Wie lange kann man nichtbezahlte Nachschichtzulagen rückwirkend einfordern?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Mein Chef zahlt uns die Nachschichtzulagen nicht. Wie lange kann man rückwirkend, die Nachtschichtzulagen einfordern?

gar nicht - das muss er auch nicht, denn Schichtzulagen müssen auch vereinbart sein - ohne dies kann man sie nicht beanspruchen, es sind freiwillige Zahlungen oder ein Tarifvertrag der zur Anwendung kommt sagt was anderes

Soweit ich das recherchiert habe ist es eine gesetzliche Bestimmung, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist ab 22 Uhreine Nachtschichtzulage zu zahlen.

nicht hier in Deutschland...

Zum Rest muss man sagen, dass er massiv das ArbZG missachtet - zwischen zwei Schichten MÜSSEN 11 Stunden liegen (§ 5 Abs.1 ArbZG), nach 6 Stunden MÜSSEN 15 Minuten Pause gemacht werden (§ 4 ArbZG) ab 6 Stunden bis 9 Stunden muss eine Pause von gesamt 45 Minuten gemacht werden.

In unseren Verträgen steht, dass wir 42 Stunden/Woche arbeiten müssen, dieses ist aber jetzt nicht mehr möglich. Also sollen wir Samstags arbeiten. Prozente heirfür werden natürlich auch nicht bezahlt.

Samstagszuschläge gibt es ebenso weinig wie Nachtzuschläge - sie müssen vereinbart sein und Samstage sind dem Gesetz nach Werktage, gäbe es also nichts einzuwenden. Wenn ihr einen Vertrag mit 42 Stunden habt - was sehr unüblich ist - dann muss er die auch bezahlen, dazu ist er gesetzlich verpflichtet nach § 615 BGB wenn er deine Arbeitskraft nicht annimmt.

Gibt es Verjährungsfristen?

sind keine anderen Fristen im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag vereinbart, so gelten die regelmäßigen Fristen nach § 195 BGB von 3 Jahren.

An welche Stellen kann ich mich wenden?

Amt für Umwelt- und Arbeitsschutz der Stadt, Kommune oder Landkreis - die sind als Behörde für die Überwachung zuständig, früher hießen die Gewerbeaufsichtsamt. Wenn du Gewerkschaftsmitglied bist, dann sind die dein Ansprechpartner

denn Schichtzulagen müssen auch vereinbart sein - ohne dies kann man sie nicht beanspruchen, es sind freiwillige Zahlungen oder ein Tarifvertrag der zur Anwendung kommt sagt was anderes

Mir steht nichts zu ? Was ist denn hiermit? ArbZG § 6 (5)

5) Soweit keine tarifvertraglichen Ausgleichsregelungen bestehen, hat der Arbeitgeber dem Nachtarbeitnehmer für die während der Nachtzeit geleisteten Arbeitsstunden eine angemessene Zahl bezahlter freier Tage oder einen angemessenen Zuschlag auf das ihm hierfür zustehende Bruttoarbeitsentgelt zu gewähren.

Da steht nicht dass es vereinbart sein.

@johnnymcmuff

das steht aber auch nichts davon, dass er bezahlen muss - es kann genauso gut auch eine verlängerte Pause sein oder eine verkürzte Wochenarbeitszeit bei vollen Lohnausgleich... Lediglich einen Anspruch auf Ausgleich hast du - wie der Aussieht ist unerheblich

und dann wäre noch zu klären, ob du wirklich auch Nachtarbeit (23.00 - 6.00 Uhr) ausübst... warum wohl machst du kurz vor 23 Uhr Feierabend? - damit es keine Nachtarbeit ist und der nicht in der Ausgleichspflicht ist... !!

@stelari

und dann wäre noch zu klären, ob du wirklich auch Nachtarbeit (23.00 - 6.00 Uhr) ausübst...

Wir haben 40 verschiedene Maschinen. Es gibt unterschiedliche Anfangs- und Endzeiten.

Bei mir war es meistens von halb drei bis fünf vor Elf.

