Wie bekomme ich Infos zum Mietverhältnis nach Zwangsversteigerung?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

wenn du ein Mehrfamilienhaus mit Mietern ersteigerst gehst du alle Rechte und Pflichten ein. Die Mieter zahlen die Miete an dich weiter, du musst diese nur davon in Kenntnis setzen, dass sich die Eigentumsverhältnisse geändert haben. Kautionen sind nicht Pfändbar, da der vorherige Eigentümer diese nicht anrühren darf. Diese sind an dich zu übermitteln. Es kann sich hierbei um Bankbürgschaften oder Sparbücher handel.

Wenn du selber eine Whg beziehen möchtest mußt du auf Eigenbedarf kündigen. Nur sollte der Mieter über einen gewissen Zeitraum dort wohnen, kann sich das hinziehen. Mit viel Pech über Jahre.

Kündigen solltest du immer über Einschreiben mit Rückschein. Ansonsten musst du über das Gericht eine Zwangsräumung beantragen. Also investiere ruhig mal 100.--€ für eine kompetente Beratung eines Anwaltes, dann bist du auf der ganz sicheren Seite.

DerAndereEine 
Fragesteller
 19.07.2017, 17:39

Ich habe ja noch nichts ersteigert. Ich denke nur, dass es besser ist, da sich vorher schlau gemacht zu haben.

Zum Beispiel habe ich das bislang völlig anders verstanden mit der Kündigungsfrist, nämlich dass es bei Zwangsversteigerungen eine Art Ausnahme ist, dass man da generell mit einer Frist von drei Monaten kündigen kann.

Ich denke, für den Fall, dass ich etwas ersteigern werden, komme ich so oder so nicht um eine Rechtsberatung umher. :/

verreisterNutzer  19.07.2017, 17:43
@DerAndereEine

du musst immer davon ausgehen, dass sich für den Mieter außer einem neuen Besitzer nichts ändert. Es gibt wie überall einen Bestandsschutz. In einem Verfahren zahlen die Mieter an einen Verwalter, der von Gerichtswegen bestellt wird. Dann kommt der, der die Immobilie ersteigert und muss den Rechtsweg einhalten.

DerAndereEine 
Fragesteller
 02.08.2017, 10:32
@verreisterNutzer

Nur zur Info: Ich habe eine Wohnung ersteigert, in der der Voreigentümer wohnt. 

Ich bin dann mal gespannt, wie es weiter geht.
Habe mich erstmal schriftlich vorgestellt und um ein Gespräch gebeten. Wenn es sich so lösen lässt, wäre es ideal. Man muss ja nicht gleich die Kavallerie rufen. ^^

Hallo,

also in der Regel gibt es ein Gutachten für die Zwangsversteigerung vom Gericht in dem schon einmal wesentliche Punkte zu finden sind.

Desweiteren hat die Zwangsversteigerung keinen Einfluß auf bestehende Wohnungsmietverträge.Hier tritt der Ersteigerer mit allen Rechten und Pflichten in die bestehende Verträge ein.

Die Mietkautionen sollten vom ehemaligen Eigentümer auf einem gesonderten Konto vorhanden sein und an den neuen Eigentümer übergeben werden.

Achtung !

Aus Eigenbedarf, nur weil man das Gebäude ersteigert hat,kann man keine Mieter kündigen.Hier werden vom Gesetzgeber strenge Anforderungen gestellt und mißachtet man diese,folgen langwierige Prozesse.

DerAndereEine 
Fragesteller
 19.07.2017, 17:36

Oje, ich dachte, das wäre sogar der Hauptkündigungsgrund. Was ist zum Beispiel, wenn die Bank nur den Kredit gewährt, wenn man das Objekt selbst bezieht? Da hat der Ersteigerer dann ein Problem, oder?

OlafausNRW  19.07.2017, 17:45
@DerAndereEine

Dann sollte der Ersteigerer lieber gleich die Finger davon lassen.

Verfügt man nicht über ausreichend eigene Geldmittel, sollte man von so was die Finger lassen.Nehmen wir nur den einfachsten Fall,Immobilie wird nur vom früheren Eigentümer bewohnt aber der will nicht ausziehen, das zieht alles in die Länge und vor allem es laufen Kosten ohne ende auf.Wenn man da nicht über ein gutes Polster verfügt, ist man selbst die nächste Zwangsversteigerung.

Obwohl Du dich seit geraumer Zeit mit der Thematik befasst, hast Du leider keine Ahnung. Vor einer Zwangsversteigerung können sich Kaufinteressenten viele Informationen einholen. Im übrigen gilt das Mietrecht des BGB, sodass der Käufer mit dem Haus auch den oder die Mieter mit allen Rechten und Pflichten übernimmt. Zwangsräumung ist damit vorerst überhaupt kein Thema.

DerAndereEine 
Fragesteller
 19.07.2017, 17:27

Nagut, dann versuch ich da mal noch etwas mehr heraus zu kitzeln. Ich habe es so verstanden, dass der Ersteher automatisch einen Räumungstitel für den Fall erhält, wenn der ehemalige Eigentümer die Immobilie bewohnt. Falls ein Mieter in der Immobilie wohnt, kann ich mich auf die gesetzliche Kündigungsfrist berufen. Habe ich das so richtig verstanden?

Guekeller  19.07.2017, 17:33
@DerAndereEine

Einen Räumungstitel bekommt man vom zuständigen Amtsgericht. Dafür muss zunächst eine Räumungsklage auf den Weg gebracht werden, d.h. man muss vom Nutzer der Immobilie, dem bisherigen Eigentümer, eine Nutzungsentschädigung verlangen. Falls die Wohnung vermietet ist, kann evtl. Eigenbedarf geltend gemacht werden. Hierfür bedarf es einer sehr plausiblen Begründung, sonst kann die Geschichte in die Hose gehen.

OlafausNRW  19.07.2017, 17:35
@DerAndereEine

Richtig, wohnt nur der bisherige Eigentümer in der Immobilie, so ist der Versteigerungsbeschluß gleichzeitig auch ein Räumungstitel.