Widerspruch bei Ablehnungsbescheid der Erteilung der Approbation als Zahnarzt?
Guten Tag , ich brauche eure Beratung
Ich hab von Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin einen Ablehnungsbescheid der Erteilung der Approbation als Zahnarzt bekommen .
Der Grund war, dass ich ein Dokument nicht aus Syrien bringen konnte , da die Ausstellung dies Dokument braucht meine Persönliche Anwesenheit in Syrien ,was für mich nicht möglich war und ist .
Jetzt meine Frage . wie soll ich damit umgehen , Ich hab den Brief am 12.05.2018 bekommen , konnte einen Termin bei dem rechtsanwalt nur am 04.06.2018 kriegen !
Das Verfahren ist mir überhaupt nicht üblich und nicht leicht , also was kann der Rechtanwalter tun ? lohnt es sich einen Rechtanwalt einzuschalten ? sollte ich andere Rechtanwalter mit frühren Termin aufsuchen ? was kann ich in den Widerspruch schreiben , da meine vorherige Erklärung nicht geholfen hat ? wisst ihr eine Medizinrecht Anwalt ,der Approbation Angelegenheiten übernehmen kann?
Jede Antwort kann mir Helfen ...
Schönen Tag wünsche ich euch !
3 Antworten
ja, natürlich musst du dafür einen Rechtsanwalt einschalten und wenn du an einen seriösen geräts, dann bietet er dir auch sehr viel schneller einen Termin an. Also vergiss diesen komischen Anwalt mit dem Termin im Juni.
Guck bei dir in deinen Gelben Seiten nach einem Anwalt. Was das für ein Rechtsgebiet ist, ist mir aber auch nicht ganz klar. Ich vermute wohl Medizinrecht. Möglicherweise bearbeitet das aber auch ein Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Danke, weisst du , wie viel das mir ungefähr kosten kann (ich habe dazu noch die Beratungshilfe) , und ob der Widerspruch wird durch den Anwalt geschickt und ich soll das schreiben . Ich danke die im voraus .
nein, das kann ich dir nicht sagen. Aber das musst du investieren. Sonst bekommst du hier keinen Job. Da dürfte das Geld wohl eine gute Investition sein.
Frag doch mal bei der Ätztekammer nach einem Anwalt. Die kennen sicher Spezialisten.
guck einmal dort