In der letzten Zeit von 16 Uhr bis 0 Uhr24 ( hier ist es definitiv Nachtarbeit)

Ab dem heutigen Tag wird an allen Maschinen 3 Schichten gefahren. Ich habe jetzt Spätschicht und dann zwei Wochen Urlaub. Ob die mich zur Naschicht einsetzen werden(wass ich aber glaube) weiß ich nicht.

Daher auch meine Fragen bezüglich Verjährung un den anderen Dingen.

Als mein Schichtführer mich fragte ob etwas aus gesundheitlichen Gründen gegen die Nachtarbeit spricht( die wissen, dass ich bisher alle Anfragen wegen Nichtzahlung der Zulagen abgelehnt habe) musste ich dieses verneinen. Ich hab nur nochmal erwähnt dass ich die Zulagen will.

Er wollte mit dem neuen, für ein Jahr eingestezten Chef reden; da wird nix bei rauskommen.

@johnnymcmuff

Nochmal vielen Dank an Alle die mir geantwortet haben.

Da verstösst Dein Chef ja gegen einen Großteil des Arbeitszeitgesetzes. Höchstarbeitszeit, Pausenzeiten, Ruhezeiten......

Was rückwirkende Vorderungen anbelangt kann ich Dir nicht viel sagen. Man geht von ca. drei Jahren aus. Allerdings gibt es oft tariflich oder vertraglich Einschränkungen. In unseren Arbeitsverträgen kann man z. B.Ansprüche nur drei Monate rückwirkend geltend machen.

Wenn Du Deinem AG eins "auswischen" möchtest, melde ihn beim Gewerbeaufsichtsamt. Das geht anonym.

Richtig, er verstößt gegen viele Sachen.

ist ein arrogantes A...., ein Möchtegern und von Beruf Sohn, der sich gegen seine Geschwister und Vater beweisen will, natürlich auf unsere Kosten.

Zu gestzlichen Bestimmungen sagt er:

interessiert mich nicht, ich bin das Gesetz hier und nur das zählt.

@johnnymcmuff

Na wenn sich der gute Mann da mal nicht verrechnet. Ist das Gewerbeaufsichtsamt mal fündig geworden, stehen die immer wieder auf der Matte.

Habt Ihr eigentlich keinen Betriebsrat? Wenn nein, gründet einen. Wenn ja, was tut dieser?

@Hexle2

Man hat hier zuviel Angst einen Betriebsrat zu gründen.

Die " Alten " haben ja noch die besseren Verträge mit mehr Lohn und mehr Urlaub, daher ist es denen egal, ob es einen Betriebsrat gibt.

Der Fiskus war mal da, weil Sachen im Ausland produziert werden aber als Made in Germany verkauft werden.

Jetzt lässt man das Made imn Germany einfach weg. Ein ganz schlauer Chef.

@johnnymcmuff

Es gibt ein Sprichwort, "der Krug geht solange zum Brunnen bis er bricht". Vielleicht ist es ja bald soweit dass die "Schlauheit" auf Kosten der Mitarbeiter bestraft wird. Es würde mich freuen, wenn Du mal schreibst ob sich etwas getan hat.Gruß und viel Glück Hexle2

@Hexle2

Da kann ich mich voll anschliessen.

Und zum BR: Eigentlich gibt man viele Rechte beim Pförtner ab wenn sich die Belegschaft nicht einig ist und keinen BR wählt.

Aber gerade wenn einige gestandene Mitarbeiter bessere Löhne und Arbeitsbedingungen haben wirkt das wie ein Keil in der Belegschaft.

Halt die Ohren steif.

@Maximilian112

@ Hexle2 und Maximilian112:

Vielen Dank für Eure Antworten und Anteilnnahme.

Ich werde Euch posten wenn es etwas zu berichten gibt.

Eine schöne Woche noch.

MfG

Johnny

du .das mit dem nachzahlen ist unsinnig, da es eine solche festlegung nicht gibt (nachtschichtzulage)

Ich bin mir auch nicht sicher. Ich meine, das ist so - Nachtschichtzulage - , wenn der Arbeitgeber tarifgebunden ist. Wenn nicht - Pech.

