Wie bekommen wir die Oma wieder aus dem Haus?
Hallo zusammen. Es klingt im ersten Moment vielleicht etwas hart, aber wir wollen die Oma wieder aus unserem Haus haben. Wir haben vor 3 Jahren die Mutter meiner Mutter mit zu uns genommen, da sie allein lebte und wir ihr eigentlich einen Gefallen tun wollten. Wir leben jetzt mit 3 Generationen unter einem Dach, die Oma, meine Eltern, mein Bruder, mein Freund und ich. Leider Gottes terrorisiert die Oma seit dem ersten Tag die ganze Familie. Am Anfang ging sie nur auf meine Mutter los, immer wenn wir zur Arbeit waren etc. Später zettelte sie Streit mit jedem von uns an. Sie erzählt Lügengeschichten in der Nachbarschaft, reimt sich Geschichten zusammen und versucht ständig Zwietracht zu streuen. Die Liste ihrer Taten würde hier den Rahmen sprengen. Meiner Meinung nach ist sie Schizo oder etwas ähnliches, wir versuchten mit Hilfe des Arztes die Geschichte in den Griff zu bekommen. Doch leider ist sie eine ausgezeichnete Schauspielerin und der Arzt viel auf ihre Geschichte herein. Langer Rede kurzer Sinn, eigentlich ist sie in der Lage sich selbst zu versorgen, sie hat ihre Rente und ist nicht pflegebedürftig. Besteht die Möglichkeit sie aus dem Haus zu werfen, im Sinne einer Kündigung oder ähnlichem? Leider haben wir nie einen Mietvertrag gemacht, wer konnte denn diesen Verlauf ahnen... Kennt sich jemand rechtlich mit so einer Situation aus?
2 Antworten
Preisen Sie sich glücklich! Da kein Mietverhältnis besteht, können Sie die Dame des Hauses verweisen und für den Fall, dass sie nicht freiwillig das Gbäude verläßt, die Polizei um Hilfe bitten. Der bleibt dann zunächst einmal bis zu einer anderweitigen Verbringung keine andere Wahl, als sie einstweilen in Gewahrsam zu nehmen, bis über das zuständige Amt ein geeigneter Platz in einem Heim gefunden wird. Für Sie als Familie eine etwas eigenwillige Situation, die in der Folge auch finanzielle Aufwendungen nach sich zieht, soweit die Rente der Dame nicht zu deren Versorgung in einem Heim ausreicht. Die Inanspruchnahme deren Kinder beschränkt sich jedoch in der Weise, das deren eigenen Lebensführung nicht unangemesssen durch die Unterhaltszahlungen beeinträchtigt wird; darüber entscheidet im Zweifel ein Gericht, das auf ein zulässiges Maß erkennt.
swdchmeist sie doch einfach raus ;(
Klingt so kurz vor Weihnachten besonders herzlos - trifft aber in der Konsequenz als Lösung "des Pudels Kern"!