Wie bekommen wir die Oma wieder aus dem Haus?

2 Antworten

Preisen Sie sich glücklich! Da kein Mietverhältnis besteht, können Sie die Dame des Hauses verweisen und für den Fall, dass sie nicht freiwillig das Gbäude verläßt, die Polizei um Hilfe bitten. Der bleibt dann zunächst einmal bis zu einer anderweitigen Verbringung keine andere Wahl, als sie einstweilen in Gewahrsam zu nehmen, bis über das zuständige Amt ein geeigneter Platz in einem Heim gefunden wird. Für Sie als Familie eine etwas eigenwillige Situation, die in der Folge auch finanzielle Aufwendungen nach sich zieht, soweit die Rente der Dame nicht zu deren Versorgung in einem Heim ausreicht. Die Inanspruchnahme deren Kinder beschränkt sich jedoch in der Weise, das deren eigenen Lebensführung nicht unangemesssen durch die Unterhaltszahlungen beeinträchtigt wird; darüber entscheidet im Zweifel ein Gericht, das auf ein zulässiges Maß erkennt.

swdchmeist sie doch einfach raus ;(

Klingt so kurz vor Weihnachten besonders herzlos - trifft aber in der Konsequenz als Lösung "des Pudels Kern"!