Wheelie,Motorrad,Strafe?

5 Antworten

Das ist eine rechtliche Grauzone, wie die Hamburger Polizei selbst sagte. Der YouTuber Blackout wurde von der Polizei schon mehrfach erwischt. Einmal sieht man es in diesem Video:

https://www.youtube.com/watch?v=r6CuMN6QImU

Die Polizisten wussten selbst nicht wirklich, was das genau für einen Tatbestand darstellt bzw. ob diese jeweils überhaupt erfüllt wurden. Es war aber auch die Rede von einer eventuellen Straftat, sicher war sich der Polizist aber absolut nicht.

Es ist immer wieder die Rede von einer Gefährdung des Straßenverkehrs. Bisher hat der YouTuber meines Wissens nach noch nie eine Strafe deswegen bekommen, und demnach scheint das weder richtig verboten, noch erlaubt - eine Grauzone eben.

Ich glaube dass es aktuell so ist, dass du wenn eine höhere Strafe für andere vergehen zahlst. Sprich, wenn du z.B. zu schnell fährst und das dann nur auf dem Hinterrad, kann sich die Strafe erhöhen.

Droht Ihnen ein Bußgeld von 60 Euro, so zahlen Sie bei einer  Gefährdung dann 75 Euro.

https://www.bussgeldkatalog.de/gefaehrdung/

Das ist jetzt aber wirklich nur eine Vermutung. Ich habe weder Jura studiert, noch bin ich Polizist. Und wie gesagt: Die Polizisten wussten auch nicht wirklich was das ist und scheinbar gab es nie Post.

Spätestens bei einem Unfall kann ich mir dann aber sehr gut vorstellen, dass du große Probleme bekommen kannst. Du warst eingeschränkt, konntest nicht wie gewöhnlich bremsen... Da musst du an sich nicht der Schuldige sein, wirst aber rechtlich sehr schnell als dieser gelten. Und wenn du dabei dann unschuldige verletzt usw., kann das richtig böse ausgehen.

Vielen Dank! Ich war mir auch nicht sicher, aber so in etwa habe ich es im Internet gelesen. Hatte nur bedenken, da ich in der Probezeit und keinen Punkt kassieren darf😬

Und zu dem Unfall... habe es bisher nur auf Parkplätzen oder Feldwegen gemacht... da kommt glaube ich keiner zu schaden - zum Glück 😅

@smirnofff

Freut mich, dass ich helfen konnte! :)

Da solltest du dennoch immer vorsichtig sein. Grauzone bleibt eben Grauzone.

Keine. Es heißt nirgends, dass beide Räder auf dem Boden sein müssen.

tolle ansicht über solche zirkusnummern, die auf abgesperrtes gelände gehören. oder glaubst du, dass du bei einem crash, den du wegen unkontrolliertem fahren (lenken, bremsen?) verursacht, dich damit herausreden kannst?

@noname68

Das ist nicht meine Ansicht sondern eine Tatsache.

@Dinkeltoni666

schwachsinn, nur weil es nicht ausdrücklich vorgeschrieben ist, dass man mit beiden rädern fahren muss, ist es noch lange nicht erlaubt, auf nur einem zu fahren. mal nachdenken!

@noname68

In Gesetzbüchern steht eigentlich nicht was erlaubt, sondern nur was verboten ist.

Wheelies sind nicht verboten, also sind sie zwangsläufig erlaubt. Und zwar so lange, bis sie verboten sind.

@Dinkeltoni666
Was nicht verboten ist, ist erlaubt.

Das ist nicht so einfach, nein. Da stimme ich noname68 klar zu.

Es ist, wie man meiner Antwort genauer entnehmen kann, eine rechtliche Grauzone, wie die Polizei im dort verlinkten Video selbst sagt. Du kannst damit z.B. eine Gefahr für den Straßenverkehr darstellen, weil du eingeschränkt bist. Spätestens beim Unfall kann das folgen haben. Nur weil ein Wheelie nicht ausdrücklich verboten ist, heißt es eben nicht, dass es erlaubt ist.

