Wie dokumentiert man das Anfangsvermögen bei einer Ehe mit Zugewinngemeinschaft?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wir haben- da gebrannt durch erste schlechte Erfahrungen- von allen Konten auf beiden Seiten Auszüge gemacht, eine Vermögensaufstellung und jeweils ein Exemplar gegenseitig unterschrieben am Tag vor unserer Hochzeit.

Jeder von uns hat sein Exemplar und gut war es. Wir hoffen, es nie zu brauchen. Aber es war ein gutes Beispiel für unsere Kinder, die haben es auch gemacht.

Im Falle einer Scheidung ist das genausoviel wert wie ein beurkundetes. Denn in einem Rosenkrieg würde der Richter in beiden Fällen fragen, ob man nicht bei klarem Verstand war, als man das unterzeichnet hat. Nur die eine Variante kostet eben..

Sehr vernünftige Ansicht, das machen leider viel zu wenige so. (Brauchen wir nicht, wir lieben uns ja, wenn wir uns nicht einmal vertrauen ....)

Bargeld, wenn es denn nicht in der Schweiz oder auf den Bahamas gebunkert ist, per Kontoauszug (Giro-, Tagesgeldkonto, Auszüge des Aktiendepots), alle anderen Sachen am besten mit einem Kauf-, Leasing- oder Mietvertrag.

Sind die Sachen alt und Verträge existieren nicht mehr, musst Du überlegen, ob Du die Dinge nicht einfach abhakst oder ob sie Dir noch wirklich etwas bedeuten (Nichtbesitz macht frei!).

Als Eigentümer einer Immobilie stehst Du ja mit Deinem Anteil im Grundbuch.

Einen Notar braucht ihr nicht, denn es wird vermutet, dass die Aufstellung des Anfangsvermögens stimmt.

Siehe auch § 1377 BGB

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1377.html

Kann das Anfangsvermögen nicht belegt werden, gilt das Endvermögen als kompletter Zugewinn.

Du hast ja Deinen Stern (zu Recht) schon vergeben.

Genauso ist es, für jeden eine Vermögensaufstellung, von beiden unterschrieben, weglegen und hoffentlich für alle Zeiten nicht benötigen.

Wenn mein/e Zukünftige/r damit Schwierigkeiten hätte ich schon die ersten Schwierigkeiten mit ihm/ihr.

Ich auch.