Wie bekomme ich mein t Shirt beim zoll?

10 Antworten

Ich denke du hast nur die halbe Story erzählt. Der Import von Fakes als Reisemitbringsel ist LEGAL, sofern für den Eigenbedarf.

Ich vermute sie hat einfach zu viele mitgenommen, da der gewerbliche Import verboten ist. Was gewerblich ist entscheidet der Zoll.

Fuer die Unwissenden die denke das es generell verboten ist, in dem Link unten steht : 

Bei Waren im persönlichen Gepäck des Reisenden, ohne kommerziellen
Charakter, schreitet die Zollbehörde nach den Vorschriften des
gewerblichen Rechtsschutzes nicht ein.

http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/Rueckkehr-aus-einem-Nicht-EU-Staat/Einschraenkungen/Marken-und-Produktpiraterie/marken-und-produktpiraterie_node.html

Wieviel Shirts hat deine Schwester den Eingekauft?

Denn normalerweise sagt der Zoll nicht beim Erwerb von Plagiaten für den Eigengebrauch, also wenn es sich um 1-2 Shirts handelt. Erst wenn es Mengen sind die definitiv keinen Eigenverbrauch hergeben und ein Handel Vermutet wird, wird dagegen angegangen.

Und nein, die Shirts bekommst du nicht zurück, die werden dann vernichtet.

Eigenverbrauch und für andere mitbringen ist auch eine sehr graue Grauzone. Da waren bestimmt sehr viele Shirts im Gepäck, zu viele.

Nein ?

Plagiate sind in Deutschland verboten, die werden die T-Shirts behalten.

Falsch, oder Quelle nennen.

Die Strafe muß bezahlt werden und  die gefakte Ware wird vernichtet.

Falsch, oder Quelle nennen.

@iq1000

Unnütz, überall denselben Kommentar ohne Begründung zu schreiben.

@glaubeesnicht

Bei Zoll.de steht doch das es erlaubt ist. Was mehr bedarf es?

@iq1000

Und der Zoll legt fest ob es privat oder gewerblich eingestuft wurde,  hier wird wohl schon von gewerblichem Unfang ausgegangen, insofern wird die Ware beschlagnahmt. Fertig.



Was mehr bedarf es?

Die Rechtsgrundlage!

@Messkreisfehler

Und wenn Du schon so munter von der Zoll Homepage zitierst...

Warum zitierst Du dann nicht den nächsten Unterpunkt "Textilien"???

http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/Rueckkehr-aus-einem-Nicht-EU-Staat/Einschraenkungen/Textilien/textilien_node.html

Bitte beachten Sie!

Ohne die vorgeschriebene Einfuhrgenehmigung dürfen Textilien nicht
eingeführt werden. Verstöße können ahndungsrechtlich verfolgt werden.



Informieren Sie sich deshalb rechtzeitig vor Reiseantritt über die einschlägigen Bestimmungen.






Gar nicht.

Die Einfuhr nachgemachter Konsumgüter (egal, was) ist verboten.

Die T-Shirts werden vernichtet.

Falsch, oder Quelle nennen.

@iq1000

Auch wenn Du es noch 50 mal postest ändert es dennoch nichts daran, dass es in diesem Fall hier nicht zutrifft.

@Messkreisfehler

...es trifft nicht zu weil an der Story vermutlich einige relevante Teile fehlen, bzw einige Teile zu viel da waren ;-)