Wenn ich neben meinem eigenen Namen auch meinen Firmennamen am Klingelschild anbringe (kein Kundenverkehr!), was kann bzw. wird die Hausverwaltung unternehmen?
Ich bin selbständig, zur Vermeidung der Feststellung der Scheinselbständigkeit habe ich eine GmbH, deren Gesellschaftergeschäftsführer ich bin. Weitere Angestellte hat die GmbH nicht. Ich bin in I.T. tätig. Meine Auftraggeber wollen mich immer vor Ort haben. Ich habe zwar in meiner Privatwohung ein Arbeitszimmer, aber ich gehe dort eigentlich keinen Tätigkeiten für die GmbH nach. Ich habe dort auch keinen Kundenverkehr. Aber die GmbH braucht eine Anschrift. Ich habe also den Namen der GmbH vor Jahren an den Klingelschildern und am Briefkasten notiert - ohne den Zusatz "GmbH". Ansonsten gibt es keine Spuren der GmbH im Hause, auch nicht im Müll. (Definitiv!!!) Nun, nach vielen Jahren und diversen neuen Hausverwaltungen kam eine Hausverwaltung darauf, "mal nachzufragen", was es damit auf sich hat:
...
bei einem Hausbesuch haben wir ... festgestellt, dass neben Ihrem Namen zusätzlich "..." angegeben ist.
Wir müssen Sie bitte, uns diese Tatsachen ... zu erklären,
weil wir Ihnen eine Wohnung und keine Gewerberäume vermietet haben.
Wir sind zu dieser Nachfrage verpflichtet,
weil laut Berliner Mietergesetz eine Wohnung nicht als Geschäftsraum/Büro vermietet bzw. genutzt werden darf,
dieser Umstand würde die Tatsache der Zweckentfremdung erfüllen.
Wir bitten freundlich um Mitteilung bis ...
Nun, ich möchte eigentlich ungern richtig in Schwierigkeiten kommen. Ich möchte eigentlich auch ungern nur für die Angabe des Firmennamens (und sonst quasi nichts) extra zahlen und noch viel weniger gern rückwirkend etwas bezahlen. Was tue ich? (Außer der Hausverwaltung das zu schreiben, was ich hier oben schrieb. Ich rechne nicht damit, dass die Hausverwaltung mich unabhängig berät, sie soll ja schließlich im Interesse des Hausbesitzers handeln und auch dessen Reichtum mehren.)
Wie ist die Rechtslage?