WhatsApp und Co als Beweismittel vor Gericht?

4 Antworten

ggf. ja, also Nachrichten sind wahrscheinlich nicht so ''wertvoll'' wie aussagen, da einmal eben auch dort gelogen werden kann oder man diese fälschen kann.

Aber wenn es um Androhung geht, denke ich mal, dass dies schon ausreicht. Die Polizei würde eben prüfen, was vorliegt und ob es sich um eine Straftat handelt. Man könnte auch vom Tatbestand einer Nötigung ausgehen, dass ist von Fall zu Fall zu regeln.

Wie willst du bitte dem Vater nachweisen, dass er denn zugunsten seines Sohnes handelt, nur weil sein Sohn es sagt? - schwach. Genausoeben, dass er Anwärter bei denn HellsAngels ist, dass klingt eher nach ''ich mach hier auf dicke hose''. Und wenn du ihm wirklich Geld schuldest, dann solltest du anstatt den A*sch im warmen zu parken deine Schulden bezahlen.

Das fällt alles eh unter Zivilrecht und wird höchstens Nötigung sein, glaube ich. - gibt aber keine Garantie dafür.

Wer sat, das ich nicht Zahle ;) Ich Zahle genau das, was vereinbart war. Nun weil er aber derbe Geldprobleme hat, meint er er könne mehr als vereinbart im Monat raus holen. Eben mal ebenso 400€ gleich am nächsten Morgen.

A wenn es gegen die Vereinbarung ist, ist es Rechtlich? B MÜSSTE er nicht eine Frist setzen die angemessen ist? 400€ Gleich morgen früh ist das angemesen?

Wieso wie soll ich es Nachweisen? Wenn eine Anzeige OHNE wirklichen Grund gefertigt wird vom Vater selber, ist es dann nicht Aussage genug?

@Angamo

Wo liegt denn das Problem, wenn du ihm das zurück zahlst was du ihm schuldest, dann ist doch alles in Ordnung - was soll dann dieser Kindergarten. Er muss dir glaube ich schon eine Frist auch gefwähren, wie bei allem andern auch sind zwei Wochen ein gerade noch akzeptabler Zeitraum, bei Vereinbarungen die nicht schriftl. festgehalten worden sind mit einem fixen Termin für die Vertragserfüllung, wie die auch eben aussehen mag.

A... blablabla B... blablabla, keine Ahnung - was soll auch angemessen bedeuten, als Strafzins? Außerdem bin ich kein Juris.

Wegen was will denn sein Vater (der Polizist ist und so oder so hätte die Anzeigen aufnehmen müssen) dich anzeigen? Keine Anzeieg wird ohne wirklichen Gund gefertigt, du kannst da doch net bei denen einfach reinlatschen und sagen ''öhhh... mir ist langweilig, ich würde gern den, den und den anzeigen''

@pipapo164538506

Naja es geht ja nicht um etws zurück Zahlen. Es geht um eine Wohungsausstattung.

Und ich wollte ja was Schriftliches. Kaum sagte ich es meint er ne geht auch so und

Also die Rechtslage ist welche. Aus welchem Grund sollte eine Anzeige ausgestellt werden? Da kann sein Vater ein noch so hohes Tier sein, der kann nicht einfach so eine Anzeige ausstellen..Da Mus erst die Rechtslage geprüft werden, sonst macht sich der Vater deines Bekannten strafbar. An sich sind das Beweise die du durchaus vor Gericht auch als solche vorweisen kannst.

Nun er sagte mir, sein Vater Fertigt die Anzeige Persönlich. Und die ganzen Oberen Leute stehen dahinter.

ABER ich bin mir nicht sicher ab wann ein ´´Betrug´´ Vollständig ist. Denn darauf bezieht sich seine Anzeige. Ebenso meint er, er wird Bald Jura Studieren und weiß es daher besser. Ebenso, wie ich weiß ist er Vorbestraft und hat Bewährun die Abgelaufen ist. ZUDEM Steht er wieder mit einem Bein im Knast. Was nur eine Frage der Zeit ist.

Inwiefern solle ich diesen Aussagen glauben Schenken? Also mit den Anzeigen Jura Studieren etc

Ist es nicht sogar Befangenheit wenn es der Vater Persönlich macht

@Angamo

Also wenn du min fragst, dann ist das alles nur Schall und Rauch. Also wenn der wirklich Beweise in der Hand hätte, dann wäre der schon vorher zur Polizei gegangen und hätte Anzeige erstattet. Dann dazu dass er Jura studieren will..Jura, ja da soll er doch bitte reden. Nicht allem Glauben schenken.

Ich antworte nur auf die Überschrift, den Rest verstehe ich nur partiell.

E-Mails, SMS, WhatApp und co. können vor Gericht als Beweismittel anerkannt werden. Es ist jedoch zu beachten, dass sich diese je nach Vorlage auch leicht beeinflussen bzw. fälschen lassen. Bei allem Schriftlichen ist natürlich daneben zu beachten, dass man in den seltensten Fällen mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit sicher über den Urheber sein kann. Ich nehme mir in einem unbeachteten Moment das Handy auf dem Tisch von meinem Kumpel und schreibe damit jemandem eine Meldung (Beispiel für Manipulation).

Ich denke das geht durchaus. ist aber in der tat leicht zu fälschen

Nun ich kann j ZWEIFELSLOS Nachweisen, dass die Nummer SEINE ist. Zudem fallen des Öfteren auch sein Name. Sein Bild ebenso wie bei FB und dergleichen. Und ich meine es ist Sowieso eine Vertragsnummer die man im Zweifel auch Vertraglich prüfen kann.

Wie sieht ds Thema mit dem Vater der Anzeige und co aus?