Wie bekomme ich von meiner Mutter Unterhalt, wenn ich ausziehe, und bin ich dazu verpflichtet ihr Haus zu finanzieren?

13 Antworten

Du kannst nicht Unterhalt von deiner Mutter beantragen. Du bist 19. such dir ein Job

aber selbstverständlich, ab 18 sind beide Elternteile unterhaltspflichtig

@ginatilan

Das schon, aber solange die Mutter Wohnung und Essen bietet, muss sie nicht zahlen, wenn das Kind einfach auszieht (ohne Notwendigkeit).

@AuroraRich

der Grund warum sie auszieht ist egal, sobald sie auszieht ist auch die Mutter unterhaltspflichtig

@ginatilan

Nein.

§1612 BGB

(2) Haben Eltern einem unverheirateten Kind Unterhalt zu gewähren, können sie bestimmen, in welcher Art und für welche Zeit im Voraus der Unterhalt gewährt werden soll, sofern auf die Belange des Kindes die gebotene Rücksicht genommen wird.

@AuroraRich

du solltest Paragrafen verlinken die auch mit dem Fll was zu tun haben!

dein Paragraf bezieht sich auf minderjährige Kinder

Schlaumeier

@ginatilan

Öhm nein? Oder wo ließt du da, dass sich das auf minderjährige Kinder bezieht?

@AuroraRich § 1612a
Mindestunterhalt minderjähriger Kinder

alles klar:-)?

@ginatilan

Genau §1612a (!!!)

Ich habe aber nicht a sondern den allgemeinen §1612 zitiert und der bezieht sich allgemein auf Unterhalt. Darum ist der 2. Teil von Absatz (2) ja auch extra mit "Ist das Kind minderjährig" am Anfang. Der erste Teil bezieht sich nicht auf minderjährige Kinder!


@AuroraRich

ich geh ins Bett:-(

auch hier muss ich mich bei dir entschuldigen, was ich aber gerne mache

@ginatilan

Musst du gar nicht. Mir ist es nur wichtig, dass die Fragestellerin keine falschen Informationen bekommt. Mehr nicht.

Der Unterhalt deines Vaters dient dazu um deinen Lebensunterhalt zu bestreiten und nicht um deiner Mutter den Traum vom eigenen Haus zu erfüllen/erhalten. Wenn sie es nicht so bezahlen kann dann muß das Haus ebend abgegeben werden. Wenn du in einer Ausbildung bist nicht mehr zu Hause, bei Vater oder Mutter, wohnst kann dir auch der Kindergeldanspruch übertragen werden.

  1. Ohne Berufsausbildung oder Studium hast du als Volljährige gar keinen Anspruch auf elterlichen Unterhalt oder Kindergeld :-O
  2. Andernfalls schulden den beide Elternteile gemeinsam und im Rahmen  ihrer jeweiligen Unterhaltsfähigkeit. Was lässt dich glauben, beide finanzieren deine Unabhängigkeit?
  3. Ein Untermietverhältnis kommt auch konkludent zustande, du bekommst ein Zimmer, deine Mutter dafür Miete überweisen und das wäre dann ordentlich zum 30.11. kündbar. Bis dahin besteht Anspruch auf Miete, ob du ausziehst oder nicht.

G imager761

1. Ich habe am 1.8 mein Duales Studium begonnen.

2. Ich sollte Zuhause Essen und Unterkunft bekommen, die Umstände Zuhause sind jedoch für mich nicht mehr tragbar also zieh ich aus. Also hab ich, nach meinem Rechtsverständnis, ein Anspruch auf die Finanzierung auf was gleichwertiges nur eben in meiner Eigenen Wohnung.

3. Ich habe meiner Mutter bisher nie Miete gezahlt.

@mlleJeuneFemme

Also hab ich, nach meinem Rechtsverständnis, ein Anspruch auf die Finanzierung auf was gleichwertiges nur eben in meiner Eigenen Wohnung.

Bei 3 kleineren Geschwistern hast Du keine Ansprüche mehr! Siehe auch meine Antwort!

Haben denn alle Kinder Deiner Mutter den gleichen Vater? Wenn das nicht so ist, könntest Du evtl. weitere Unterhaltsansprüche gegen Deinen Vater haben. Aber so wie Du schreibst, zahlt er ja noch! Mehr gibt es nicht!

