WG-Streit: Mitbewohnerin zieht nicht aus (beide sind Hauptmieter)

6 Antworten

Sie hatte doch gesagt, sie würde gehen.

Muß sie aber nicht. Schließlich hat sie neben den selben vertraglichen Pflichten auch die selben vertraglichen Rechte. Eins der Rechte ist die Nutzung der Mietsache.

Gibt es eine Möglichkeit, sie los zu werden? Wir sind beide Hauptmieter...

Mit einem gemeinsamen Vertrag nehme ich mal an.

Dann gibt es nur eine Möglichkeit.

Den Vertrag gemeinsam kündigen und jeder sucht sich eine Wohnung allein.

Auf die Zustimmung zur gemeinsamen Kündigung kannst Du sie notfalls verklagen.

Habt Ihr aber jeder einen separaten Vertrag, gibt es nur die Möglichkeit das Du kündigst und ausziehst.

Zur Kündigung kann deine Mitbewohnerin nicht gezwungen werden und der Vermieter kann ihr nur aus schwerwiegendem Grund kündigen.

Melde doch die Beschädigung der Türen bei eurem Vermieter und schildere dort unter vier Augen die ganze Situation. Ansonsten kannst du höchstens selbst eine eigene Wohnung suchen... Aber ich verstehe schon, das du dich nicht vertreiben lassen willst, aber im Prinzip ist es doch wichtiger, das du wieder deine Ruhe hast oder nicht ;-)

Wir sind beide Hauptmieter...

Das ist das Problem! Keiner der Hauptmieter kann gegenüber dem Vermieter den Vertrag alleine kündigen und untereinander kündigen können die Mieter den Vertrag auch nicht, schon deshalb, weil sie auf derselben Seite des Mietverhältnisses stehen.

Ich sehe da eigentlich nur 2 Möglichkeiten:

Zum einen, in Absprache mit dem Vermieter die Mitbewohnerin überraschend mit einem Änderungsvertrag zu konfrontieren durch den sie aus dem Vertragsverhältnis ausscheidet. Termin dazu sollte am besten beim Vermieter sein. So etwas ist nämlich Haustürgeschäft.

Zum anderen: Du kündigst und erstreitest die erforderliche Zustimmung der Mitbewohnerin zur Kündigung ggf. vor Gericht.

Gibt es eine Möglichkeit, sie los zu werden? Wir sind beide Hauptmieter.

Nein. Niemand kann als Mieter gezwungen werden, seinen Mietvertrag zu kündigen. Und eine müdliche Erwähnung ist keine formwirksame Kündigung und berechtigt sie gleichermaßen, ihren Mitvertrag dennoch unbefristet fortzuführen :-(.

Entgegen man rechtsirrigem Unfug, der hier verbreitet wird, läuft es darauf hinaus, dass ihr euch entweder zusammenrauft oder eben einer aufgibt und kündigt.

Der Vermieter wird sich in den "Katzenkampf" eher nicht einmischen wollen, gar können :-(

G imager761

Demnächst solltest Du alles schriftlich festlegen und von Deinen Mitbewohnern unterschreiben lassen wie Katze anschaffen usw. Da gibt es nur zwei Möglichkeiten entweder zum Anwalt und dort regeln lassen oder Du musst Dir eine andere Wohnung suchen. Aus diesen Gründen wäre es immer sinnvoller nie mit jemand anderen eine Wohnung zu teilen. Es seid denn es ist der Partner.