Wie das Arbeitszimmer bei gemeinsamer Veranlagung, aber geteilter Miete richtig angeben?

1 Antwort

Bislang habe ich - da wir uns die Mietkosten teilen - auch nur mit 50% der Warmiete und 50% des Stromes das Arbeitszimmer anteillig berechnet.

Der Sinn dieser Verbuchung entzieht sich mir. Die Kosten sind doch auch zu 100% angefallen. Wieso sie dann nicht auch ansetzen? Dem FA ist es letztlich egal, wie ihr als Mieter die Kosten untereinander aufteilt. Das interessiert nur euch beide im Innenverhältnis.

Für mich ergibt sich daraus die Folgerung, dass ich Warmmiete und Stromkosten nun nicht mehr durch 2 teilen muss

Für mich stellt sich die Frage, warum du das überhaupt getan hast.

Danke für deine Antwort, leider habe ich keine e-Mail bekommen oder diese übersehen. Darum antworte ich erst jetzt:

Als ich mit der Steuer angefangen habe wollte ich es korrekt machen, darum bin ich davon ausgegangen, dass ich die Miete bei der Berechnung teilen muss - schließlich zahlte ich ja auch tatsächlich nur 50% der im Mietvertrag festgelegten Miete.

Ich dachte das wäre korrekt so - ok schön blöd, dann habe ich mir wohl ein wenig Geld durch die Lappen gehen lassen.

Danke für deine Antwort!