Wie als Verkäuferin kündigen?

8 Antworten

Kündigungen müssen immer schriftlich erfolgen (§ 623 BGB).

Schau mal im Arbeitsvertrag, was da zur Kündigungsfrist steht. Hast Du eine Probezeit? Ist der Vertrag befristet?

Wenn Du z.B. eine Probezeit mit einer Kündigungsfrist von zwei Wochen hast und zum 30. Juni kündigen willst, kannst Du folgendes schreiben:

"Sehr geehrte(r).......hiermit kündige ich meinen Arbeitsvertrag fristgemäß zum 30. Juni 2018. MfG"

Das würde genügen. Du kannst im Kündigungsschreiben auch den Freizeitausgleich für evtl. noch vorhandenen Urlaub beantragen sowie ein qualifiziertes Arbeitszeugnis.

Bei einer Kündigungsfrist von 14 Tagen müsste Deine Kündigung spätestens am 16. Juni beim AG eingegangen sein.

Gib die Kündigung ab und lass Dir den Erhalt auf einer Kopie bestätigen. Solltest Du an diesem Samstag evtl. frei haben, kannst Du den Brief auch am Freitag abgeben.

Zu früh sollte man in der Probezeit allerdings nicht kündigen, da der AG dann noch eine Gelegenheit zur "Gegenkündigung" hat und man evtl. schon früher als man möchte den letzten Arbeitstag hat.

Die Kündigung muß zwingend schriftlich erfolgen.

Schau also in deinen Arbeitsvertrag, welche Kündigungsfristen vereinbart sind und stell entsprechend die Kündigung aus.

Kündigung immer schriftlich! Zeitpunkt musst du entscheiden, beachte die Kündigungsfrist laut Arbeitsvertrag.

Ein Arbeitsvertrag muss grundsätzlich SCHRIFTLICH gekündigt werden..

Du kannst auch vor Beginn der Frist selbstverständlich kündigen. Das macht man meistens deswegen erst so spät wie möglich, weil man dann ja nicht gerne im Betrieb nur noch für den "letzten Dreck" zuständig sein will.

Du kannst deinen dir zustehenden Urlaub in der Kündigungsfrist nehmen. Dann musst du da da nicht mehr so oft hin, nach der kündigung

Schau in deinen Arbeitsvertrag rein. Dort steht die Kündigungsfrist drinnen. Dann setzt du ein Schreiben auf, in dem du deine Kündigung aussprichst. Du kannst dich auch noch bedanken. Du solltest in dem Kündigungsschreiben auch um ein Zeugnis bitten.