WG- keine Bedarfsgemeinschaft (hartz4/BaB/Student)

4 Antworten

Wenn die Wohnung groß genug ist, spricht schon mal nichts gegen eine WG.

Allerdings muss dann jeder WG-Bewohner seinen Mietanteil selbst aufbringen und "nachweisen" können (per Mietvertrag).

Entweder schließen alle Bewohner einen Mietvertrag mit dem Vermieter ab oder ein Bewohner ist "Hauptmieter" und schließt einen "Untermietvertrag" mit dem /den weiteren Bewohner(n) ab. (Ein Untermietvertrag bedarf immer der Zustimmung des Vermieters!)

Dies ist absolut üblich unter z.B. Studenten.

Deiner Freundin würde dann allerdings "nur" ihr (nachweisbarer) Mietanteil von der Arge finanziert werden, was ja vollkommen logisch ist. Ansonsten wärt Ihr in spätestens einem Jahr eine "Bedarfsgemeinschaft".

Eine solche zeichnet sich u.a. dadurch aus, dass die Partner/ Bewohner... "füreinander einstehen" (gemeinsam haushalten, Zufriff auf Konten des anderen haben usw....).

Das mit nur nur ihren Anteil- und das wäre ja eigentlich die Hälfte, oder nicht?- ist mir schon klar. Die Auskunft die sie mal bekommen hatte, sagte aber, dass sie nicht ihren vollen Anteil an der Wohnung bezahlt bekommen würde, sondern nur das Zimmer, welches sie alleine bewohnt. Und das wäre dann doch etwas... naja... viel für mich alleine zu tragen, wenn ich Badezimmer, Küche und eventuell Woohnzimmer dann trotzdem alleine tragen müsste...

Natürlich wird von dir erwartet, dass du dich zu 50% an allen Kosten beteiligst, also Miete, Heizkosten, Nebenkosten und andere (Egal ob hetero oder nicht!).

Variante 2.wäre aber, dass du mit ihr einen Untermieter-Vertrag abschließt. Den muss sie dann beim AA einreichen. Nehmen wir an, du zahlst ihr 200 € Untermiete, glaube ich nicht, dass ihr viel vom Hartz4 abgezogen wird. Da sie aber Azubi ist, verdient sie ja schon etwas und erhält deshalb ja nur "Hilfe zum Lebensunterhalt", daher würde ich einfach mal unverbindlich beim AA nachfragen!

"Überraschungsbesuche" macht das AA eigentlich nur bei langjährigen Hilfebeziehern, oder wenn viele Zusatzdinge beantragt werden, wie: extra Kleidergeld, Möbel, Renovierung, Küche, etc.pp.!

Da ihr 2 Frauen seid, wäre es auch im Fall der Fälle nicht schwer "getarnt" zusammen zu wohnen. Also auf einer Bettcouch schlafen und Klamotten alle in den gleichen Schrank.. Wie will man euch dann nachweisen, dass ihr zusammen lebt. (Bei Mann u.Frau ist das viel leichter nachzuweisen). Also würde ich mir auhc in dem Fall keine Sorgen machen. Ist ne Frage des Gewissens

Hier nochmal: Es geht mir nicht darum, dass die Arge UNSERE volle Miete dann übernhemen soll- nur wirklich 50 %- also IHREN Anteil.

Laut Auskunft, die sie vo zwei Jahren bekommen hatte, würde sie aber ihren Anteil nicht voll vom Amt bekommen.

Ich qwollte auch nicht in ihre kleine Wohnung mit einziehen, wenn, dann weollten wir uns zusammen etwas größeres suchen, wo dann auch jeder von uns, wie in einer WG ja auch üblich, ein eigenes Zimmer hat.

Kleine sache am Rande: Nicht die Arge muss beweisen, dass wir ein Paar wären- sondern wir, dass wir es nicht sind. Sorgen mache ich mir, weil ich keine Zeit hab, um in einem Jahr dann mit ihr der Arge nach zu laufen, weil die dann plötzlich beschließen, dass wir ein eheänliches Verhältnis hätten und ihr nicht mehr ihren vollen Anteil /ihre volle Hilöfe zahlen wollen. Weil.... beweis das mal, dass du nicht mit jemandem zusammen bist, auch wenn du es tatäshlich nicht bist... (und ich hab n reines Gewissen, von daher...)

das mit dem "rumschnüffeln" der arge, passiert wenn, nur einmal, um sicher zugehn dass auch wirklich eine WG gegründet wird u nicht ein eheähnliches verhältniss vorliegt....hier kannst du ein bisschen was nachlesen.... http://www.alg2-hartz4.de/index.php?Itemid=50&id=18&option=com_content&task=section

Da steht genau das, waas ich schon gelesen hatte, trotzdem danke. Und wie bitte beweist man, das man nicht zusammen ist, beziehungsweise getrennte Haushalte (trotz, wie da ja auch steht gelegentlich gemeinsamen Kochens) betreibt? Ich mein, es ist ja tatsächlich so, aber da die Beweislast mittlerweile laut Gesetz bei uns läge... ? Ich bin zur zeit selbst in einer festen Beziehung- würde es da reichen (natürlich in dem glücklichen Fall, dass diese andauert), dem Amt Fotos vorzulegen auf denen klar erkennbar ist, dass ich mit meinem Freund seit 3 Jahren zusammen bin? (Und nein, ich möchte momentan zumindest, nicht mit ihm zusammenziehen)

Ich meine, als WG wäre es ja schon "auf Dauer" angelegt- nämlich ungefähr, bis wir beide mit Ausbildung bzw. Studium fertig sind... Ich find das immer extrem... "nett", dass die Leute, die nicht betrügen wollen, mit drunter leiden, dass es einige tun...

seufz Sie will nächste Woche nochmal hin, ich hatte halt gehofft, dass ich hier schon mal etwas schlauer werde...

Bedsarfsgemeinschaften ist nur bei Familien glaub ich