Widerrufsrecht bei Direktverkauf?
Bei einem Volksfest wurde durch eine Firma Töpfe und Pfannen angeboten . Die Personen wurden außerhalb ihres Standes angesprochen und in ihr Verkaufszelt gebeten . Im weiteren Verlauf wurden verschiedene Artikel vorgestellt und ein kauf abgeschlossen . Es wurde weder auf ein Rücktritts/Widerrufsrecht hingewiesen noch ist ein solcher in diesem Vertrag niedergeschrieben . Ebenfalls wurde keine Möglichkeit gegeben ein Preis/Leistungsvergleich durchzuführen. Die Käufer als sie zu Hause waren ,mussten feststellen das die Waren doch zu teuer sein und suchten sofort die Verkäufer auf um den Vertrag rückgängig zu machen ,wurden aber von den selben ignoriert bzw es kam zu keinem weiteren Gespräch. Wieder zuhause wurde ein sofortiger Widerruf per E-Mail abgeschickt auf dessen Antwort noch heute gewartet wird . Im weitern Zuge schickten sie ein schriftlichen Widerspruch per Einschreiben raus (innerhalb von 2 Tagen ) und bekamen ein schreiben zurück das dieser nicht anerkannt werden kann ,da dieser Vertrag nicht außerhalb von Geschäftsräumen stattfand . Diese Firma ist im Bundesverband Direktvertrieb . Was kann man tun um aus dem Vertrag rauszukommen ?
4 Antworten
Geht glaube ich nur bei online,telefon etc. bestellungen innerhalb von14 tagen. Bei einem verkauf direkt beim händler muss er diesen nicht zurucknehmen. Große handelsketten machen das nur aus kulanz. Einfach zurücktreten ist also nicht möglich.
Muss hinzufügen das die Ware erst im September geliefert werden soll , also ist noch kein Schaden entstanden
Nein auch bei Haustürgeschäften- wenn der Vertreter zu dir kommt und bei nicht stationären Geschäften(Markt) gibt es ein widerrufsrecht.
Beim Kauf auf einem Markt hat man ein Widerrufsrecht. Beim Kauf auf einer Messe nicht. Beim Kauf im Ladengeschäft auch nicht.
Hier bringt die Firma das Argument das ihr Verkaufszelt ihre Geschäftliche Einrichtung sei und deswegen kein Widerrufsrecht besteht.
Ich halte das für nicht ganz korrekt.
Das kann warscheinlich wirklich nur ein Richter entscheiden.
Für die Zukunft: bei grösseren Einkäufen immer von selbst nach den Wiederrufsbedingungen fragen und ggf. nicht kaufen.
Ebenfalls wurde keine Möglichkeit gegeben ein Preis/Leistungsvergleich durchzuführen.
Du hättest nicht vor Ort kaufen müssen, Du hättest Dir einen z.B. einen Flyer geben lassen können und anschließend dort bestellen können. Stünde in dem Flyer, dass nur vor Ort gekauft werden kann, dann ist es aus meiner Sicht kein Direktvertrieb.
Am einfachsten dürfte diese Frage eine Verbraucherzentrale beantworten können. Nämlich ob hier das Zelt auf dem Jahrmarkt als eigene Geschäftsräume zu werten ist.
Flyer haben nicht ausgelegen , insbesondere keine Preislisten die man einsehen konnte , es wurde ,als die Waren zusammengestellt waren, ein Preis von über 3000 Euro angesetzt und als dies nicht zum Geschäftsabschluss kam dann so gehändelt ,das der Preis (wir können ja noch hier und hier Rabatt geben )auf 2000 Euro herabgesetzt wurde .
Es kommt drauf an und manchmal liegt es beim Gericht, wie es das beurteilen will.
https://www.anwalt.de/rechtstipps/einkauf-auf-dem-jahrmarkt-besteht-ein-widerrufsrecht_080876.html