WG-Zimmer Wasserschaden,unbewohnbar,Mietminderung?

1 Antwort

Vermutlich hast du die Miete für Monat Januar 2015 bezahlt. Seit wann ist der Schaden dem Vermieter bekannt? Seit wann wohnst du bei einem Freund?

Schon jetzt wäre der Vermieter schadensersatzpflichtig, wenn du für deine Unterkunft beim Freund eine Miete bezahlen würdest, weil deine Wohnung unbewohnbar ist. Sollte also die Wohnung am 3. Februar immer noch unbewohnbar sein, musst du keine Miete bezahlen sondern erklärst dem Vermieter eine 100% Mietminderung solange, bis der Schaden beseitigt ist. Die eingesparte Miete kannst du dann deinem Freund geben. Lass dir das quittieren. Die Januarmiete kannst du aufgrund der Schadensersatzforderung nicht zurück verlangen. Erkläre dem Vermieter auch, dass ein zu langes Warten auf die Instandsetzung dich bewegen wird, eine Instandsetzungklage am AG einzuleiten, denn du selbst kannst keine Ersatzvornahme in deiner Wohnung bewerkstelligen.

Jegliche Post an den Vermieter ist ein Beweisstück. Deshalb wähle die Zustellungsart: Bezeugter Briefeinwurf.