Wie aus KFZ-Versicherung rauskommen?

7 Antworten

Hallo.

Das einfachste ist zum 31.12. zu kündigen. 4 Wochen nach (geht aber auch jetzt schon.) bei Beitragserhöhung.
Kannst ihn auch abmelden und auf Namen deiner Frau oder Bekannten wieder anmelden. Versicherungsnehmer kannst du bleiben. Kennr. von der Versicherung für die Zulassung und deine Konto Nr. Vordrucke gibt es im Internet der Zulassungsstelle. Mit dem Versicherungsmensch sprechen. Alle machen das nicht. Den Bogen für die Laufleistung nicht beantworten.
Ich habe noch nie einen erhalten. Hatte Ärger mit meiner alten Versicherung 35 ´Jahre ohne Unfall gefahren und war mit 68 teurer wie mein Sohn 35 Jahre. Die fragen nur nach dem jüngsten Fahrer der sollte nicht unter 23 Jahre sein. Jetzt habe4 ich den bei meinem Sohn als 2. Wagen angemeldet, und wird von meinem Konto abgebucht. Alte Fahrer fragen die nicht.
DEVK kann ich empf.

Pkw verkaufen oder auf eine andere Person im Haushalt ummelden. Meist lohnt sich die ganze Sparerei, weil Leistungen ausgeschlossen oder von weiteren Bedingungen abhängig sind. Gleiche Beiträge bei unterschiidlichen Wettbewerbern beinhalten meist auch Nachteile im Schadensfall. Was für einen persönlich wichtig ist, stellt sich im Schadensfall der Regulierung/Anerkennung dar.

Apolon  05.07.2017, 01:30

toller Vorschlag.

unter Umständen ist der Schadensfreiheitsrabatt aber nicht übertragbar und somit darf er dann mit einer niedrigeren SF-Stufe anfangen.

Wenn du das Fahrzeug abmeldest, wird dadurch natürlich automatisch die Versicherung beendet. Die Versicherung gewechselt, hast du damit aber noch lange nicht

schleudermaxe  04.07.2017, 21:10

Oh, ein Kenner?

Wo steht diese für mich doch sehr kühne Behauptung?

SaVer79  04.07.2017, 21:12

Was ist daran kühn? Wenn ich ein Fahrzeug abmelde, dann endet die Versicherung! Man kann kein Risiko versichern, dass es nicht mehr gibt

schleudermaxe  04.07.2017, 21:20
@SaVer79

Quatsch, nach der Abmeldung darf mit dem guten Stück doch noch nach Hause gefahren werden und danach greift die Ruheversicherung. Fatal, wenn es anders wäre.

SaVer79  04.07.2017, 21:22

Ja und? Trotz Ruheversicherung ist der Vertrag beendet und wird abgerechnet! Und das dürfte das einzige sein, was den VN interessiert!

siola55  04.07.2017, 23:24
@SaVer79

Aber nicht falls der Tipp von educare umgesetzt wird mit "das Auto wieder anmelden" -> siehe Doppelversicherung...

NamenSindSchwer  05.07.2017, 10:38

Wenn ich ein Fahrzeug abmelde, dann endet die Versicherung! Man kann kein Risiko versichern, dass es nicht mehr gibt

Da eine Abmeldung nicht zwangsläufig einem Risikofortfall gleich kommt, wird der Vertrag NICHT automatisch beendet. Kann ja sein, dass ich mir die Karre in meine Garage stelle und dann soll der Vertrag weiterlaufen und dann ist auch (beitragsfreier) Versicherungsschutz gegeben. 

Richtig ist, dass die meisten Versicherer den Vertrag abrechnen, wenn die Abmeldebestätigung vorliegt und der VN dies wünscht (aber halt nicht automatisch). Hilft im vorliegenden Fall allerdings nicht wirklich, wenn er das selbe Fahrzeug auf die selbe Person später wieder anmeldet. Dann tritt der alte Vertrag wieder in Kraft. 

Der Beitrag wird normalerweise zum 1. Januar angepasst. Dann kannst du sowieso kündigen. 

Die Erhöhung wegen falsch angegebener km, sind KEIN Kündigungsgrund. Das besteht bereits so in deinem Tarif.

Preisvergleiche macht man aber besser, BEVOR man einen Vertrag unterschreibt.

