Wie alt darf mein Sexpartner sein?
Ich bin 16 Jahre alt und hatte vor kurzem einen One-night-stand mit einem 32jährigen.
Er wusste damals nicht, wie alt ich war, schätzte mich aber auf 18, also volljährig.
Mittlerweile weiss er mein Alter und er würde mich auch gerne wieder treffen, hat aber Angst, dass es illegal sein könnte.
Darf man mit 32 Sex mit einer 16jährigen haben oder ist das illegal? Können die Eltern ihn anzeigen? Ich dachte immer, es wäre in Ordnung, da ich ja aus dem Schutzalter raus bin...
20 Antworten

Dürfen darfst du. Und Rechenschaft ablegen musst du auch nicht. Wenn die Eltern was dagegen haben, müssen sie allerdings auch nachweisen können, dass der Mann dich in irgendeiner Form ausnutzt oder in deiner Entwicklung behindert. Ansonsten können sie auch nix tun. Und dass er doppelt so alt ist wie du - so what! Mit 16 war das eh nicht der letzte Prinz in deinem Leben. Pass halt einfach auf, das nichts passiert, was du nicht willst und du gesund bleibst. :-)

Wichtig ist, dass es für dich zu 100% passt! Dann wäre es gut, wenn du mit deinen Eltern darüber sprichst und dann steht dem nichts im Wege. Wenn allerdings deine Eltern grundsätzlich dagegen sind, ist Vorsicht angebracht, bis du 18 bist.

Glaub ich dir. Ist ja auch verständlich, wenn man die Antworten so anschaut... :-) Fass dir ein Herz und sei nicht enttäuscht, wenn sie erst mal recht aufgebracht reagieren. Lass ihnen dann die Zeit, sich mit diesem Gedanken vertraut zu machen... Wünsch dir ganz viel Glück!

Danke dir:-)

Es ist nicht Strafbar da es freiwillig war ohne Zwang.. Es ist deine Entscheidung es weiterhin zu tun oder auch nicht... kann dir nur sagen das der mit 32 froh ist einen jüngeren zu haben und ist deshalb nichts außer Spaß

Schau mal hier gibt es eine Tabelle wer mit wem darf http://piology.org/dtl/recht.html#Alter // A und B "dürfen", wenn dabei nicht die fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausgenutzt wird. Es wird nur auf Antrag oder bei besonderem öffentlichem Interesse verfolgt. Sonst wie (x), ebenfalls § 182. (Anm: Der Täter ist immer der ältere.)

komische Aufgliederung... 14-16 oder 16-18... wozu zählt man, wenn man 16 ist?

ab 16 bedingt geschäftsfähig

danke dir.. komme aus der schweiz, muss ich an dieser stelle noch dazuschreibern:-) und in der schweizer tabelle heissts doch, verboten für unter 16jährige... also müsste es doch legal sein, oder...?!

Die sexuelle Selbstbestimmung darf ab dem vollendeten 14. Lebensjahr ausgeübt werden (welch Wortspiel!), dies ist seit dem 4. Gesetz zur Reform des Strafrechts vom 23. November 1973 so. Sprich: Es ist nicht strafbar, für keinen der beiden "Betroffenen", solange es im Einvernehmen geschehen ist.
ich hab ein bisschen respekt davor, dies meinen eltern zu erzählen..;-)