WG Briefkasten: Darf meine ehemalige Mitbewohnerin das alte Namensschild mit meinem Namen drauf am Briefkasten lassen, ob wohl ich schon lange weg bin ?

4 Antworten

Dafür ist eigentlich der Vermieter zuständig. Wenn das Mädel sich weigert, soll der Vermieter es halt machen. Dieser ist dazu verpflichtet.

In der Schweiz ist der Vermieter NICHT zuständig, wie der Briefkasten und die Klingel angeschrieben sind. Er ist einzig verpflichtet, Ein- und Auszüge der Gemeinde zu melden. Wobei ich letzteres garnicht 100% unterschreiben würde, da vieles kantonal unterschiedlich ist.

Fang doch erst mal mit letzerem an. Nicht gleich mit eine Klage...

Wenn du bei der Post eine Nachsendeadresse hinterläßt, kommt da auch keine Post mehr hin. Und bevor du auf Unterlassung klagst, knnst du dich auch an den alten Vermeiter wenden und ihm mitteilen, dass dein Schild nicht entfernt wurde, er kann das auch veranlassen.

"Anfang des Jahres ausgezogen" ... daher ist der Nachsende-Auftrag auch abgelaufen, vermute ich. Warum aber soviele Monate später eine Mahnung per Einschreiben kommt, ist schon verwunderlich. Doch das kann man nun nicht den anderen WG Bewohnern ankreiden. Wenn die so freundlich sind, kann man sie bitten, mit dem Abholschein zur Post zu gehen, so dass diese den Brief "unbekannt verzogen" zurückschickt.

Du bist (auch in der Schweiz) für die ordnungsgemäße Rückgabe der Mietsache verantwortlich. Das bedeutet auch, daß Klingel- und Briefkastenschilder entfernt werden.

Fahre also an die alte Anschrift und entferne Deinen Namen. Oder bitte die Bewohner dort, dies zutun.

Ja, Du kannst rechtlich vorgehen, allerdings gegen Dich selbst. Bei Auszug musst Du ja die Wohnung, oder in Eurem Fall das WG-Zimmer inkl. gemeinschaftlicher Räume, in ordnungsgemässen Zustand (sprich wie beim Einzug) hinterlassen. Es wäre damit Deine Aufgabe gewesen, Deinen Namen zu entfernen (oder zumindest abzukleben).

Von der Gemeinde, Krankenversicherung, usw. hast Du Dich ja vermutlich korrekt abgemeldet und der Post.CH einen Zügel-/Nachsende-Auftrag gegeben. Nur ist letzterer nach 6 (?) Monaten ausgelaufen. Der Zusammenhang zu einer Mahnung für abbestellte Mitgliedschaften ist mir jetzt nicht ganz klar, doch danach fragst Du im Moment auch nicht. (Dennoch der Hinweis, unterschätze nicht, was alles in den Schweizer Betreibungsämter notiert wird ... )