(5) Soweit keine tarifvertraglichen Ausgleichsregelungen bestehen, hat der Arbeitgeber dem Nachtarbeitnehmer für die während der Nachtzeit geleisteten Arbeitsstunden eine angemessene Zahl bezahlter freier Tage oder einen angemessenen Zuschlag auf das ihm hierfür zustehende Bruttoarbeitsentgelt zu gewähren.

aus dem Arbeitszeitgesetz

@Maximilian112

Hmmm...

freier Tage oder einen angemessenen Zuschlag daraus lässt sich keine Pflicht ableiten auch zu bezahlen - er kann auch die Arbeitszeit verkürzen oder freie Tage gewähren

@stelari

er kann auch die Arbeitszeit verkürzen

macht er ja auch gerade, der Fragesteller hat ja auch ein Prob auf seine Stunden zu kommen.

Allerdings müßte die Verkürzung der Arbeitszeit nach meiner Lesart bezahlt werden.

@stelari

Hmmm...freier Tage oder einen angemessenen Zuschlag daraus lässt sich keine Pflicht ableiten auch zu bezahlen

Für mich lässt sich die Pflicht daraus ganz klar erkennen!

Entweder er zahlt einen Zuschlag oder er gibt freie Tage dafür.

Absatz 5 beschreibt es doch eindeutig, Das Wort "hat" wurde früher oft eingesetzt. Es ist nichts anderes als das wort muss.

Der Arbeitnehmer "hat" eine Arbeitszeit von 8 Stunden

hat der Arbeitgeber dem Nachtarbeitnehmer für die während der Nachtzeit geleisteten Arbeitsstunden eine angemessene Zahl bezahlter freier Tage oder einen angemessenen Zuschlag auf das ihm hierfür zustehende Bruttoarbeitsentgelt zu gewähren.

Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre. Vertraglich können auch andere Fristen vereinbart werden, jedoch nicht unter 3 Monaten.

Ach? und warum betragen dann regelmäßig die Fristen in Arbeitsverträgen und Tarifverträgen nur 2 Monate?

@stelari

Was heisst "regelmäßig"? In unseren Arbeitsverträgen sind die Fristen drei Monate

@Hexle2

Was heisst "regelmäßig"? In unseren Arbeitsverträgen sind die Fristen drei Monate

In meinem Vertrag steht stehen keine Fristen bezüglich Ansprüche während des Arbeitsverhältnisses, nur nach einer Kündigung wird eine Frist von einem Monat genannt.

@stelari

Fristen unterhalb 3 Monaten wurden schon vor Jahren von den Gerichten kassiert, da sie eine unverhältnismäßige Benachteiligung des Arbeitnehmers darstellen.

@johnnymcmuff

Regelmäßig = Vorgabe des Gesetzgebers. Einzel- oder Tarifvertrag können auch andere Fristen vereinmbart werden. Aber nicht unter 3 Monaten.

Du kannst dich mit deinen Fragen an die Berufsgenossenschaft wenden, was die Verstöße gegen die Pausenpflicht etc. betrifft. Ansonsten fällt mir noch die Gewerkschaft ein, falls du Mitglied bist. Habt ihr einen Betriebsrat?
Zur Verjährungsfrist wegen dem Lohn: ich meine das sind 2 Jahre, die du rückwirkend einfordern kannst.

Habt ihr einen Betriebsrat?

Irgendwann vor meiner Zeit, seitdem ich hier bin ( 6 Jahre) gibt es keinen und die leute kämpfen für sich alleine.

Ich war schon bei der Gewrekschaft und habe mit ganz wenigen Leuten darüber gesprchen.

Dann meinte einer sogar als ich bestimmte Personen als Betriebsrat vorschlug:

Sei mir nicht böse, "Johnny" Im Betriebsrat sollten A,B,C sein.

Ich sagte : Kein Problem, ich will es ja gar nicht unbedingt und meine Frau ist eh dagegen, dass ich mich mit dem Chef anlege; in welcher Form auch immer.

Dann habe ich die Unterlagen, Namen und Telefonnummern von der Gewerkschaft dem Kollegen gegeben und nach mittlerweile 8 Wochen ist NICHTS passiert.

Alles nur Schwätzer, jeder kämft nur für sich, sofern er kämpfen will.