Wie definiert man "sauber" beim Auszug aus der Wohnung?

10 Antworten

Sauber bedeutet leergeräumt und normale Reinigung der Wohnung wie Du sonst reinigst, nicht übertrieben, kannst sagen besenrein und evtl. noch die Fenster mit Rahmen putzen.

Also, den Begriff sauber kennen weder der Gesetzgeber noch die Gerichte im Mietrecht. Schaue auf Deine Finger. Die einen sagen, die Nägel sind zu lang und die anderen sie sind zu kurz oder sauber oder eben nicht. Alles ganz einfach im Mietrecht und was die Vertragspartner da vereinbaren und meinen, wissen wir hier alle nicht.

ch bin der Meinung, "sauber" heisst, ich sauge und wische z.B. das Bad feucht durch.

Und mit diesem Bauchgefühl hast du es genau getroffen - besser als mancher Kommentar :-)

Sauber und besenrein ist natürlich nicht dasselbe oder das gleiche. "Besenrein" ist ein Synonym für die gesetzl. geforderte "Beseitigung grober Verschmutzungen".

Mit Fegen hat das nichts zu tun - deinen Teppichboden saugst du schließlich und Bad und WC werden nicht ausgefegt, sondern feucht gewischt.

Die Wohnung sollte dem übernommenen Zustand entsprechen und Nachmieter nicht anekeln. Also wären Spinnenweben zu entfernen (auch im Keller), der Waschbeckenüberlauf mit der Zahnbürste zu reinigen und Haare aus der Dusche zu beseitigen - logisch, oder?

Fenster müssen nicht geputzt werden, sofern es Staub oder Regentropfen sind, Farbspritzer von Malern oder Wasserränder der Blumentöpfe auf der Fensterbank aber schon.

Und Wachsflecken kann man nicht saugen, das Backblech ist krümelfrei zu übergeben und Schuputzstreifen auf dem Laminat zu beseitigen.

Dein Sauberkeitsgefühl mag - zumal im Umzugstress - von dem des VM abweichen - über deine Kaution wacht er aber.

Bevor er die für einen Reinigungstrupp verwendet wäre mein Rat die TÜV-Taktik: mal machen und abwarten, also die Wohnung nach dieser Checkliste ordentlich, aber nicht penibel reinigen und zu übergeben - moniert er etwas, mache das vor seinen Augen weg und erhalte das ersehnte mängelfreie Übergabeprotokoll :-O

Viel Erfolg ;-)

G imager761

Es gibt darüber keine einhellige Rechtsauffassung. Auch der BGH hat sich dazu nicht bis in das kleinste Detail geäußert. Das bedeutet, sollte es zu einem Rechtsentscheid kommen, sind die Richter in Ihrer ENtscheidung weitesgehend frei. Der BGH hat lediglich eine grobe Richtlinie dafür aufgestellt. Grundsätzlich lässt sich sagen, es kann kein erhöhtes Maß an Sauberkeit vom Mieter abverlangt werden. Allerdings kann man davon ausgehen, dass der gleiche Zustand zur Sauberkeit gefordert werden kann, der auch bei Übergabe der Wohnung herrschte. MfG

Geh mal von besenrein aus.