Wettbewerbsverbot bezüglich Nebenjob
In meinem jetzigen Arbeitsvertrag ist nicht nur erwähnt, das ein Nebenjob der Zustimmung des Arbeitgebers bedarf, sondern auch das Wettbewerbsverbot erwähnt.
Wenn jedoch mein Hauptjob etwa 25 km von meinem Wohnort entfernt ist, könnte ich mich dann trotzdem mit ähnlicher oder sogar gleicher Tätigkeit an meinem Wohnort mit einem Klein(st)gewerbe selbständig machen? Das Einzugsgebiet der Kunden wäre ein anderes.
Meine Vorstellung wäre eine Reduzierung auf 20 Wochenstunden im Hauptjob als Wellnessmasseur und zusätzlich ein Nebengewerbe mit Massagen am Wohnort. Geht das?
5 Antworten
Frag Deinen Arbeitgeber. Wahrscheinlich wird er es nicht genehmigen
Du hast ein wettbewerbsverbot unterschrieben. Punkt. Da kannst du noch so rumdeuten wie du willst, es verbietet genau solche Konstellationen. Der selbständige Masseur stellt Rechnungen und ist überhaupt nicht mit deinem Fall zu vergleichen. Entweder gehst du zu deinem Arbeitgeber und holst dir die Erlaubnis oder du machst dich vertragsbrüchig und ggf. Schadensersatzpflichtig.
Ein anderer Kollege hat es geschafft. Nebenberuflich selbständig im gleichen Beruf mit fast den gleichen Anwendungen. Bedingung des Arbeitgebers ist, dass er beim Hauptjob keine Werbung macht und seine Kunden in anderen Räumlichkeiten, also bei sich oder denen daheim, bedient. Und das mit nur 10 km Entfernung. Ich weiß zwar nicht, wie er das zeitlich noch alles auf die Reihe bekommt, aber es geht offensichtlich.
Das glaube ich nicht. 20 km sind keine große Differenz und bei deinem Plan handelt es sich eindeutig um eine Konkurrenzsituation.
Als Konkurrenz hatte ich das bisher nicht gesehen, da es am Arbeitsort schon im Umkreis genug andere Mitbewerber gibt. Wie gesagt wäre es ein ganz anderer Einzugskreis an Kundschaft an meinem Wohnort - etwa 30 Autominuten entfernt. Kundschaft abwerben will ich auch nicht. die müsste ich für mich neu erschließen.
Wie weit würdet ihr für eine Massage fahren? Weiter als bis zur nächsten Einkaufsmöglichkeit?
Das solltest du auf jedem Fall mit deinem Arbeitgeber abklären.
Wenn dann nämlich ein Kunde bei deinem bisherigen Arbeitgeber abspringt, um in Zukunft von dir in deiner eigenen Praxis massiert zu werden, ist das ja ein Verlust für deinen Chef und es kann ziemlichen Ärger geben.
Angenommen ich arbeite am anderen Ende der Stadt, in dem teil in welchem du deinen laden aufmachst und drin Chef hat seinen Laden in dem teil der Stadt in der ich wohne, dann würde ich zu dir wechsel, da ich das angenehmer verbinden könnte. Es.ist und bleibt eine konkurrenzsituation.
Es geht aber nicht um die gleiche Stadt! Es sind völlig verschiedene Orte! Klar fahren viele Leute mehr Kilometer zur Arbeit und es ist auch durchaus möglich das andere von dort hier wo ich wohne arbeite. Ist ja auch völlig ok.
Angenommen ich wäre kein Masseur sondern Sportlehrer, dann müsste ich für eine selbständige Tätigkeit auch in verschiedenen Sportstätten arbeiten um nicht scheinselbständig zu sein, da man mehrere Auftraggeber braucht. Freie Kursleiter sind teilweise in 3 oder sogar 4 Fitnesstudios tätig. Völlig normal!
Es geht auch bei Masseuren, wenn man komplett selbständig ist. Das war auch gar nicht meine Frage! Sondern: Kann ich das auch so machen, wenn ich minimal angestellt bin? Mit 20 Wochenstunden und den Rest als Nebengewerbe.
Was mir hier mal weiterhelfen würde, wäre eine fachlich kompetente Antwort!