Wichtige Frage zum Vollstreckungsbescheid [...]
Hallo,
Ich habe heute Post vom Hauptzollamt Koblenz bekommen mit einer Ankündigung zum Vollstreckungsbescheid.
Folgende Situation;
Ich habe jetzt seid ca. 5 Monate meine erste eigene Wohnung früher habe ich alleine mit meiner Mutter gelebt die ALG 1 bezogen hat.
Da ich augezogen bin aus der Wohnung und Sie auch kamen wohl Mahnungen vom Inkassobüro von der Bundesagentur für Arbeit da Sie damals zu viel bezahlt haben, als meine Mutter wieder eine Arbeit angetreten ist. Diese Mahnungen haben wir nicht bekommen das ging dann quasi soweit bis das ganze an das Hauptzollamt weiterging.
Heute habe ich Post bekommen mit der Ankündigung der Vollstreckung in der steht das ich 2 Wochen Zeit habe zu zahlen oder zu widersprechen.
Wie läuft das denn ab, wenn ich den Betrag morgen zahlen gehe hat sich die Sache dann sofort erledigt und ich muss nichts mehr unternehmen?
Mein jetziger Arbeitgeber wird ja darüber nicht infomiert oder?
Bitte um Hilfe.
4 Antworten
Sobald Du die komplette (!) Forderung beglichen hast, ist die Sache ausgestanden.
Je nachdem, wieviel Zeit zwischen Zahlung (Überweisung) und Pfändungstermin liegt, kann es durchaus sinnvoll sein, mit Überweisungsbeleg bzw. Kontoauszug bewaffnet zum zuständigen Amtsgericht zu marschieren und Bescheid zu geben.
Wenn ich die Überweisung morgen tätige ist das Geld binnen 2-3 Tagen bei denen aufm Konto.
Ich habe doch eine Frist von 14 Tagen alles was darunter ist sollte das doch beglichen sein oder?
Aber was hast Du mit Deiner Mutter zu tun? Wenn Sie ALG 1 bezogen hat und die zuviel bezahlt haben, müssen die sich an Deine Mutter wenden.
Irgendwas wegen Unterkunft und Heizung weil ich ja mit ihr gelebt habe und ich damals aufgrund einer OP nicht arbeiten gehen konnte usw. heisst quasi das Sie zu viel gezahlt haben für mich uns Sie.
Hast Du denn auch Geld vom Arbeitsamt bekommen? Warst Du Antragsteller?
Ich habe nichts bekommen auf mein Konto, nur meine Mutter für uns beide weil ich bei Ihr gelebt habe zur Abdeckung der Unterkunft.
Sprich meine Mutter hat ALG 1 bezogen + Aufstockung ALG 2 aufgrund einer Bedarfgemeinschaft.
Meine Mutter hat eine neue Arbeit angetreten und die Verträge haben sich wohl mit dem Geld überschnitten und die haben zu viel gezahlt.
Dann sind wir ausgezogen und dann sind wohl Mahnungen raus das zu viel gezahlt wurde, diese Mahnungen haben wir nicht bekommen (also nicht gelesen) dann gings wohl ans Inkassobüro und dann zum Hauptzollamt
Ich würde mich mal in einer Sozialberatung anmelden und den Fall schildern. Ich weiss nicht, ob die so einfach etwas von Dir zurück fordern können. Du kannst Dich auch beim Anwalt beraten lassen. Es gibt Beratungsscheine beim Amtsgericht, wenn Du eine Beratung nicht bezahlen kannst. Wünsche Dir viel Glück.
"Wie läuft das denn ab, wenn ich den Betrag morgen zahlen gehe hat sich die Sache dann sofort erledigt und ich muss nichts mehr unternehmen?"
Wenn du den komplett offenen Betrag (inklusive Verzugsgebühren und Zinsen) bezahlst hat sich das erledigt ja. Prinzipiell darf dein Arbeitgeber informiert werden (bzw es darf versucht werden deinen Lohn direkt über den AG zu pfänden) Also solltest du dich beeilen
Aber er wird nicht informiert wenn ich den Betrag KOMPLETT zahle oder?
wie gesagt - schnell sein. Wenn sich das zeitlich überschneidet hast du "Pech" Wenn die Forderung als bezahlt vermerkt ist geht aber auch nichts mehr raus
Nein, wird er nicht.
@ Kirschkerze ist es denn möglich den Betrag die Sie verlangen in Raten abzustottern?
Wenn Du morgen alles, inklusive der Gebühren, bezahlst ist alles ok. Allerdings unbedingt die richtigen Angaben machen (Empfänger, Aktenzeichen, Kassenzeichen etc.) und unbedingt die Belege aufbewahren!!!
Bekomme ich nach meiner Zahlung Post von denen oder soll ich bescheid geben das ich gezahlt hab?
Will keinen Ärger und die Sache sofort übern Tisch haben.
Habe halt nur gelesen im Netz irgendwas mit einem Titel zurück verlangen usw habe davon keine Ahnung.
Bekomme ich nach meiner Zahlung Post von denen oder soll ich bescheid geben das ich gezahlt hab?
Will keinen Ärger und die Sache sofort übern Tisch haben.
Habe halt nur gelesen im Netz irgendwas mit einem Titel zurück verlangen usw habe davon keine Ahnung.