Widerrechtliches Parken auf Privatgrundstück

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

M. E. handelt es sich dabei um eine Besitzstörung.

Evtl. hilft ja das hier:

http://rechtsanwalt-robak.de/unerlaubtes-parken-auf-privatgrundstucken/

Wichtig wäre zu wissen, ob eure Vermieter mit den Cateren bzw. dem Betreiber des Festsaals diesbezüglich etwas schriftlich vereinbart haben.

Denn, je nachdem, wäre es dann auch möglich die Einfahrt so zu verschließen, dass nur noch Befugte einfahren können - als Fluchtweg reicht auch eine ausreichend breite Tür durch die kein Caterer fahren kann (es sei denn er kommt mit nem Moped^^).

Die Feuerwehr könnte ggf. einen Schüssel erhalten.

Reden ist zwecklos die Caterer werden sofort patzig.

Nun, wäre ich Eigentümer des Hofes, würde ich solche Caterer sofort meines Grundstücks verweisen - und kommt der dem nicht sofort nach, begeht er Hausfriedensbruch! Das interessiert die Polizei dann schon eher. ;)

Vielen lieben Dank für Deine Mühe!

Jetzt gehen die Eigentümer nur noch mit dem Anwalt dagegen vor. Anders kann man mit den Leuten nicht mehr umgehen :-(...

Gerne doch. Und vielen Dank für den Stern. ;)

du kannst den wagen abschleppen lassen.. aber musst das dann erst mal selbst zahlen und musst dir das geld dabn vom caterer wiederholen............

polizei interessiert kein privatgrundstück! .

Hmmmm, wenn dem so ist - wozu gibt es dann die StVO? Ich muss doch mein (bzw. das :-)) Privatgrundstück schützen können?!? Ansonsten könnte doch Jeder auf irgendeinem Privatgrundstück parken und keine Angst vor Konsequenzen haben müssen?!? Es wären beim letzten Mal 6 Transporter gewesen, die man hätte abschleppen lassen müssen.

@Anat75

du kannst dein privatgrundstück schützen, in dem du einen zaun drumziehst. dein privatgrundstück ist keine öffentliche strasse.

@Ohnmaechtiger

Eben deshalb das Tor! Ein Vier-Seiten-Hof, rundherum zu durch Scheunen, etc. Die Leute dort hatten die Erlaubnis (wie gesagt), zu Be- und Entladen. Mehr nicht! Das Tor ist ständig zu. Nur verschließen (mit Schloss und Riegel) können wir das Tor ja nicht wegen des Fluchtweges (nerv)..

@Anat75

ich belasse es jetzt hierbei. alles ist geschrieben:

du kannst den wagen abschleppen lassen.. aber musst das dann erst mal selbst zahlen und musst dir das geld dabn vom caterer wiederholen............

polizei interessiert kein privatgrundstück! .

@Ohnmaechtiger

polizei interessiert kein privatgrundstück!

Och das kommt ganz darauf an ob "nur" eine Besitzstörung vorliegt oder schon Hausfriedensbruch, denn:

Reden ist zwecklos die Caterer werden sofort patzig.

Wenn ein Caterer mir so kommt, würde ich als Eigentümer ihn des Grundstücks verweisen - kommt er dem nicht sofort nach, begeht er Hausfriedensbruch und dann interessiert es schon die Polente. ;)

Ihr könnt jeden widerrechtlich geparkten Wagen abschleppen lassen. Allerdings müsst ihr das erst mal selber bezahlen und könnt euch das Geld vom Fahrzeughalter oder dem Fahrer wieder holen.

Dies ist die Angelegenheit des Hausbesitzers und nicht der Mieter. Ohne schriftliche Vollmacht sollte ein Mieter die Finger davon lassen. Als Hausbesitzer würde ich einfach das Tor zuschließen und warten was passiert.

Das sind wir jetzt wieder bei der Sache mit dem Fluchtweg.... Dann könnte ja die Feuerwehr, etc. nicht auf den Hof um den Festsaal zu löschen und die Menschen könnten nicht raus... War alles auch schon unsere Überlegung. Aber das steht dem dann im Weg. Und die Besitzer wohnen nicht hier. Sind aber auch darüber verärgert, wie sich die Leute benehmen. Wenn die Besitzer da sind, sind die Leute ganz anders! Nur gut, dass unsere Wort stärkere Kraft hat als das der Caterer bei unserer Vermieterin.

@Anat75

??? Was hat das Privatgrundstück mit dem Festsaal zu tun ???