Wie bekomme ich den Messi (Hartz4ler) aus meinem Appartment?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Nachdem du geerbt hast, gehe ich davon aus, dass du dir auch einen Anwalt zur Durchsetzung deines Anspruchs leisten kannst. Einen solchen von Anfang an einzuschalten würde ich dir nämlich unbedingt empfehlen. Du vermeidest damit juristische Formfehler, welche dir beim Eigenversuch, die Kündigung zu begründen und durchzusetzen, leicht unterlaufen können. - Die dadurch, wenn's schlecht läuft, entstehenden Kosten decken locker die Anwaltskosten.

Ich weiß wovon ich rede, denn auch ich musste bei der Abwicklung einer Erbschaft im Auftrag ein Messi-Mietverhältnis kündigen. - Ich hatte letztlich Glück, habe aber allein durch Gutmütigkeit und Zuwarten viel Zeit verloren bis die Wohnung dann für die Erben frei und veräußerbar war. - Durch den Gesamtzustand der Wohnung war sie übrigens nur zum halben Marktpreis veräußerbar! - Ich wünsche dir, dass es in deinem Fall besser läuft. - Deshalb noch einmal - spare nicht am falschen Fleck und lasse die Kündigung gleich vom Anwalt deines Vertrauens mit Facherfahrung im Mietbereich abwickeln. LG homme

danke für deine antwort. nur weil ich geerbt habe, bedeutet das aber lange nicht dass ich jetzt geld haben muss.. ;-) das haus ist nämlich noch nicht komplett fertiggestellt und offene darlehen sind ebenfalls noch zu begleichen. aber ich habe mir jetzt einen fachanwalt gesucht und bereits einen termin mit ihm vereinbart, mal sehen was in dieser situation zu retten ist.

@haveheartxx

Es leuchtet mir schon ein, dass Erben nicht gleich "klingende Münze" heißt, sondern, dass man auch Schulden erben kann. Aber die "relativen" Kosten für die anwaltliche Unterstützung bei einer fachgerechten Kündigung sind allein schon die möglichen Kosten bei wirkungsloser Kündigung und weiter bestehendem Mitverhältnis und Abnutzung des Mietobjekts wert.

Danke für die Auszeichnung!

mein vater hatte ihm bereits eine kündigung geschrieben, allerdings bekam er dann wohl von den zuständigen für den mann nur die rückmeldung dass das keine gründe wären

Wen meinst du denn mit den "Zuständigen für diesen Mann" ? Sofern er volljährig ist (und nicht aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht allein besorgen kann und einen Betreuer hat o.ä.) , ist nur er dein Ansprechspartner, da Mietvertragspartner . Falls er erwerbstätig ist/wäre, dürftest du ja auch nicht seinen Arbeitgeber anrufen, weil du Probleme mit ihm bzw. mit seiner Wohnungs"behandlung" hast . Und selbst wenn das Jobcenter seine Miete direkt an dich überweisen sollte : Das Mietvertragsverhältnis besteht zwischen Vermieter und Mieter - nicht zwischen Vermieter und Jobcenter. Das ist ggf. eine mietrechtliche Sache - keine sozialrechtliche, für die das Jobcenter zuständig wäre. Jedenfalls nicht, solange der Mann seine Miete pünktlich bezahlt (hat) und die dafür gewährten Hilfeleistungen nicht anderweitig verbraten hat,sodass er jetzt Mietschulden hätte. Und in einer mietrechtlichen Angelegenheit sollte man sich ggf. an entsprechende Fachleute für Mietrecht/ Vermieterfragen wenden. Das Jobcenter ist da nicht der richtige und kompetente Ansprechpartner .

Sofern kein Notfall vorliegt (z.B. Rohrbruch, Feuer etc.), steht es dem Vermieter mWn nicht zu, die Wohnung ohne vorherige Anmeldung und Absprache mit dem Mieter zu betreten. Und das Betreten mit Dritten und das Fotografieren (alles ohne Zustimmung des Mieters ?).. auch so 'ne Sache.. Man kann völlig verstehen, dass ein Messi als Mieter keine erfreuliche Sache für den Vermieter ist (das würde wohl niemand haben wollen) - aber dennoch sollte man sich vorab erkundigen, was man als Vermieter tun kann/ darf .. und was nicht.

Davon ab: Es ist zwar natürlich nicht deine "Pflicht" als Vermieter, in deinem Messi-Mieter vorrangig einen Mitmenschen zu sehen, der offenbar Probleme hat.. aber manchmal lassen sich ja auch Rechtsstreitigkeiten vermeiden, wenn man auf Basis "Mensch zu Mensch" ansetzt. Vielleicht wohnt da ja jemand in deinem Eigentum, dem durchaus geholfen werden könnte, die Sache in den Griff zu bekommen , wenn er erfahrene Hilfe bekäme - nur weiss er vielleicht nicht, wo er diese Hilfe herbekommen soll. Es gibt Beratungsstellen, den sozialpsychiatrischen Dienst der Kommune, ehrenamtliche Helfer... Zu verlieren hätte man jedenfalls nichts, wenn man ihm solche Angebote mitteilen würde.. http://www.welt.de/gesundheit/psychologie/article108695266/Messies-sind-fuer-Aufraeumer-selten-dankbar.html

mit dem mieter reden ist schwierig - die drei mal die ich ihn bisher angetroffen habe war er ziemlich angetrunken und konnte/wollte auch nicht mehr normal mit mir sprechen.. die anderen mieter haben mir erzählt dass sie ihn nur in dem zustand kennen.

ich habe fotos von dem appartment gemacht und auch andere augenzeugen dabei gehabt, wie bringe ich den typ schnellstmöglich aus dem appartment?

Du hast Hausfriedensbruch begangen. Die Fotos darfst Du nicht verwenden und ich würde es auch nicht erwähnen!

Du solltest einen Anwalt einschalten. Der kann alle erforderlichen Maßnahmen, wie z.B einen Besichtigungstermin in die Wege leiten.

Der Mieter muss z.B. erst einmal abgemahnt werden, wenn er die Wohnung verkommen lässt.

Wenn dann sich der Zustand nicht ändert, ist z.B. eine fristlose Kündigung wegen Unzumutbarkeit möglich.

MfG

Johnny

Da hilft nur ein Fachanwalt.

http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/k1/kuendig_aussero.htm

Den "Hartz-4ler kannst du dir sparen - Ein Messiverhalten hat nichtst mit HartzIV zu tun, (ich beziehe übrigens kein Hartz IV)

Es gibt Messis, die durchaus noch im Berufsleben stehen, sogar in gehobener Position...

wen ich mir spare und wen nicht, sei mir bitte selbst überlassen..