Wie erfahre ich von einem Erbe, wenn kein Kontakt zum Erblasser besteht?

7 Antworten

Unser Kontakt ist vor 20 Jahren eingeschlafen

Dies heißt, daß die neue Familie von Deiner Existenz positive Kenntnis hat.

Falls er verstorben wäre, wie würde ich davon erfahren,

Durch eine Mitteilung des Nachlaßgerichtes. Solange die neue Familie keine positive Kenntnis von Deinem kinderlosem Tod hat ist sie verplichtet, Dich spätestens beim Erbscheinantrag (bei Grundstücken notwendig) als möglichen Erben/Pflichtteilsberechtigten zu benennen und die Richtigkeit der Angaben an Eides Statt zu versichern.

Falls dieses Haus der einzige vererbbare Wert ist, die Familie aber noch darin wohnt, was würde mir dann zustehen?

Genausoviel, als wenn diese Familie nicht drin wohnt. Genaueres kann man nur in Kenntnis der konkreten Rechtsverhältnisse sagen. Angenommen, Deinem Vater und seiner Frau gehört das Haus jeweils zur Hälfte und sie leben im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft: Dann erbt die Frau 1/2 des Anteils Deines Vaters, jedes Kind erbt 1/6 des Anteils des Vaters. Du erbst damit 1/12 des Hauses. Falls Du testamentarisch enterbt bist steht Dir normalerweise ein Pflichtteil zu. Dieser beträgt die Hälfte des Wertes des Erbteils. Dir stünde in dem Fall ein finanzieller Anspruch auf 1/24tel des Wertes des Hauses zu.

" Unser Kontakt ist vor 20 Jahren eingeschlafen " Dies heißt, daß die neue Familie von Deiner Existenz positive Kenntnis hat.

Also ich muss wohl doch etwas deutlicher werden: Der Kontakt ist seitens meines VATERS eingeschlafen, der vermutlich mit seiner neuen Familie genug um die Ohren hatte. Ich habe mich dann irgendwann damit abgefunden und seinen offensichtlich Wunsch nach Abbruch des Kontakts respektiert. Ob die neue Familie jemals Kenntnis von mir erlangt hat, weiß ich nicht. Es könnte sein, dass er es ihnen verschwiegen hat. Ich war von ihm gebeten worden, keine Briefe an seine private Anschrift zu senden. Das hat etwas komplexe Hintergründe, aber mal angenommen, mein Vater ist von uns gegangen und seine neue Familie weiß NICHT, dass es mich gibt: was wäre dann? Könnte ich beim Einwohnermeldeamt an seinem Wohnort anrufen und nachfragen, oder würden DIE sich automatisch bei mir melden? Danke! Deine erste Antwort war schon sehr hilfreich.

@emmajay68
aber mal angenommen, mein Vater ist von uns gegangen und seine neue Familie weiß NICHT, dass es mich gibt: was wäre dann?

Dann würden sie, so wie ich beim Tod meines Vaters, versichern, daß weitere in Frage kommende Erben unbekannt sind.

Könnte ich beim Einwohnermeldeamt an seinem Wohnort anrufen und nachfragen

Nicht anrufen, das Verfahren (und geeignete google-Suchwörter) findest Du unter http://www.adressermittlung.de/service/einwohnermeldeamt-auskunft/ beschrieben(/bitte schau drauf, welche Dienste davon kostenbehaftet sind, ich weiß dies nicht).

Dein Pflichtteil einer von drei Kindern.

Das beantwortet nicht die Frage, zumal es nur dann einen Pfichtteilsanspruc gibt, enn man durch letztwillige Verfügung von der Erbfolge ausgeschlossen ist. Und auch nur dann wird man vom Nachlassgericht informiert, einem wird das Testament eröffnet.

Du bekommst nicht zwangsläufig nur den Pflichtteil. Der Pflichtteil wird nur dann vererbt wenn du von Testaments wegen enterbt wurdest. Dann kannst du deinen Pflichtteil einklagen. Besteht kein Testament, erbst du ganz regulär. Angenommen die Ehefrau hat mit deinem Vater Zugewinngemeinschaft, dann gehörte ihr zu Lebzeiten beider ja schon die Hälfte. Wenn der Vater stirbt, dann bekommt sie von der zweiten Hälfte (also seiner Hälfte) wiederum die Hälfte. Und die verbleibende Hälfte der väterlichen Hälfte (also ein Viertel des Hauses) wird unter allen Kindern aufgeteilt. (Also unter dir und den beiden "neuen")

Angenommen, das Haus ist 100.000 Euro wert. Der Mutter gehören schon 50.000. 25.000 erbt sie dazu. und die restlichen 25.000 teilen sich die Kinder. (8.333.-- für jedes der drei Kinder)

Wie gesagt: Falls enterbt bekommt man immer noch die Hälfte. Du bekämest dann im obigen Fall gut 4000 Euro.

Ja, ich weiß. Die Frage galt der Benachrichtigung. Aber es schwirrten hier falsche Infos zum Pflichtteil rum. :-)

Dann kannst du deinen Pflichtteil einklagen.

Zuerst von den Erben fordern, erst nach Ablehnung der Forderung klagen.

Angenommen die Ehefrau hat mit deinem Vater Zugewinngemeinschaft, dann gehörte ihr zu Lebzeiten beider ja schon die Hälfte.

Falsch. Dies wäre so bei der Vermögensgemeinschaft. Meine Wohnung gehört ausschließlich mir, so wie die Wohnung meiner Frau ausschließlich ihr gehört. Wie die Vermögensverhältnisse beim Haus des Vaters des Fragestellers sind wurde nicht berichtet.

Angenommen, das Haus ist 100.000 Euro wert. Der Mutter gehören schon 50.000. 25.000 erbt sie dazu. und die restlichen 25.000 teilen sich die Kinder. (8.333.-- für jedes der drei Kinder)

Falsch. Vererbt werden Anteile am Haus, es entsteht eine Erbengemeinschaft am Haus. Jeder Erbe kann sein Erbteil verkaufen, die Zwangsversteigerung zur Auflösung der Gemeinschaft beantragen oder einfach so weiterleben.

Wie gesagt: Falls enterbt bekommt man immer noch die Hälfte. Du bekämest dann im obigen Fall gut 4000 Euro.

Korrekt. Nur der Pflichtteilsanspruch ist ein Anspruch auf Geld.

Aber es schwirrten hier falsche Infos zum Pflichtteil rum. :-)

Nicht nur das. -P

Du würdest Post von einem Anwalt bekommen. Auf alle Fälle würdest du es erfahren, wenn er gestorben ist, alles andere regelt das Testament deines Vaters.

Solltest du im Testament als Erbin erwähnt worden sein, erhältst du zeitnah Post von einem Anwalt, der dich einbestellen und informieren wird.

Warum sollte einen ein Rechtsanwalt einbestellen?

@cg1967

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