Wie alt darf die beglaubigte Kopie der Geburtsurkunde sein?
Hallo !
Für eine standesamtliche Trauung benötigt man ja bekanntlich eine beglaubigte Kopie der Geburtsurkunde des Standesamtes der Stadt, in der man geboren wurde. Ich besitze eine, allerdings ist diese schon über 30 Jahre alt. Vielleicht eine blöde Frage, aber reicht die, oder muss die Kopie aktuell sein ? Ich müsste nämlich sonst einige Kilometer in meine Geburtsstadt fahren.
Gruss von Megababe
6 Antworten
ich arbeite in einer Behörde und nehme auch Beglaubigungen vor. Wichtig ist, dass die Beglaubigung keine Kopie ist, dann ist sie gültig ohne Beschränkung. Von einer Beglaubigung kann man aber auch Vervielfältigungen erstellen, die wiederum beglaubigt werden müssten. Wenn kein Original mehr vorhanden ist, ersetzt sie dieses, sollte also niemals an Dritte weiter gegeben werden.
Die Beglaubigung unterliegt keiner Verjährung. Wenn alle Formvorschriften von damals heute noch Geltung haben, ist die Beglaubigung gültig.
Beglaubigt ist beglaubigt. Ein Original verliert seine Gültigkeit ja auch nicht.
Das ist richtig.
Hallo Megababe,
wie ist am Ende. ist die beglaubigte Kopie noch benutzbar?
Danke an alle für die schnellen Antworten!
Liebe Kyra700, auch Dir vielen Dank, hinten auf der Urkunde steht (gestempelt): "Die Übereinstimmung des Bildabzuges - als beglaubigte Abschrift- mit dem Personenstandseintrag des Standesamtes xxx wird beglaubigt."
Ist das so in Ordnung?
Megababe