Wie erfahre ich ob man geerbt hat, bzw. ob es ein Testament gibt?

9 Antworten

Obiges Ehepaar ist kinderlos. Folglich ist die ganze Vorsorge auf den anderen Ehepartner gerichtet. Es wäre abnormal, wenn hier kein "Berliner Testament" gemacht worden wäre, das den überlebenden Ehepartner zum Alleinerben einsetzt. Und auch diese kann nach ihrem Ableben Hab und Gut dem vermachen, wem sie will zB einem Tierheim oder den netten Nachbarn. Die von dir angeführte Aufteilung greift nur, wenn es kein Testament gibt.

Dieses Nachdenken über ein mögliches Erbe zu Lasten der noch lebenen Ehefrau finde ich schon etwas abwegig !

So lange du kein Anschreiben vom Notar bekommst, gibst für dich niente.

Wenn Du Geld haben willst, wirst Du nicht darum herumkommen, die Ehefrau, also Deine Tante zu befragen! Erst wenn sie sich weigert, kannst Du etwas gegen sie in Gang setzen!

Wenn es ein Testament gibt, wird der Bruder informiert.

Und wenn ein Erbfall eintritt, wird der Bruder auch informiert.

Meine Tochter wurde auch informiert, als ihr Vater starb, zu dem sie keinerlei Kontakt hatte.

  1. Ordnung denk ich mal hast du Recht aber auch 2. Ordnung?
@darkwerks

2.Ordnung stimmt so auch!

Er wird es erfahren, sofern er erbberechtigt ist. In erster Linie erbt die Frau und auch die Eltern des Mannes sind erbberechtigt. Du fällst da erstmal außen vor. Dies aber auch nur, wenn kein Testament vorliegen sollte. Ansonsten kann der Mann verfügen, dass die Frau Alleinerbin ist.

Keine Angst, sollte er erbberechtigt sein, dann wird er schon angeschrieben und rechtzeitig davon erfahren. Da muss der Bruder gar nichts dafür tun.

Aber mal so unter uns, ich finde es doch sehr piätetlos, sich darüber solche Gedanken zu machen, nachdem ja offensichtlich der Kontakt zwischen den Brüdern offensichtich nicht der Beste ist, ansonsten würde man ja erfahren, wenn dieser verstirbt!! Ich habe eben noch den anderen Kommentar von dir gelesen. Es kann durchaus einige Zeit dauern, bis das Testament veröffentlicht wird.

So ist dass nicht, der Kontakt war ja da (da hast du was zwischen den Zeilen gelesen was so nicht stimmt), er ist verstorben wir wollen aber Ehefrau nicht damit "nerven" sondern selbst herausfinden wie die Vorgehensweise ist.

Wenn es ein Testament gibt,wirst du es von selbst erfahren.Das Nachlassgericht wird dich über ein Testament informieren.Wenn es eröffnet wäre,wüßtest du es.Selbst wenn du nichts geerbt hättest,würdest du als gesetzlicher Erbnachfolger darüber informiert.Aber wahrscheinlich hat die Familie eher ein Ehe und Erbvertrag abgeschloßen.Dann würdest du nichts bekommen.Erst nach Ableben der Ehefrau würdest du einen Anteil deines Bruders bekommen.

Ich dachte nach Ableben der Ehefrau würde deren nächster Verwandter erben, also IHR Bruder.

@darkwerks

Ihr Bruder würde ihren Anteil erben und der Bruder des Ehemannes eben die andere.Wenn man davon ausgeht,dass z.B. ein vorhandenes Haus jedem zur Hälfte gehörte.Anders wäre es natürlich,wenn die Ehefrau dieses Haus alleine auf ihrem Namen hätte.