@auchmama

Bei 3 kleineren Geschwistern hast Du keine Ansprüche mehr!

kann man so pauschal nicht sagen

@ginatilan

kann man so pauschal nicht sagen

So pauschal sage ich das auch nicht! Allerdings habe ich etwas tiefere Einblicke in das aktuelle Unterhaltsrecht und anhand der Schilderungen und Zusammenhänge aus der Frage, kann man die finanzielle Situation der Mutter doch hoffentlich ableiten!

Und im übrigen ist es nicht ungewöhnlich, wenn das gesamte Einkommen der Familie zur Finanzierung eines angemessenen Wohnraums verwendet wird. Der FS stellt das hier so dar, als würde sich die Mutter in irgendeiner Form bereichern, nur weil sie für bisher 5 Köpfe wohl ein Haus angemietet hatte!

Steinreich wird sie also nicht sein. Jetzt wirf bitte noch mal einen Blick in die Düsseldorfer Tabelle und lies nach, wie die Unterhaltsansprüche von minderjährigen zu volljährigen Kindern ist!

Man kann keinem in die Tasche greifen, wenn da schon genügend Hände drin sind!

Deine Frage ist nicht so ganz einfach zu beantworten und vor allem, von wem willst Du Unterhalt beantragen?

Wenn Deine Mutter noch 3 kleinere Geschwister zu versorgen hat, wird da für Deinen Unterhalt nix mehr übrig bleiben. Minderjährige haben da Vorrang, weil kleinere Kinder noch nicht arbeiten können!

Deine Finanzielle Lage sieht also folgendermaßen aus:

Dein gesetzlicher Mindestanspruch beträgt, wenn Du alleine lebst, derzeit 670 Euro. Darin enthalten ist bereits Dein Kindergeld und auch Deine Ausbildungsvergütung wird, bis auf einen Betrag von 90 Euro, voll in Deinen Anspruch eingerechnet!

Solltest Du also mit Deiner Ausbildungsvergütung plus Kindergeld schon drüber liegen, hast Du keine weiteren Ansprüche. Liegst Du drunter, müssten Deine Eltern, sofern sie natürlich leistungsfähig sind, den Betrag aufstocken. Des weiteren könntest Du BAB beantragen. Da raten ich Dir einen Termin bei der Bundesagentur für Arbeit zu vereinbaren. Die erklären Dir wie das geht.

An Deiner Stelle würde ich eher nach einem WG-Zimmer ausschau halten. Eine Wohnung dürfte mit dem Betrag wohl nicht zu finanzieren sein!

Alles Gute

Wenn Deine Mutter noch 3 kleinere Geschwister zu versorgen hat, wird da für Deinen Unterhalt nix mehr übrig bleiben. Minderjährige haben da Vorrang, weil kleinere Kinder noch nicht arbeiten können!

stimmt, das habe ich bei meiner Antwort nicht berücksichtigt

Dein gesetzlicher Mindestanspruch beträgt, wenn Du alleine lebst, derzeit 670 Euro.

in der Düsseldorfer Tabelle sehe ich aber was von 500-800€

oder täusche ich mich da auch?

@auchmama

danke für den Link

dass sie ohne mein ganzes Geld das Haus nicht finanzieren könne.

Das ist nun ihr Problem - der Unterhalt steht Dir zu. Das Kindergeld steht allerdings ihr zu.

Solange Du dort wohnst, muss Du jedoch einen Mietanteil zahlen - Du müsstest ja in einer normalen Wohnung auch Miete bezahlen.

Ausziehen kannst Du jederzeit - wenn Du es Dir leisten kannst. Falls Du noch keine Ausbildung beendet hast, sind jedoch Deine Eltern (Beide) für Dich zuständig.

Lass Dich mal beim Jugendamt beraten.

Das Kindergeld steht allerdings ihr zu.

ab 18 steht das Kindergeld der Fragestellerin zu (wenn sie auszieht)

@ginatilan

Du sagst es:

(wenn sie auszieht)

Bis dahin steht das Kindergeld der Mutter der/des FG zu.

@beangato

richtig, aber lese mal die Frage um was es geht:

Wie bekomme ich von meiner Mutter Unterhalt, wenn ich ausziehe,
@ginatilan

Das HABE ich gelesen.

Wenn Du interpretieren kannst, so solltest du da herauslesen, dass er/sie keinen Unterhalt bekommen MUSS.