Wie bringe ich mein geschenktes Geld zur Bank bitte nur Experten?

10 Antworten

Geld in die Tasche stecken. Personalausweis mitnehmen. Zur Bank gehen und auf dein Konto einzahlen.

A b e r bei dem Betrag müssen Banken das Geldwäschegesetz beachten,

In Deutschland haben Banken bei einem Verdacht auf Geldwäsche eine Meldepflicht. Somit muss aufgrund des Geldwäschegesetzes auch auf Verdacht eine Anzeige gestellt werden, die dann aber wieder fallengelassen werden kann, wenn sich dieser Verdacht nicht bestätigt. Es besteht zudem auch eine Meldepflicht, wenn darauf geschlossen werden kann, dass der Vertragspartner nicht allen Pflichten nachkommt und nicht alle Wege des Geldes offen legt.

Kleine Korrektur:

Die Banken haben keine Meldepflicht, sondern müssen lediglich die Identität des Einzahlers feststellen und 5 Jahre zur Verfügung halten. Den Banken gegenüber muss niemand "alle Wege des Geldes" offen legen, sondern lediglich seine Identität nachweisen.

Bei begründetem Verdacht auf Geldwäsche besteht Meldepflicht. Die Banken erstatten dann aber keine Anzeige, die "fallengelassen werden kann", sondern geben eine Meldung an das Finanzamt oder Steuerfahndung oder andere Ermittlungsbehörden. Die ermitteln dann weiter und denen muss man dann die Herkunft des Geldes nachweisen..

Gehe am besten zu einen Vermögensberater der BHW .Der hilft dir weiter ,wenn du wirklich vorhast eine Immobilie zu kaufen mit der Finanzierung.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Du wirst mit Sicherheit Fragen vom Finanzamt bekommen, auch wenn der Freibetrag bei der Erbschaftssteuer für Enkel 200.000 Euro beträgt und also keine Erbschaftssteuer anfallen würde. Mit Sicherheit führt ein immokauf zu Rückfragen, aber auch eine Einzahlung oder Überweisung.

Aber die haftest auch für die Schulden, wenn du offiziell Erbe bist .. und wenn es Schwarzgeld war, Steuerschulden. Strafe fällte keine an, da der Täter in diesem Fall verstorben ist, aber die Steuer wird nachberechnet. Wenn der Vater Erbe ist, das Geld aber auf Deinem Konto, dann ist es kompliziert, aber ich denke da wird die Schenkung auch ganz schnell rückabgewickelt.

Was das Sozialamt/Jobcenter angeht, auch da kann es kompliziert werden. Es kann die Schenkung ggfs rückabwickeln, bzw den Pflichtteil anfordern. Evtl ein Fall für einen Anwalt.

Naja, dein Vater hat dennoch ein Anrecht auf seinem Pflichtanteil ... Eine Schenkung kurz vor dem Tod in der Höhe ist immer kritisch, da er auch anrecht hat, nach dem Erbrecht.

Wenn du ihm alles vorenthältst, machst du dich ggf. strafbar. also investiere einen kleinen Betrag in einem Antwalt und lasse dich mal beraten.

Kleine zusätzliche Anmerkung.

Der Vater hat nicht Anrecht auf seinen Pflichtteil (50% vom gesetzlichen Erbteil), sondern auf sein normales Erbteil.

Wird die Summe auf einmal eingezahlt, wird die Bank wegen des Geldwäschegesetztes Fragen stellen. Es muss dann ggf. nachgewiesen werden, woher das Geld stammt. Die einfach Aussage, habe ich geschenkt bekommen reicht da nicht aus.

Es könnte auch Schenkungssteuer fällig werden. Ferner könnte dein Vater bzw. das Jobcenter davon erfahren und es kommen möglichweise Unterhaltskosten auf dich zu.

Wenn du Hilfe benötigst dann sende mir eine Freundschaftanfrage, dann können wir uns per PN weiter unterhalten.

Um hier einen sinnvollen Rat geben zu können, sind einfach mehr Details notwendig, die nicht unbedingt öffentlich gemacht werden müssen.

Der Bank muss man gar nichts nachweisen, der Bank gegenüber muss man sich nur identifizieren, falls man nicht ohnehin auf sein eigenes Konto einzahlt bzw. der Bank bereits bekannt ist. Die Bank geht es überhaupt nichts an, woher das Geld kommt.

Das muss man erst dem Finanzamt oder der Steuerfahndung etc. beantworten.