Wie berechnet sich die Heizfläche - Fehler in Nebenkostenabrechnung

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Gerade bei Heizöl-Heizungen vertun sich viele Vermieter und Mieter bei der Erstellung bzw. beim Verständnis der Abrechnung. Bei den Verbrauchskosten des Jahres werden die Kosten des Anfangsbestandes zuerst verbraucht und die Endbestandskosten setzen sich vorwiegend aus der letzten Tankfüllung zusammen (FIFO-Methode First in - First out).

Dabei gerät schon mal der Anfangs- oder Endbestand in Vergessenheit oder wird falsch in Euro bewertet (, ehe wir hier in kWh umzurechnen anfangen).

Es muss auch noch der Warmwasseranteil herausgerechnet werden. Dies ist natürlich mangels Erfassung besonders problematisch, wenn stets Warmwasser durch eine ungedämmte Zirkulationsleitung gepumpt wird.

Dieser Wärmeverlust kann auch im Zentralheizungssystem auftreten, das über ähnlich ungedämmte Rohre mit permanenter Umwälzpumpe versorgt wird. Hier tritt ein erheblicher Wärmeverlust auf, der natürlich nicht durch die Heizkostenverteiler erfasst wird. Neben diese Verluste treten die Abgasverluste von ca. 11 - 20 %. Die Summe der HKV-Verbräuche muss daher stets kleiner sein als der Energieeinsatz am Kessel.

Die Antwort von XtraDry ist auch noch zu berücksichtigen!

Normalerweise gibt es zwei Dinge, die Wohn- und Heizfläche voneinander unterscheiden:

  • Balkons, Loggias und Terrassen gehören teilweise zur Wohnfläche, aber nicht zur Heizfläche
  • Beheizte Räume außerhalb der Wohnung (z.B. ausgebaute beheizte Kellerräume) gehören zur Heizfläche, aber nicht zur Wohnfläche.

Ansonsten sollten Wohn- und Heizfläche identisch sein. Lass Dir einfach vom Vermieter die entsprechenden Daten vorlegen und erläutern...

was keine 70% darstellt

Das muss es auch nicht, die Teilung kann von 50:50 bis 70:30 erfolgen

Grundlage ist die aktuelle HeizKV (Heizkostenverordnung)

Hier scheint wohl der Vermieter bei den ihn betreffenden Quadratmetern zu schummeln.

Die 70% sind nicht Gesetz. Es wird allerdings häufig angewendet. Es kann von 30 - 70% jeder Wert angesetzt werden.

Es kann von 30 - 70% jeder Wert angesetzt werden.

Für den Verbrauch von 50-70 %, für die Grundkosten 30-50%...

@XtraDry

Danke! Früher wars aber mal von 30 - 70%, oder?

Da scheint ja doch einiges nicht ganz klar. Ich würde Dir raten, mit der Abrechnung zur Verbraucherberatung oder zum Mieterverein zu gehen. Dort zahlst Du einen kleinen Beitrag, wirst aber gut beraten.