WIe bekommt man Trennungsgeld?
Mein Freund ist bei der BUndeswehr, der Rechnungsführer meinte, das es sein kann, das er Trennungsgeld bekommen kann....ich bin alleine in dem Mietvertrag, er ist nicht mit eingetragen, sondern hat mit mir einen untermietsvertrag! kann sowas anerkannt werden??
Daaanke
7 Antworten
Trennungsgeld wird nach der Trennungsgeldverordnung gezahlt.
.
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/tgv_1986/gesamt.pdf
.
Du musst also prüfen, ob Dein Freund unter die berechtigten Personen fällt.
.
Der Familienstand spielt nach meiner Kenntnis dabei keine Rolle, sondern vielmehr die Trennung von der eigenen Wohnung, zu der man nicht täglich zurück kehren kann.
Ok, er sollte prüfen lassen! :D
Das gibt es nur wenn man Verheiratet ist, oder gemeinsame Kinder hat.
Auch dann nicht!
Trennungsgeld gibt es für Verheiratete, die außerhalb der Garnison einen anderen Hauptwohnsitz haben....
eben nicht!!! man bekommt es, wenn man von seiner eingetragenen wohnung entfernt ist!!!
dann würde fast jeder Trennungsgeld bekommen. Du mußt in der Wohnung schon den Ehepartner haben oder gemeinsame Kinder.
Auf den Partner kommt es nicht an.
Nein, der Familienstand ist höchstens für die Höhe des Tagegeldes maßgebend.
Ist es eben nicht!
Seit 01. Juni 1999 richtet sich die Höhe des Trennungsgeldes nur noch nach dem Familienstand.
http://zope.dz-portal.de/Formularcenter/Documents/TGM001
Lieber Volker, ich glaube in den letzten Jahren hat sich einiges getan in Sachen Bw und Gesetzen. Ich weiß nicht, ob du da noch up to date bist, sorry. ;)
trennungsgeld gibt es nur, wenn er umzugswillig ist, also an den neuen dienstort ziehen will und für den übergang mehr kosten hat, weil er halt (noch) weiter vom dienstort weg wohnt. es ist also ein übergangsgeld. wenn das so ist, er also umziehen will, dann muss er einen antrag an die personalstelle seiner dienststelle abgeben, formulare gibt es dort.
Und wenn er Wehrpflichtiger ist?
Nein, Trennungsgeld gibt es, wenn die Umzugskostenvergütung nicht zugesagt ist oder bei UKV-Zusage bis zum Umzug.
Aber doch nicht für Wehrpflichtige!
Von einem Wehrpflichtigen ist hier doch gar nicht die Rede.
Wenn der Rechnugnsführer TG in Aussicht stellt, kann kein Wehrpflichtiger gemeint sein!
Das sehe ich anders!
Fazit: er fragt in seiner dienststelle nach - und lässt sie hier nicht die fragen stellen!!
Das wäre eine Möglichkeit! Aber aus der Frage ist ja ersichtlich, dass er dies getan und nicht verstanden hat. :-)
tut mir leid, aber das kann ich aus der frage von parastoo nicht erkennen. woher nimmst du das? von "ihm" ist da wenig die rede. sie macht sich gedanken. -- parastoo, hat dein freund schon mal in der dienststelle einen antrag gestellt oder nachgefragt?
ja hat er:), er muss wohl bis morgen warten, bis er nähere antworten bekommt, da er kein internet hat, wollte ich mich schon mal erkundigen:), er hat sich für 8 jahre verpflichten lassen, hilft euch das weiter?
Ganz klares Nein! Die Trennungsgeldverordnung gilt nur bei Versetzungen und Kommandierungen bis zu drei Monaten.
Welchen status hat Dein Freund denn?
Trennungsgeld gibt es auch über drei Monate, wenn die UKV nicht zugesagt wird.
Das ist oftmals dann der Fall, wenn die Versetzung für einen begrenzten Zeitraum gilt.
Das ist falsch! Dies gilt nämlich nur dann, wenn UKV nicht gewährt wurde, wegen der Kürze der zeit und der Berechtigte sein Wahlrecht zum TG geltend macht.
Ich hab doch geschrieben:
Trennungsgeld gibt es auch über drei Monate, wenn die UKV nicht zugesagt wird.
.
Das heißt, dass Versetzungen oftmals nur für drei Jahre festgelegt werden. Damit verbunden ist meistens, dass keine UKV zugesagt wird.
Stattdessen erhält der Soldat Trennungsgeld.
Es sei denn, er ist umzugswillig. Dann wird bis zum Umzug TG gezahlt. Dann jedoch max. bis zu 3 Moanten, es sei denn der Betroffene kann nachweisen, dass er Umzugshinderungsgründe hat!
Auch das ist nicht richtig! Der Soldat hat das Wahlrecht!
Sag mal Volker, liest Du meine Antworten und verstehst Du diese auch?
Da steht doch genau das drin, was Du meinst!
muss sie nicht sondern er!!!!