wie bekomme ich diesen Einkommensnachweis? BAföG?!?

4 Antworten

Wegen dem Einkommensnachweis würde ich eine Kopie der Meldebescheinigung vorlegen und erklären, dass es Dir leider nicht möglich ist, einen Einkommensnachweis des Vaters vorzulegen (da Du nun mal keinen in Deinem Besitz hast und auch nicht besorgen kannst).

Aus der Meldebescheinigung ist ersichtlich, das Dein Vater in Polen wohnt. Da kann sich die BaföG-Behörde dann selber drum kümmern. Die werden durchaus wissen, dass es schwierig sein dürfte, Unterlagen aus dem ausland zu bekommen.

Du bist nicht für deinen Vater verantwortlich und auch nicht dafür, dass er keine Unterlagen rausrückt. Also kann man Dich auch nicht dafür bestrafen (Ablehnung des Antrags) und du müßtest BaföG bekommen.

Am besten klärst du das direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter. Vielleicht erwähnst du nicht unbedingt die Schwarzarbeit. ;)

Elternunabhängiges Bafög kommt hier erstmal nicht in Frage, denn ganz offensichtlich ist der Aufenthaltsort des Vaters ja nicht unbekannt und er wird auch nicht daran gehindert, Unterhalt zu leisten.

In irgendeiner Form wird dein Vater ja wohl im System sein und einen Steuerbescheid oder ähnliches haben, auch wenn darauf keine Einkünfte zu verzeichnen sind.

In dem Fall musst Du elternunabhängige Förderung beantragen.
Du trittst dann Deine Unterhaltsansprüche an Deine Eltern an das Bafög-Amt ab - die haben dann sozusagen einen Titel gegen Deinen Vater und können dann 30 Jahre lang von Amts wegen versuchen, diese Schulden bei ihm geltend zu machen - vorausgesetzt, er hat mal Einkommen.

Du musst Dich dann um keine Nachweise kümmern und bekommst auf jeden Fall Deine Unterstützung.

Der Aufenthalt des Vaters ist nicht unbekannt, also kommt erstmal kein elternunabhängiges Bafög in Frage. 

https://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/elternunabhaengig.php?seite=2#kontakt

5. Unbekannter Aufenthaltsort der Eltern / kein Unterhalt möglich


Das Einkommen eines Elternteils (oder beider Eltern) bleibt schließlich dann außer Betracht, wenn sein Aufenthaltsort nicht bekannt ist und auch nicht ermittelt werden kann. Ihr habt gegenüber dem BAföG-Amt schriftlich zu versichern, dass ihr weder den Aufenthaltsort noch eine Kontaktperson der Eltern kennt und auch keinen Unterhalt von ihnen bezieht. Wann ein Aufenthaltsort im Ausland nicht ermittelt werden kann,könnt ihr in VwV 11.2a.2 nachlesen.



@Jerne79

Hm, das würde ich so nicht sagen.
Das elternunebhängige Bafög hat ja u.a. den Sinn, studieren zu können, auch wenn sich die Eltern querstellen.
Dann tritt man eben seine Ansprüche gegenüber den Eltern an das Amt ab, die sich um das Eintreiben kümmern.
So war es auf jeden Fall bei mir.

Mit Sicherheit gibt es dafür ein Extraformular das auszufüllen ist, im Falle, dass man zu einem Elternteil keinen Kontakt mehr hat oder die Einkommensverhältnisse nicht nachweisbar sind. Im Zweifelsfall (wenn auf der HP nichts zu finden ist) direkt anrufen und nachfragen!