Wie berechnet man den eigenen Lohn bei einem Kleinegewerbe?

4 Antworten

Nein!
Als Einzeluntenrehmer nimmst Du Deinen Arbeitslohn aus der kasse/ vom Konto, bzw. überweist ihn Dir selbst - das ist eine Privatentnahme, die Du im Gegenzug nach Ablauf des jahres in Deiner Steuererklärung angeben mußt!

Du bist ja kein Angestellter in Deinem eigenen Betrieb!
Somit mußt Du auch sämtliche Sozialversicherungen auf freiwilliger Basis selber zahlen und zwar für mein Verständnis nicht vom Firmenkonto, sondern von Deinem privaten Konto - z.B.: private Renetnversicherung, private, oder freiwillige Krankenversicherung! - Da Du das aber als nebengewerbe angemeldet hats, geh ich davon aus, daß Du noch ein anderes Einkommen hast, also kannst Du dir den ganzen Sozialversicherungskram sparen!

Hi, danke für die Antwort. Nochmal zum genauen Sachverhalt. Ich habe ein festes Arbeitsverhältnis in Vollzeit (Standart). Nebenbei habe ich das Nebengewerbe.

@bibeltreu

Wie ich bereits geschrieben habe. Privatentnahmen haben nichts mit Einkommen, Ertrag oder Betriebsergebnis zu tun. Dieser Irrtum entsteht nur, wenn man sich die steuerlichen Vorschriften zur Gewinnermittlung anschaut und auch danach ist das nur eine Korrektur.

Die Angabe der Privatentnahmen in der Steuerklärung haben einen anderen Hintergrund, da geht es um ggf. nicht entnommene Gewinne. Die werden u.U. steuerlich anders behandelt.

Natürlich kann ein Einzelunternehmer oder auch ein GbR-Mitglied seine privaten Ausgaben über ein betriebliches Konto zahlen. Aber vorsicht, auch hier lauern Gefahren. Dazu Steuerberater fragen.

Ob das Nebengewerbe zu höheren Beiträgen führt, dass ist zwar in der Regel und im Ergebnis wie von Dir beschrieben. Es kommt aber auf das sogenannte Gepräge des gesamten Sachverhaltes an. Dabei kommt es dann neben der Stundenanzahl auch auf die Höhe der Einnahmen bzw. des Ertrags an.

@Dirk-D. Hansmann

Wenn der Fragesteller bei einem kleinen Gewerbe keine kaufmännische Buchhaltung macht, sondern nur eine Gewinnermittlung, dann existiert der Begriff der Privatentnahme m. E. gar nicht.

Für die Steuer existiert dann nur das Thema "Gewinn". Ob der vom Gewerbe-Bankkonto weggenommen wird oder dort bleibt, ist völlig egal.

Auch den Begriff "Lohn" gibt es in diesem Zusammenhang nicht, weil das Gewerbe keine juristische Person ist, bei der der Frager angestellt wäre.

Du musst deiner Krankenkasse bescheid geben, die schicken dir dann einen Fragebogen zu deinen Einkünften und berechnen danach deinen Beitrag. Wenn du Geld einnimmst musst du ja auch ne Rechnung schreiben. Was steht denn da drauf wenn du 5 Stunden arbeitest???

Deine Stunden kannst Du in Deiner Buchführung nicht als Lohn buchen. Du kannst Dir aber jeden Monat Geld aus der Firma entnehmen. Sind aber dann Privatentnahmen.

Genau! - Der sogennante Unternehmerlohn! -eben als Privatentnahme!

@Jespers

Genau nicht. Unternehmerlohn kommt aus der Kalkulation und darf steuerlich nicht gebucht werde. Er darf nur nach Handelsrecht gebucht werden. Privatentnahmen sind erfolgsneutral.

??? Dann könnte ich ja den Gewinn einfach als Privatentahme buchen und bräuchte dann dafür keine Steuern zahlen??

@bibeltreu

Die Privatentnahmen sind keine Kosten. Wirken sich also nicht gewinnmindernd aus. Du muss den Gewinn vor Abzug der Privatentnahmen versteuern. Bitte, bitte geh zu einem Steuerberater.

Man hat keinen Lohn. Der Gewinn nach Abzug aller Kosten ist "Deins"!

im Prinzip richtig :-)