Widerruf der Gehaltserhöhung

7 Antworten

Ist eine E-Mail rechtlich bindend? Ich bezweifle das. Ich glaube auch nicht, daß Personalleiter und Regionalleiter etwas davon wissen. Ich glaube Du bist von Deinem Niederlassungsleiter zum Zielgebiet erklärt worden. Wenn Du jetzt zu Regional- und Personalleiter gehst sieht es so aus, als wollest Du in wirtschaftlich schlechten Zeiten eine Gehaltserhöhung. Dein Regionalleiter wird abstreiten, Dir Angebote gemacht zu haben (nur auf Dein verbales Drängen hin), und dann stehst Du da. Voll auf der Abschußliste. Halt Deinen Mund, und arbeite. Die Gehaltserhöhung war nie geplant.

Na da hast du wohl was falsch verstanden. Zum Einen hab ich diese Woche schon die schriftliche Mitteilung gesehen. Diese existiert also, wurde jedoch nicht ausgehändigt. Zum anderen wollen Regionalleiter und Personalleiter mit mir deswegen reden und ich nicht mit ihnen. Als letztes hab ich heute mitbekommen, wie mein Niederlassungsleiter am Telefon mit denen deswegen rumgetobt hatte, weil irgendeiner von denen halt warum auch immer einen Rückzieher gemacht hatte. Letzte Anmerkung zu deiner Antwort noch....Was wirtschaftlich schlechte Zeiten betrifft und arbeiten und den Mund halten...Zum einen, wenn es nach den Unternehmen ginge, haben wir schon seit den 90gern wirtschaftlich schlechte Zeiten. Zum anderen bin ich kein Stück Vieh oder Sklave. Es gibt immer noch ein Arbeitsrecht und ich sehe meinen Arbeitgeber nicht als Gott an. Diese menthalität "halt den Mund und arbeite" ist in dem Land hier mittlerweile zum brechen.

ich würde sagen, dass die Zusage bindend ist. Du hast es ja auch schriftlich. Du kannst argumentieren, dass das Vertrauensverhältnis empfindlich gestört ist, wenn man sich auf die Zusagen der Vorgesetzten nicht mehr verlassen kann. Dein Anliegen aber am Ende durchzusetzen ohne negative Folgen, ist schwierig

Das ist eine verzwickte Sache.

Auf der einen Seite ist eine Gehaltserhöhung natürlich erfreulich,auf der anderen Seite ein Rückzug der Zusage ärgerlich.

Nach deiner Schilderung könnte man unter Umständen gerichtlich gegen deinen Arbeitgeber vorgehen.Aber ob das sinnvoll ist??

Ich denke,besser mit dem bisherigen Gehalt noch einige Zeit(man kann ja später noch mal nachfassen)zufrieden sein,als den Arbeitsplatz gefährden.

WEnn du nichts schriftliches hast, hast du schlechte Karten. Ein unterschriebener Vertrag mit Angabe des neuen Gehalts wäre das beste gewesen.

Da wir Dir wohl nur der Weg zum Arbeitsgericht bleiben - denn anscheinend will man die Zusage nicht einhalten.

der nächste Weg ist dann zum Arbeitsamt