WG: Übergabeprotokoll vom Mieter oder Vermieter?

2 Antworten

Normalerweise macht man so ein Übergabeprotokoll mit dem Vermieter selbst, denn dem muss man beim Auszug ja auch Rechenschaft ablegen über eventuell verursachte Schäden. Ihr könnt das mit Fotos belegen, die beide Parteien gemeinsam gemacht haben und beide als Ausdruck im Protokoll haben.

Der Vermieter erklärt nämlich, dass er nicht zuständig für das Übergabeprotokoll ist, da er ja auch keinen neuen Mieter auswählt und auch keine Schlüsselübergabe macht. Des Weiteren sagt er, dass er seine Ansprüche immer nur gegenüber dem aktuellen Vertragspartner (d.h. den aktuellen Mietern) geltend machen könne und wir diese dann weiterreichen müssten an die vorherigen Mieter, wenn wir die Schäden nicht verursacht hätten. Es gibt keinerlei Dokumentation über die Vormieter, mir ist gerade mal die letzte WG-Zusammensetzung mit Handynummer bekannt. Ich habe davon davor noch nicht gehört - kann das stimmen?

@Studentin11111

Komisch ist das schon, ich würde aber auf jeden Fall so ein Protokoll machen und dann eben in zweifacher Ausfertigung für den Vermieter und die WG-Gemeinschaft. Es ist nicht üblich, dass das unter den gehenden und kommenden Mietern ausgemacht werden muss. Am besten Du dokumentierst alle Schäden und besorgst Dir Zeugen, also beispielsweise die anderen Mieter oder Freunde. Die sollten im Falle des Falles bezeugen können, dass diese Schäden bei Mietantritt bereits bestanden.

Meine anderen Mitbewohner sind gleichzeitig mit mir bzw. nach mir eingezogen. Für die davorigen Mitbewohner gab es keinen Mietvertrag, d.h. so etwas wie Übergabeprotokoll, etc. existiert nicht.

Dann gab es einen mündlichen Mietvertrag.

Wir knüpfen an einen Mietvertrag an, der aus rätselhaften Gründen vor 1 Jahr ungekündigt geblieben ist. Auch bei diesem gibt es kein Übergabeprotkoll. Die Vormieterin von diesem Mietvertrag unterschreibt nun einen Nachtrag, dass wir an ihre Stelle als Hauptmieter treten (dazwischen wohnten wie gesagt andere Studenten).

Nur ein Vermieter kann gemeinsam mit den Mietern jemanden aus dem Vertrag entlassen oder eine Vertragsänderung machen; wenn alle Parteien einverstanden sind.

Rein rechtlich gesehen ist also die Vormieterin noch Mieterin und die hat Euch unerlaubter Weise die Wohnung überlassen.

Der Vermieter hat vor 1 Jahr gewechselt, auch hierbei wurde keinerlei Begehung der Wohnung gemacht, es besteht keinerlei Vermerkung der Schäden.

Der Vermieter muss keine Begehung machen.

Nun ist meine Frage: mit wem ist das Übergabeprotokoll zu machen damit ich (bzw. meine Mitbewohner) nicht für schon lange existierende Schäden belangt werden. Mit dem Vermieter (der ja auch unser Vertragspartner im Hauptmietvertrag ist) oder mit der Vormieterin, welche auch den Nachtrag unterschreibt?

Das kläre bitte mit dem Mieterbund oder einem Anwalt ab, bzw. kläre die ganze Situation mit Vermieter und Vormieter gemeinsam

Danke für die Hilfestellungen! Ja, mit dem Vermieter ist das nicht ganz so einfach... Ich werde mich mal im weiteren Bekanntenkreis umhören nach einem Anwalt spezialisiert auf Mietrecht.