WG-Zimmer Mietvertrag kündigen vor Mietbeginn!
Hallo,
am 07.04.15 als Hauptmieter habe ich einen Mietvertrag über möblierte Zimmer zum vorübergehenden Gebrauch mit eine Mieter abgeschlossen! Ich habe am 16.04.15 der Mieter gesagt das ich doch das zimmer für eigenen bedarf dringend brauche!
Ich möchte die teil gezahlte 200 Euro Kaution zurück überweisen (in abgeschlossenen Vertrag steht 700 Euro Kaution und der Mieter möchte nicht mal seine Geburtsdatum angeben, also keine Vertrauensbasis besteht etc..) Meine frage ist: was kann der miete dagegen tun und ob ich das einfach machen kann!! Vielen Dank im Voraus
Besten Dank für einen Antwort
Lg N.
4 Antworten
Meine frage ist: was kann der miete dagegen tun und ob ich das einfach machen kann!!
Nein: Das der M "nicht mal seine Geburtsdatum angeben, also keine Vertrauensbasis besteht etc.W wäre nun kein Grund, von einem einvernhemlich eklärten Mietvertrag Abstnd zu nehmen.
Eine Eigenbedarfskündigung dürfte ebenso scheitern, da sie rechtsmissbräuchlich wäre, konnte man im Zeitpunkt des Untermietvertragsschlusses den Bedarf bereits abschätzen. Oder "muss" das jetzt ein Kinderzimmer werden?
Vielmehr kannst du "Wohnraum, der Teil der vom Vermieter selbst bewohnten Wohnung ist und den der Vermieter überwiegend mit Einrichtungsgegenständen auszustatten hat", § 549 II 2 BGB, "auch kündigen, ohne dass es eines berechtigten Interesses im Sinne des § 573 bedarf. Die Kündigungsfrist verlängert sich in diesem Fall um drei Monate.", § 573a I BGB.
Meint: Du könntest deinem Untermieter auch vor Mietbeginn einen Aufhebungsvertrag anbieten oder eben ordentlich kündigen.
Bis zum 05.05. nachweislich, etwa per Einwurfeinschreiben, zugehend erklären:
"... hiermit biete ich Ihnen gegen Rückzahlung der Teilkautionnsumme und Zahlung einer Entschädigung Aufhebung unseres Mietvertrages an.
Die Zahlung wird mit Vorlage des beigefügten, unterschrieben Aufhebungsvertrages bis zum 30.04.2015 überweisen oder kann gegen Übergabe der unterzeichneten Vereinbarung in bar übergeben werden.
Hilfsweise kündige ich unseren Mietvertrag gem. §§ 549 II 2, 573a I BGB zum 31.10.2015."
Muster Aufhebungsvertrag als Anlage:
Zwischen (Name/Anschrift) ... - im folgenden ”Vermieter” genannt - und (Name/Anschrift) ... - im folgenden ”Mieter” genannt - wird folgender Mietaufhebungsvertrag geschlossen:
1. Die Vertragspartein sind sich einig, dass der zwischen ihnen am ... (Datum) geschlossene Mietvertrag über die auf dem Grundstück ... (Anschrift) und dort im ... (EG/OG/DG) gelegenem vollmöblierten Zimmer in der Wohnung des Vermieters zum ... (Datum Mietbeginn) einvernehmlich endet, ohne das er durch Einzug des Mieters vollzogen wird.
2. Mit Vertragsunterzeichnung ist der Vermieter verpflichtet,
a.) die empfangene Zahlung über 200 EUR Kaution
b.) eine Einmalzahlung in Höhe von ... EUR zu leisten.
3. Mit Vertragsuntezichnung verpflichtet sich der Mieter, auf jedwede Ansprüche aus dem unter 1. bezeichneten Mietvertrag zu verzichten.
4. Mündliche Nebenabreden außerhalb dieser Vereinbarung wurden keine getroffen. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfender Schriftform.
... (Ort) , den ... (Datum)
(Unterschrift Vermieter, Unterschrift Mieter)
G imager761
@imager761 hat übersehen, dass Mietvertrag befristet abgeschlossen wurde. Damit ist eine ordentliche Kündigung generell nicht möglich.
@imager761 hat übersehen, dass Mietvertrag befristet abgeschlossen wurde. Damit ist eine ordentliche Kündigung generell nicht möglich.
Auch wenn ich nicht immer einverstanden bin was imager schreibt oder wie er kommentiert:
Zu dem Zeitpunkt der Antwort war von einem befristeten Mietvertrag nichts zu erkennen.
zur Info noch; der abgeschlossene Mietvertrag ist für 6 Monate befristet!
Das ist ein gänzlich anderer Sachverhalt und schliesst deine vorfristige Kündigung natürlich aus :-O
Dennoch kann man Angebot eines Aufhebungsvertrags unterbreiten und auf Zustimmung des Mieters hoffen.
Der Mieter währt sich per sms und verlangt 100 Euro Entschädigung
Nur 100 EUR? Sofort verdoppeln und Aufhebungsvertrag schicken :-O.
