WG Gründen mit Bruder beide Hartz 4?

3 Antworten

Du bildest dann mit deinem Bruder eine HG - ( Haushaltsgemeinschaft ),dass ist der Fall wenn man mit Verwandten und /oder Verschwägerten in einem Haushalt gemeinsam wirtschaftet !

Eine WG - bildet man mit nicht Verwandten.

Da ihr euch als Geschwister im SGB - ll nicht zum Unterhalt verpflichtet seid,dass Jobcenter aber evtl. eine Unterstützung unterstellen würde,sollte gleich bei Abgabe des Antrags in einem kurzen formlosen Schreiben darauf hingewiesen werden,dass der evtl. Verdiener keinen Unterhalt leistet bzw.den Geschwister finanziell nicht unterstützt,damit sollte das dann erledigt sein.

Ihr bildet dann jeder eine eigene BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) und in einer solchen stünde euch von den qm und den Kosten für die Unterkunft das zu,was einer einer BG - in eurer Stadt als angemessen zustehen würde.

Das sind dann angenommen 2 x 45 qm = 90 qm für zwei einzelne BG - und die Kosten würden dann eben auch mal 2 genommen werden müssen.

Was die Wohnung dann tatsächlich kosten darf und ob euch die Größe anerkannt wird,kann euch dann nur das Jobcenter genau sagen.

Um einen ersten Überblick zu bekommen könnt ihr im Internet mal unter ,, Harald - Thome - örtliche - Richtlinien " nachsehen oder ,, angemessene KDU - ( Kosten der Unterkunft und Heizung ) und dazu den Namen eurer Stadt ",dann werdet ihr sicher was finden.

Unter 25 Jahren wird es aber schwer werden die Zusicherung für den Umzug und somit zur Kostenübernahme zu bekommen,dann bedarf es schon einen oder mehrerer wichtiger Gründe.

Wie alt seid ihr und wo wohnt ihr jetzt?

Wenn ihr bei den Eltern wohnt und noch keine 25 seid, dann finanziert euch das JC keine eigene Wohnung.

Wenn einer von euch eine Erwerbsarbeit antritt, dann kann es schon sein, dass das JC euch als Bedarfsgemeinschaft ansieht und den Anspruch des einen mit den Einnahmen des anderen verrechnet.

Nein da ihr ja eine WG seit und keine Bedarfsgemeinschaft! Also wenn einer Arbeit findet bekommt der andere trotzdem Harz 4! Wie groß und teuer die Wohnung sein darf kommt auf die Stadt und so an!

Das stimmt doch nicht!
Sie sind verwandt. Das ist keine WG, sondern eine Haushaltsgemeinschaft.