Wie bei Erbengemeinschaft Vollmacht widerrufen?

8 Antworten

Hallo Helmut,

du stellst die Frage unverständlich und rückst erst nach und nach in Form von Antworten zur eigenen Frage mit Details zum Ganzen raus. Wie soll man da vernünftig antworten können?

Wenn ihr hierfür bereits einen Anwalt eingeschaltet habt und wenn sich bereits ein Gericht mit der Sache befasst hat und sich selbst eine Richterin nicht klar dazu äußern konnten, wie können wir dir hier noch weiterhelfen?

Euer Anwalt hat euch dazu geraten "vorsorglich zu widerrufen" - warum habt ihr die Frage nach der "rechtswirksamen Durchführung" nicht gleich ihm gestellt, oder noch besser, diesen Widerruf direkt durch den Anwalt formulieren und aufsetzen lassen?

Ich frage mich allerdings, ob ein Widerruf oder eine Entziehung nicht auch einem Zugeständnis gleichkommt, dass eine Vollmacht erteilt wurde. Aber auch das kann euch euer Anwalt besser beantworten als wir hier.

Und im für euch schlimmsten Fall gilt das dann natürlich erst ab des Widerrufs / der Entziehung und nicht rückwirkend. Also z. B. nicht für die in Frage gestellten Mietverträge.

Viele Grüße

Michael

Wenn sich die Richterin erst mal nicht sicher ist, ob das Schreiben in dem sich der "Bevollmächtigte" selbst ermächtigt, weil die beiden anderen das Schreiben unterzeichnet haben, in dem es eigentlich um ganz was anderes ging, machst du erstmal gar nichts! Zu dem vorsorglichen Widerruf hat uns der Anwalt geraten, damit der "Bevollmächtigte" nichts mehr alleine entscheiden kann.

Meine Internetrecherchen haben ergeben, dass für die Vollmacht keine besondere Form vorgeschrieben ist. Es ist Auslegungssache, wie die Richterin auch meinte. Gerade deswegen wollte ich mit dem Widerruf auf der sicheren Seite sein.

Was steht denn in der Vollmacht drin. Das hast du leider noch nie geschrieben. Für was wird da jemand bevollmächtigt? Da gibt es sooooo viele Möglichkeiten .

Hallo, so einfach ist die Sache nicht! Gestern war Verhandlung. Die Richterin war sich nicht sicher, ob die Vollmacht rechtswirksam ist. Es ist kaum zu glauben! Die Vollmacht wird damit begründet dass die beiden anderen Erben ein Schreiben unterschrieben haben, in dem der "Bevollmächtigte" in einem Schreiben an die Stadt wegen der Aufforderung an die Erbengemeinschaft, die Hecke um das Haus zurückzuschneiden, selbst schreibt: "Diese werden zukünftig durch Herrn xxxx vertreten." Die Richterin glaubt sogar, dass auch der von ihm abgeschlossene und nur von ihm und dem Mieter unterschriebene Mietvertrag über 20 Jahre gültig ist. Das wird von uns bestritten.

Unser Anwalt meinte, deswegen vorsorglich widerrufen. weil er von uns beiden nicht anerkannt wird, ebenso wie die angebliche Vollmacht. Die Verhandlung wurde vertagt und wird schriftlich weitergeführt. Ein Urteil ist Anfang April zu erwarten.

Hauptsächlich ging es um die Wohnungsbesichtigung, weil der "Bevollmächtigte" umfangreich renoviert hatte, neben dem erhaltenen noch eine Unmenge Geld dafür verlangt, aber mit Absprache mit dem Mieter niemand die Wohnung besichtigen darf.

ihr könnt keine vollmachten für dritte widerrufen, nur der vertretene kann die vollmacht natürlich zurückziehen

das ist tricky, indem man ihm sagt, dass er keine vollmacht mehr hat, ist sie widerrufen, damit ist das fertig

aber wenn er jetzt zb eine vollmachtsurkunde hat, könnte er sie trotzdem weiter ausüben, er würde deinen widerruf ja einfahc niemandem zeigen

einfach vor zeugen widerrufen, damit ist das fertig

Helmut:

Deine Frage ist unverständlich.

Grundsätzlich gilt: Die Vollmacht ist schriftlich zu widerrufen und mit dem Widerruf ist der Bevollmächtige aufzufordern, das Original der Vollmacht an die Vollmachtgeber unverzüglich zurückzugeben.

Andernfalls könnte der Bevollmächtigte mit jedem Gutgläubigen Geschäfte in "Vollmacht der Vollmachtgeber" rechtsverbindlich abschliessen.