Der dürfte durchaus telefonisch (Lauthören und Zeugen) oder per SMS angeboten und bestätigt werden :-)
G imager761
"Keinen Kündigungs- und Mieterschutz gibt es grundsätzlich für Wohnraum, der nur zum vorübergehenden Gebrauch vermietet wurde (§ 549 Abs. 2 Nr. 1 BGB). Der Mieter darf seinen Lebensmittelpunkt nicht in der vermietet Wohnung haben, was in der Regel nur für Zweitwohnungen zutrifft."
(Zitat Mieterlexikon)
Dieser Hinweis ist missverständlich. Das Mieterlexikon ist nicht das Bürgerliche Gesetzbuch.
Wenn nach § 549 BGB ein Mietvertrag über Wohnraum zum "Vorrübergehenden Gebrauch" abgeschlossen wurde, dann ist dieser Vertrag in der Regel befristet. Befristete Verträge können nur außerordentlich und fristlos aus wichtigem Grund gekündigt werden.
Du hast nicht ausreichend im Kommentar beschrieben, wie die Mietsache von dir ausgestattet wurde, wann der Mieter die Mietsache übernommen hat, und ob eine Befristung vorliegt.
Vielen Dank für ihre Antwort! zur Info noch; der abgeschlossene Mietvertrag ist für 6 Monate befristet! Und ich habe keinen Kontakt Adresse vom Mieter erhalten wo ich die Kündigung per schreiben zu schicken kann! Also habe ich telefonisch und per sms mitgeteilt das ich das Zimmer für eigenen bedarf dringend brauche! Die teilgezahlte 200 Euro Kaution ist bereit zurück überwiesen! Der Mieter währt sich per sms und verlangt 100 Euro Entschädigung oder mich bei der Polizei verklagen! und meinte das es schwierig eine WG-Zimmer in München zu finden..! Meine Frage noch was kann ich am besten dagegen! muss ich der Mieter 100 Euro dazu bezahlen obwohl ich ihn 15 Tagen vor mietbeginn die Kündigung mitgeteilt habe! Vielen Dank im Voraus LG N.
Der Mietvertrag ist gültig. Er beginnt mit dem Tag der Herausgabe der Mietsache an den Mieter (hast du nicht genannt!) und endet ohne Kündigung beider Parteien nach 6 Monaten ab Mietbeginn. Deine Kündigung kann nur außerordentlich und aus schwerwiegendem Grund fristlos erfolgen und ist schriftlich sowie nachweisbar durch bezeugten Briefeinwurf an den Mieter zu übergeben.
Das ist aber nicht möglich, weil du dein Recht auf Einsicht in den Personalausweis des Mieters nicht wahrgenommen hast. Du kannst den gültigen Mietvertrag auch durch eine Aufhebungsvereinbarung beenden. Für diesen Fall hat der Mieter wohl die 100€ als Abstandszahlung verlangt. Wenn dir wirklich daran liegt, dann gib ihm die 100€ und löse den Vertrag im gegenseitigen Einvernehmen auf. Betrachte die 100€ als Lehrgeld. Weiter wäre der Mieter nicht zur Übergabe der Teilkaution verpflichtet gewesen. Diese Zahlung ist erst mit Mietbeginn wie die Mietzahlung verpflichtend für den Mieter.
Eine polizeiliche Anzeige läuft ins Leere,. weil kein Straftatsbestand deinerseits vorliegt. Bei einer Zivilklage des Mieters stünden deine Chancen auf Sieg schlecht.
Gebe ich Dir recht, würde es auch so machen.
Ich sehe hier wie @Gerhard für Dich keinen berechtigten außerordentlichen fristlosen Kündigungsgrund. Du solltest den Vorschlag des Mieters annehmen und mit dem Mieter einen Aufhebungsvertrag abschließen.
Du kannst entweder jetzt 6 Monate warten bis der befristete Mietvertrag abläuft oder Du zahlst die 100 € und machst einen schriftlichen Aufhebungsvertrag.
Schau mal hier, da steht vieles drin, zu Deiner Frage unten im vorletzten Absatz unter "Kündigungsfrist":
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/u1/untermiet.htm
Demnach kannst Du den Untermietvertrag jederzeit beenden.
Besten Dank!
.... wenn die Kündigungsfrist eingehalten wird
Vielen Dank für ihre Antwort! zur Info noch; der abgeschlossene Mietvertrag ist für 6 Monate befristet! Und ich habe keinen Kontakt Adresse vom Mieter erhalten wo ich die Kündigung per schreiben zu schicken kann! Also habe ich telefonisch und per sms mitgeteilt das ich das Zimmer für eigenen bedarf dringend brauche! Die teilgezahlte 200 Euro Kaution ist bereit zurück überwiesen! Der Mieter währt sich per sms und verlangt 100 Euro Entschädigung oder mich bei der Polizei verklagen! und meinte das es schwierig eine WG-Zimmer in München zu finden..! Meine Frage noch was kann ich am besten dagegen! muss ich der Mieter 100 Euro dazu bezahlen obwohl ich ihn 15 Tagen vor mietbeginn die Kündigung mitgeteilt habe! Vielen Dank im Voraus LG N.