WG - Wer haftet für den Strom?

4 Antworten

Ja, er hat den Strom gekündigt. Und wir können keinen neuen Vertrag abschließen, solange die alten Kosten nicht bezahlt sind (obwohl wir ja nichts dafür können, weil wir zahlen ja keine Stromkosten von den Vormietern). Ausgemacht wurde, dass mein damaliger Mitbewohner das Geld an die Stadtwerke bezahlt und wir ihm das Geld überweisen. Aber er hat immer nur gerdet und nichts gemacht. Das ist alles etwas kompliziert, unsere Vermieterin hat auch schon mit dem Ansprechpartner von den Stadtwerken gesprochen und uns dann mitgeteilt das alles geklärt wär. Als ich vor ein paar Tagen allerdings noch mal dort war, hieß es erneut das wir mithaften. Ich glaube einfach, dass die uns Angst machen wollen damit wir einfach zahlen. Ist halt auch die Frage ob sich da ein Anwalt lohnt. Es sind zumindest 560€ Stromkosten die nicht von meiner Mitbewohnerin und mir verursacht wurde sondern von den Vormietern und mein damaliger Mitbewohner....

Mit wem habt ihr ein Mietvertrag? Mit dem Eigentümer des Hauses?! Wende euch an ihm, er ist verantwortlich und er soll das auch mit den Stadtkernen klären!

Der Vermieter wäre nur verantwortlich wenn der Strom für die gesamte Wohnung in den Betriebs- und Nebenkosten enthalten wäre. Strom ist in der Regel Mietersache!

Wenn Dein ehemaliger Mitbewohner den Stromvertrag noch nicht gekündigt hat, haftet er weiter. Hat er den Stromliefervertrag überhaupt gekündigt? Welche Vereinbarung haben die WG-Mitglieder bezüglich der Stromzahlung getroffen?

Unter der Voraussetzung, daß im Mietvertrag der Strom nicht enthalten ist, hat der Vermieter nichts damit zu tun. Insofern scheidet eine gesamtschuldnerische Haftung aufgrund des Mietvertrages aus.

Allerdings wird, wenn ihr nicht bald eine Einigung erzieltt der Strom wohl abgestellt.

Der Grundversorger muss euch versorgen, außer er lässt den Zähler sperren.

Schick dem Anbieter eine Kopie deines Mietvertrages aus dem der Mietbeginn hervorgeht. Und lehn den Ausgleich der offenen Forderung des Vornutzers ab. Diese Kosten müssen die beim Vornutzer und seine Mitbewohner einfordern.