Wie bekomme ich meinen Ex aus meiner Wohnung?

8 Antworten

Habe ich das richtig verstanden? Du willst aus der Wohnung und Du willst, dass auch er auszieht?

Du allein zahlst die Miete und er könnte womöglich gar nicht zahlen?

Wenn das so ist und Dir der Gerichtsweg zu schwierig bzw. unmöglich erscheint, habe ich für Dich einen Lösungsweg:

Sprich Dich gut mit dem Vermieter ab. Erkläre ihm, was läuft und dass Du sowieso die einzige bist, die überhaupt die Miete immer pünktlich zahlt und gezahlt hat, aber dass Du in der jetzigen Situation die einzige Möglichkeit darin siehst, dass der Mietvertrag beendet wird. Da Euch der Vermieter aber nicht kündigen kann, schlägst Du ihm folgenden Weg vor:

1. Du zahlst im Mai keine Miete

2. Du zahlst auch im Juni keine Miete

3. Der Vermieter kündigt deswegen fristlos den Mietvertrag

4. Du bist bis dahin schon ausgezogen und Dein Ex muss nun auch die Wohnung räumen. Hierfür ist die Berliner Räumung zu bevorzugen. Dabei können Dir ein paar kräftige Freunde aus der nächsten Mucki-Bude helfen. Du hältst ein paar leere Koffer bereit, gehst zu Deinem Ex in Begleitung in die Wohnung und bittest ihn, dass er jetzt seine Sachen packt. Wenn er das nicht macht, können das Deine Freunde machen. Am Ende geht Dein Ex in Begleitung der Freunde aus der Wohnung und Du tauschst sofort den Schließzylinder aus. (Falls Dein Ex nicht selbst gehen kann, werden ihn Deine Freunde ggf. stützen oder tragen. Aber Achtung: Ohne Gewaltanwendung!) Alles, was sich jetzt noch in der Wohnung an Hausrat und Mobiliar befindet, gehört erst einmal Dir, weil Du schließlich sehr lange schon die Miete bezahlt hast.

Wo Dein Ex hin soll? Du könntest ihm vorab schon ein paar Adressen von Pensionen oder Hotels raus suchen, in die er sich einmieten kann. Geld müßte der doch jede Menge haben, wenn er nie Miete an Dich gezahlt hat.

5. Nun könntest Du mit dem Vermieter die Übergabe der Wohnung vereinbaren, was bedeutet, dass Du endgültig noch alles ausräumst und die Wohnung somit leer übergeben kannst.

6. Nach der Übergabe zahlst Du den kompletten Mietrückstand an den Vermieter und alles ist legal abgelaufen ohne Anwalt und ohne Gericht. Wichtig dabei ist, dass Dir der Vermieter vertrauen kann, dass er die rückständige Miete auch tatsächlich nach der Räumung auch bekommt. Das musst Du rüber bringen.

Einen gemeinsamen MItevertrg kann man nur gemeinsam kündigen.

Weigert er sich die Kündigung zu unterschrieben, kann man die durch Gerichtsbeschluss ersetzen lassen.

Dazu wäre dir dringend zu raten. Mit Beendigung des Mietverhältnisses schmeisst der VM ihn schon raus.

Bis dahin darf der Vermter sich mit Forderungen auch nur an dich halten wenn er mutmaßt, dass bei deinem Ex nichts zu holen ist.

Du könntest dann bei dem VM vorfühlen, ob er mit dir allein neuen Mietvertrag eingeht.

G imager761

Ich bin etwas irritiert - er soll aus deiner Wohnung ziehen - aber er steht im Mietvertrag und zahlt keine Miete? Wenn er im Mietvertrag steht, ist es doch seine Wohnung?

Jedenfalls soll er ausziehen, d.h. Du möchtest in der Wohnung drin bleiben und demnach zahlst Du wohl die Miete - aber ohne Mietvertrag? Wobei Du natürlich mit dem Vermieter einen Mietvertrag machen könntest.

