Wie berechnet sich die Grunderwerbsteuer bei einer Immobilie mit Erbpachtgrundstück?

2 Antworten

Erbbaugrundstücke ( und Gebäude auf fremdem Grund ) sind Grundstücken im Sinne des BGB gleichgestellt ( § 2 Grunderwerbsteuergesetz). Die Steuer wird berechnet vom Kaufpreis zuzüglich übernommener Belastungen im Grundbuch ( dazu zählt auch die Erbbauzinsverpflichtung ). Der Erbbauzins pro Jahr wird multipliziert mit einem Vervielfältiger, dessen Höhe sich nach der Restlaufzeit des Erbbaurechts richtet ( ergibt sich aus einer Tabelle, Anlage zum Bewertungsgesetz ). Das Ergebnis kommt zum Kaufpreis dazu für die Berechnung der Grunderwerbsteuer.

Im Normalfall wird vom normalen Verkehrswert gerechnet. Das heisst, dass der zu erzielende Kaufpreis zu 7/10 angerechnet wird. Daraus errechnet sich dann die Grunderwerbssteuer

Ich dachte immer, da bei Erbpacht kein Grund erworben sondern gepachtet wird kann auch keine Grunderwerbssteuer anfallen, oder liege ich da falsch???