SelinaPatrick 
Fragesteller
 04.07.2017, 21:59

das war das Auto meiner Mutter und ich habe die Versicherung übernommen... was ein Fehler war

DerHans  04.07.2017, 22:02
@SelinaPatrick

Beim Halterwechsel hättest du den Versicherer wechseln können.

Wenn du jetzt zum 1. Januar kündigst, kann der Versicherer nach Kurztarif abrechnen, da dein Vertrag weniger als ein Jahr lief.

du kannst dein Auto abmelden, dann ruht dein Versicherungsvertrag, nachher kannst du das Auto wieder anmelden mit einer EvB von einer günstigeren Versicherung. Merke: der Halter des Kfz. muss nicht dieselbe Person wie der eigentliche Besitzer sein, auch muss der Versicherte nicht dieselbe Person wie der Halter sein, d. h. du kannst das Auto über einen Familienglied versichern lassen, bzw. ebenso bei der Zulassund (der Halter hat nur eine Funktion: er muss die Kfz-Steuer zahlen, alles andere interessiert nicht)

siola55  04.07.2017, 23:19

...du kannst dein Auto abmelden, dann ruht dein Versicherungsvertrag, nachher kannst du das Auto wieder anmelden mit einer eVB von einer günstigeren Versicherung.

Irrtum - da hat SelinaPatrick nachher eine "Doppelversicherung" :-((

Ein Versichererwechsel ist nur bei fristgemäßer Kündigung zum Ablauftermin möglich sowie bei einem Fzg- oder Halterwechsel.
Ausserdem bei einer Prämienerhöhung ohne Leistungssteigerung (nicht jedoch bei Mehrkilometer!) und einer Schadenmeldung!

educare  04.07.2017, 23:24
@siola55

"Ein Versichererwechsel ist nur bei fristgemäßer Kündigung zum Ablauftermin möglich sowie bei einem Fzg- oder Halterwechsel."

Und was habe ich bezüglich Versicherung/Zulassungsstelle geschrieben?

Apolon  05.07.2017, 01:33
@educare

du kannst dein Auto abmelden, dann ruht dein Versicherungsvertrag, nachher kannst du das Auto wieder anmelden mit einer EvB von einer günstigeren Versicherung.

Dein Text - und dies ist völliger Blödsinn!

educare  05.07.2017, 07:50
@Apolon

Blödsinn also, bei mir hat diesen funktioniert und zwar mit 2 Autos

NamenSindSchwer  05.07.2017, 10:34
@educare

Und was habe ich bezüglich Versicherung/Zulassungsstelle geschrieben?

Wenn das Auto abgemeldet und dann von der selben Person wieder angemeldet wird, liegt weder ein Fahrzeug- noch ein Halterwechsel vor. Eine Kündigung ist dann nicht möglich, da die Zulassungsbehörde der alten Versicherung die Info gibt, dass für das selbe Auto eine andere eVB vorgelegt wurde. Die bisherige Versicherung hat dann die älteren Rechte und kann auf Einhaltung des Vertrags bestehen. 

educare  05.07.2017, 11:18
@NamenSindSchwer

du redest von der Theorie, ich von der Praxis. nochmal, habe 2 Autos während der laufenden Versicherungsverträge bei einer anderen Versicherung versichern lassen, weil mir die alte zu teuer wurde, nix mit Kündigungsfrist, dadurch habe ich gut EUR 300,00 an Versicherungsprämie sparen können

NamenSindSchwer  05.07.2017, 14:16
@educare

Dann aber nur weil die alte Versicherung keine Lust hatte sich groß rumzustreiten und dich hat ziehen lassen. Oder allgemein kein großes Interesse da war dich dauerhaft als Kunden zu haben...

Ich habe es selber in der Praxis schon oft genug (mehr als 2 mal...) erlebt, wie genau dieser Plan in die Hose gegangen ist. 

educare  05.07.2017, 14:24
@NamenSindSchwer

nix da, ich war ein guter Kunde (immer unfallfrei gefahren), was bei der neuen Versicherung auch bin

siola55  05.07.2017, 14:54
@educare

Ja - vllt bei einem Fzg.wechsel, jedoch nicht das selbe Fzg. wieder anmelden ;-)

Apolon  05.07.2017, 01:32

Ein Fahrzeugwechsel innerhalb des Jahres ist nur möglich, wenn der Versicherungsnehmer und der Fahrzeughalter wechselt.

Bedeutet aber noch lange nicht, dass der SF-Rabatt übertragbar ist.