Die Idee von bwhoch2 ist die billgste und schnellste Lösung, ihn aus der Wohnung zu kriegen - wenn der Plan klappt. Aber nur wenn... Der Vermieter kriegt von Deinem Ex ja keine Miete und so wird ihm als Mieter halt gekündigt und er muss raus. Wenn Dein Ex dann auch brav auszieht, ist alles paletti. Aber wenn nicht - böse Falle - ne Räumungsklage zieht sich ewig hin und kostet! Sei gewiß, dass der Vermieter lieber mit Dir einen Mietvertrag macht als den Ex rauszuklagen - aber den Ex kriegst Du dann weiterhin nicht raus! Da kann es passieren, das Du nach Plan von bwhoch2 lange Miete nachzahlen mußt. Wo ist für Dich die Grenze - und wo für den Vermieter?

Falls er nicht auszieht, kannst Du versuchen, ob er durch den Austausch des Wohnungstürschlosses (am Besten auch gleich Haustürschloss) loszuwerden ist - er kommt ja nicht mehr rein. Der Vermieter darf das in dem Falle nicht so ohne weiteres machen (der muss mit Räumungsklage etc.), aber Du als Mieterin und Ex. Der Ex wird evtl. toben. Sicherheitshalber ein paar kräftig gebaute Jungs einladen, die ggf. mal kurz an der Tür Bescheid geben, das er mangels Mietzahlung gekündigt wurde und nun woanders wohnen muss. Wo, ist seine Sache. Der Mann ist doch sicherlich erwachsen und sollte in der Lage sein, dass selber zu regeln. Wenn nicht, ist es auch sein Problem - und eine gute Gelegenheit, was Neues zu lernen.

Wo kriegst Du ein paar kräftige Jungs her? Evtl. aus der Eisdiele - bei schönem Wetter treffen sich fast überall große Gruppen Biker dort. Klar, dass Du denen hinterher ein großes Eis spendierst.

Falls der die Polizei ruft, zeigst Du eine Kopie seiner Wohnungskündigung und Deines Mietvertrags (vorher vorbereiten). Damit hoffe ich, das die den Ex mitnehmen, wenn er immer noch nicht freiwillig geht.

Seine Sachen musst Du dann noch los werden. Wenns nur wenig ist, einfach vor die Tür stellen. Wenns viel ist -wie Möbel und so- kannst Du natürlich nicht den Hausflur blockieren. Frist setzen und Abholtermin machen. Hat er viele Helfer mitgebracht, ist es für Dich sicher angenehmer, wenn Du auch ein paar kräftige Jungs im Haus hast, so als Begleitschutz. Lass ihn bloß nicht in die Wohnung, wenn Du nicht da bist - der könnte alles ratzekahl leerräumen und Du hast dann nix mehr. Alles was nach 6 Monaten nicht abgeholt ist, ist Deins. Jegliche Ansprüche des Vormieters verjähren nach 6 Monaten.

Von daher ist es wirklich am Einfachsten, sich an den Vorschlag von 2AlexH2 zu halten und selber ausziehen. Such Dir 'ne Bude, die schon leer ist, bring Deine Sachen da hin und überlaß den Ex und den Vermieter ihren eigenen Problemen.

Das hängt davon ab, wer im Mietvertrag steht (ob einer oder beide).

Beide stehen drin 

Dann ist es "nicht so einfach", da ihr beide kündigen müsst und auch gemeinsam für die Mietzahlungen etc. verantwortlich seid. Da hilft nur eine gemeinsame Lösung.

@Ingoberta

Eine gemeinsame Lösung ist nicht möglich. Egal wie schwierig es ist, ich möchte raus aus der Wohnung. Deswegen suche ich hier Hilfe. 

Ihr müsst beide gemeinsam kündigen. eine einseitige Kündigung geht nicht. Weder von einem von euch noch durch den Vermieter. Dies ginge nur, wenn ihr irgendwo eine entsprechende Abmachung getroffen habt (zu dritt).

Mach es dir einfach und geh selber. Alles andere ist Geld und Energieverschwendung.