/Rückstufung kommt es nicht auf die Höhe des Schadens an, sondern nur auf das Datum der Schadenmeldung!

Bei kleineren Schäden, in der Regel unter 500 bis 1000 € besteht die Möglichkeit des Schadenrückkaufs:

Schadenrückkauf erfolgt z.B. folgendermaßen laut AKB Sie können eine Rückstufung in der Haftpflichtversicherung vermeiden, wenn Sie uns unsere Entschädigung freiwillig, also ohne vertragliche oder gesetzliche Verpflichtung, erstatten. Um Ihnen hierzu Gelegenheit zu geben, unterrichten wir Sie nach Abschluss der Schadenregulierung über die Höhe unserer Entschädigung, wenn diese nicht mehr als 1.000 EUR beträgt. Erstatten Sie uns die Entschädigung innerhalb von sechs Monaten nach unserer Mitteilung, wird Ihr Haftpflichtversicherungsvertrag als schadenfrei behandelt.

Gruß einer ehem. Versich.maklerin

Wieso zurückstufen? Das gibt´s bei einem eigenverschuldetem Unfall.

Für den Kratzer kannst Du mit einer Anzeige rechnen, wenn der Halter des angekratzten Autos Dich als Verursacher dieses Kratzers rausbekommt. Du machst Dich aber fahrerflüchtig noch dazu.

Spreche den Halter an und  es bekommt bestimmt nur eine Schadensregulierung. Und dann kommt es auch an, ob Du es der V. meldest. Wenn Du die Rechnung aus Deiner Tasche bezahlen kannst, ist noch besser.Immerhin hast Du Dich ja bei ihm gemeldet.

Wo hat der Fragesteller denn geschrieben, dass er den Schaden nicht dem Anspruchsteller mitgeteilt hat?

@kim294

Es war nur mein Kommentar, was er daraus macht ist seine Sache. Ob er den Schaden seiner V. mitgeteilt hat, ist nicht relevant.

"Erfahrenes" hat darauf schon geantwortet.Nur würde ich es vor der Meldung an die Versicherung. Wenn der Schaden persönlich bezahlt werden kann, braucht die gar nichts davon zu wissen.

Schlafende Hunde weckt man nicht.

Zurückgestuft wird zum 01.01. gemäß der Rückstufungstabelle des dann aktuellen Versicherers. Die Höhe des Schadens ist dabei vollkommen irrelevant, es geht ausschließlich nach der Anzahl der Schäden. Da zählt ein 50€ Schaden genau so viel wie ein 50.000€ Schaden.

Nach Abschluss der Regulierung kannst du den Schaden innerhalb von 6 Monaten an die Versicherung zurückzahlen um die Rückstufung rückgängig zu machen.