WG Gründen in Eigener Wohnung?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Nein, Du gründest keine WG, denn Du bist und bleibst der Chef!

WG ist eher etwas zwischen Gleichberechtigten.

Du kannst ein Zimmer (am besten möbliert) untervermieten. Dementsprechend schreibst Du das aus. Annonce: "Suche Untermieter"

Normaler Mietvertrag mit Ergänzungen

Zimmer unbedingt überwiegend möbliert vermieten -> kürzere Kündigungsfrist

Also Schrank und Bett als Minimumausstattung. Vielleicht noch einen Tisch mit Stuhl dazu.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Vielen Dank für die Antwort!

@ABCtelefon

Wenn Ich den Vertrag aufsetze, muss ich auf besondere Sachen achten Wenn ich es Möbliert untervermiete? Welchen Spielraum habe ich beim aufsetzen des Vertrages?

@ABCtelefon

Natürlich enthält ein Mietvertrag für möbliertes Wohnen ein paar spezielle Paragraphen, die sich auf die Einrichtung beziehen. Dein Spielraum besteht darin, dass Du mit Deinem Mieter alles vereinbaren kannst, was nicht den gesetzlichen Bestimmungen der Mietrechtsparagraphen des BGB (ab ca. §535) widerspricht, sofern dies im Gesetzestext ausdrücklich erwähnt wird.

Ansonsten: Schau mal auf mein Freundschaftsangebot.

@bwhoch2

Danke für die Auszeichnung.

Zu allererst musst du den Vermieter fragen, ob du überhaupt einen Untermietvertrag eingehen darfst. Deine Nebenkosten sind alle für eine Person berechnet...okay, lese gerade, dass es eine Eigentumswohnung ist. Dann musst du trotzdem die Nebenkosten, die für alle Mieter gelten (z. B. Wasser) dann für 2 Personen für deine Whg. berechnen. Denn die Nachbarn wollen nicht für deine Mieterin mitbezahlen.

Ja klar kannst du überall nach Mitbewohnern suchen. Nur - in einer nicht abgeschlossenen Wohneinheit kannst du keinen Mietvertrag mit jemandem eingehen.

Was du -als Eigentümer- vorhast, entspricht einem Untermietverhältnis, denn du trittst ja ein Zimmer plus Nutzung der Infrastruktur der ganzen Wohnung an jemanden ab. Eventuell willst du auch möbliert vermieten.

Es gibt (in Deutschland) für alles Verträge, und das ist auch ratsam, um gegenseitige Rechte und Pflichten zu definieren. Google mal nach 'Untermietvertrag' - ich bin da neulich auch fündig geworden. Das Rechtsverhältnis ist auch mit Paragraphen geregelt.

Im Unterschied zu einem Mieter, dessen gesetzliche Kündigungsfrist 3 Monate zum Monatsende beträgt, ist diese Frist bei Untermietern bloß 2 Wochen. https://rechtecheck.de/kuendigung-untermietvertrag-fristen/

Überleg es dir gut!

Im Unterschied zu einem Mieter, dessen gesetzliche Kündigungsfrist 3 Monate zum Monatsende beträgt, ist diese Frist bei Untermietern bloß 2 Wochen.

Das ist aber Unsinn, ganz großer sogar.

Denn jede Vereinbarung zum Nachteil des Mieters, z. B. eine kürzere als die gesetzliche Kündigungsfrist für den Vermieter, ist unwirksam.

@Spielwiesen

Hast Du richtig gelesen was da steht? Ich bezweifel das. Da geht es 1 x um möblierte Zimmer und 1 x um unmöblierte. Lediglich bei Vermietung möblieter Zimmer gilt auch für den Vermieter die sehr kurze Kündigungsfrist gem. BGB § 573c Abs. 3, ansonsten Abs. 1 Eine Verkürzung der gesetzlichen Kündigungsfrist für Vermieter ist unzulässig bzw. unwirksam.

@anitari

Ja, gut zu wissen - ich bin bei Untervermietung immer von möbliert ausgegangen.

Ist das deine Eigemtumswohnung oder gemietet? Letzteres musst du ja dann erstmall mit dem Vermieter absprechen. Und klar kannst du inserieren In Zeitung , Aushang, Net.

Wie jeder andere Vermieter mußt Du die gesetzlichen Bestimmungen zum Mietrecht beachten.

Wesentlich unkomplizierter ist wenn Du das/die Zimmer möbliert, zumindest mit Schlaf-, Sitzgelegenheit und Schrank, vermietest.

Denn dann gelten die meisten Bestimmungen des Mietrechts nicht.

Ganz großer Vorteil, für beide Seiten, jeder kann bis zum 15. des Monats zum Ende desselben Monats kündigen.