widerspruch gegen räumungsurteil

7 Antworten

Hier stimmt was nicht! Mietsachen in erster Instanz werden ausschließlich vom Amtsgericht bearbeitet. Wenn es ein Räumungsurteil ist, ist dagegen nicht Widerspruch, sondern Berufung statthaft. Die geht dann zum LG und das kann über ein Jahr dauern - das kommt darauf an, ob es zu einer mündlichen Verhandlung kommt, ob eventuell Beweis erhoben werden muss, oder ob die Berufungskammer die Berufung einstimmig durch Beschluss zurückweist. In diesem Fall geht es schneller.

Kurz: Man kann es nicht ohne Weiteres sagen, es hängt letztlich von den Erfolgsaussichten der Berufung ab.

Ein Verfahren vor dem Landgericht dauert mindestens 3 - 4 Monate. Wenn noch eine Beweisaufnahme oder gar ein Sachverständigengutachten (beispielsweise wegen Mängeln) dazukommt, kann es ein halbes Jahr und länger dauern.

Das dauert je nach Auslastung des Gerichts. Ich stelle mir gerade nur die Frage, was die säumige Mieterin mit einem Widerspruch erreichen will. Was soll denn Säumnis in diesem Zusammenhang heißen. hat sie nur ihre Miete nicht bezahlt, oder bezieht sich das Säumnis auf ein Versäumnisurteil?

zunächst einmal muss der widerspruch begründet sein. das prüft das gericht vor annahme des widerspruchs. liegen aber beweise vor, dass die miete über eine längeren zeitraum nicht gezahlt wurde oder sonstige vetragsbrüche, wird das gericht den widerspruch nicht zu lassen sondern abweisen.

Volker13  29.03.2010, 15:10

das ist so nicht zutreffend.

Wenn der Widerspruch nicht ausreichend begründet ist, kann er abgewiesen werden. Ansonsten dürfte die Sache in 4 bis 8 Wochen durch sein. Hier gibt es ja nicht mehr großartig viel zu verhandlen, wenn die Rechtslage klar ist.