@TechnikSpezi

Das ist so auch wieder nicht richtig. Es kann sich zwar eine andere Haftungsfrage ergeben, das sagt aber rein gar nichts darüber aus ob es erlaubt oder nicht erlaubt ist.

https://www.anwalt.de/rechtstipps/wheelie-ist-nicht-strafbar_025207.html

Wheelie ist nicht strafbar

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Für Nichtjuristen ist manchmal verwunderlich, womit sich Gerichte so beschäftigen. So hat sich das Amtsgericht Lübeck kürzlich mit der Frage befasst, ob ein Motorrad bei einem Wheelie als Waffe missbraucht worden sei. Unter einer Waffe stellt man sich ja üblicherweise z.B. ein Messer oder eine Pistole vor, aber sich nicht das geliebte Bike.

Naja, zum Glück ist das Gericht schließlich zum Ergebnis gekommen, dass hier kein Straftatbestand verwirklicht worden ist, also das Motorrad nicht als Waffe verwendet worden ist, sondern zum Fortkommen im Verkehr sowie zu fahrerischen Unterhaltungszwecken.

So hat das Gericht also geurteilt: Das Aufstellen des Motorrads durch plötzliches Aufreißen des Gasgriffs - ein sog. Wheelie - stellt keinen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr (§ 315 b StGB) dar (Amtsgericht Lübeck, Beschluss vom 09.12.2011; Az.: 61 Gs 125/11).Ein absichtlich auf die Störung des Straßenverkehrs (zweck-)gerichtetes verkehrsfeindliches oder gar mit mindestens bedingtem Schädigungsvorsatz vorgenommenes Fahrverhalten, in dem das Kraftrad als Waffe oder Schadenswerkzeug missbraucht wird, lasse sich in hiesigem Fall nicht annehmen, auch wenn der Beschuldigte eine Gefährdung anderer nicht schon durch die Wahl einer wenig befahrenen Wegstrecke von vornherein ausgeschlossen hat. Die gegenständliche Fahrt diente primär fahrerischen Unterhaltungszwecken, damit aber jedenfalls auch einem eigenen Fortkommen im Verkehr.

Denkbar sind allerdings Verstöße nach der StVO sowie natürlich eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer mit zivilrechtlichen Konsequenzen, insofern sollten Wheelies im öffentlichen Straßenverkehr unterlassen werden.

Ihr persönlicher Ansprechpartner:

Rechtsanwalt Dominik Ruf

Rechtstipp vom 28.03.2012

aus den Rechtsgebieten OrdnungswidrigkeitenrechtStrafrechtVerkehrsrecht

Mindestens 5 Jahre Knast, mit anschließend 2 Jahre Fußfessel 😜.

Jetzt mal im Ernst, dafür gibt's keine generelle Strafe. Wenn du offensichtlich den Straßenverkehr gefährdest, gibt's richtig was auf den Sack. So soll das auch sein! In der Ortschaft hab ich dafür null Verständnis. Wenn man allerdings beim Überholen außerorts bzw. auf der Bahn nen zarten, "kontrollierten" Powerwheelie hinzaubert, ist daran nichts auszusetzen.

Milles

Die Gesetzeslage ist da etwas schwamming.

Man muss jederzeit so fahren das man sein Fahrzeug immer unter Kontrolle hat.

In der Praxis läuft das so ab. Du machst Wheelie, Polizist gefällt das nicht. Und dann erstmal anhalten. Und irgendwas finden die immer. Dann wird halt so lange geguckt bis man was findet. Meist DB-Eater und dann heißt es erstmal absteigen.

Dann kann man nur hoffen das es bei jedem der das macht einer davor ein Vollbremsung hinlegt und derjenige da reinknallt und das ist dann strafbar kein Sicherheitsabstand mit Unfallfolge .

Und da soll alle treffen die das auf der Strasse treiben ein Wheelie da zu machen wo es nicht hingehört auf Privatgelände könnt ihr euch so oft auf die Schnauze legen bis der Tod eintritt aber auf der Strasse haben diese Kindergarten Kunststücke nichts zu suchen.

tja wenn mans nicht kann ;) ich weiß der Kommentar ist alt aber den Tod oder selbst "nur" Verletzungen wünscht man niemandem. Und außerdem war das nicht seine Frage also einfach mal klappe halten oder hilfreiche Infos von sich geben.