Wie breit muß der ungehinderte Zugang zur Haustür eines Mehrfamilienhauses mit 6 Mietparteien, mindestens sein?

1 Antwort

Ganz einfach: Mindestbreite: 1,25 m.

Der Zu- und Durchgang muß mindestens 1,25 m breit sein und darf durch Einbauten nicht eingeengt werden.

Für Türöffnungen und andere geringfügigen Einengungen genügt eine lichte Breite von 1,00 m.

Die lichte Höhe des Durchganges muß mindestens 2.00 m betragen.

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